Metal Gear Rising: Revengeance

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In bereits zwei Anläufen scheiterte Metal Gear Rising: Revengeance bei der USK. Weil das aufs zielgenaue Zerteilen von Gegnern ausgerichtete Spielprinzip doch recht grob ausfällt, verweigerte die USK bislang eine Kennzeichnung des Spiels. Doch im dritten Anlauf wurde im so genannten Appelltionsverfahren eine Freigabe ab 18 Jahren erteilt – für die ungeschnittene Version des Spiels, wie Konami soeben in einer Presseerklärung mitteilte.

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Digger Boomshot
22. Januar 2013 19:44

Wo bleibt die Demo?!

Richie1982
22. Januar 2013 13:41

@ bitt0r Danke für die Info. Dann hatte ich da etwas durcheinander geworfen. 🙂

Sil3ntChill
22. Januar 2013 10:46

Das leidige Thema Spieleschitte, Indizierungen und/oder Beschlagnahmung……mehhhh. Sagen wir einfach, ich hoffe, dass die News stimmt und sich MGR: R in die Reihe von vernünftigen USK-Entscheidungen einfügt. Falls dem so ist: Thumbs up!

bitt0r
22. Januar 2013 10:41

[quote=Richie1982]

Zum anderen verwechselst du da glaube ich was, eine Indizierung muss meines Wissens nicht beantragt werden. Die Entscheidung, welcher Titel in Angriff genommen wird, liegt erstmal bei der BPjM. Was du meinst ist Antrag auf Beschlagnahmung, also Indizierung Liste B.

[/quote]die bundesprüfstelle wird nie selbständig tätig. entweder muss durch die jugendbehörde oder ein jugendamt ein antrag auf prüfung zur indizierung gestellt werden oder eine “”anregung”” zur prüfung vorliegen, wobei die bundesprüfstelle bei einem antrag die prüfung durchführen muss. bei einer anregung kann sie entscheiden, ob sie prüft oder nicht.

Wichtgestalt
22. Januar 2013 8:44

Eben, bei den Fällen, die mir bekannt sind, wo nach und nach alle Versionen (Pegi, US, etc.) auf den Index gesetzt wurden, hat es sich immer um Spiele gehandelt, die entweder eine deutsche, geschnittene Version hatten (Bsp: Bulletstorm, The Darkness) oder erst gar nicht in Deutschland veröffentlicht wurden (Bsp: Dead Island, Dead Rising).

Richie1982
22. Januar 2013 8:32

Wenn aber die deutsche Version 100 % uncut ist, wäre es unwahrscheinlich, dass andere Versionen zumindest soweit anders sind, dass sie indiziert werden würden. Heißt: mehr als 100 % uncut geht nicht!!! Es gab meines Wissens noch nicht den Fall, zumal er auch unlogisch wäre, dass eine ausländische Version bei einem Spiel, was in Deutschland 100 % Uncut ist, nachträglich indiziert worden wäre.Zum anderen verwechselst du da glaube ich was, eine Indizierung muss meines Wissens nicht beantragt werden. Die Entscheidung, welcher Titel in Angriff genommen wird, liegt erstmal bei der BPjM. Was du meinst ist Antrag auf Beschlagnahmung, also Indizierung Liste B.

Wichtgestalt
22. Januar 2013 7:21

Gab es denn schonmal den Fall, dass ein Spiel ungeschnitten ein USK-Label bekommen hat und später eine inhaltsgleiche andere Version des Spiels indiziert wurde? Wäre mir zumindest neu.

WNxKraid
22. Januar 2013 4:44

Können ja immer noch die anderen Versionen des Spiels indiziert werden (US, UK, JP, China, …) da nur die deutsche Version durch das USK Label geschützt ist.Da isses auch egal ob der Inhalt absolut identisch ist, wenn keine Flatsche drauf is heißt es “”Feuer Frei”” für die BPjM… natürlich nur auf Antrag.Da fragt man sich oftmals nur wo die Anträge für die Indizierung einer China Version von Uralt Spiel XY her kommen, gerade wenn es sonst nix anderes zu indizieren gab in dem Monat.

Wichtgestalt
21. Januar 2013 22:32

Ich finde die USK hat sich in den letzten Jahren doch schon sehr weiterentwickelt. Viel schlimmer finde ich, dass die Publisher aber ihre Spiele als Uncut anpreisen, obwohl dies nicht den Tatsachen entspricht. Oder ein Spiel kaputt schneiden, um dass USK-Siegel zu bekommen. Da wird leider auch viel zu oft der USK der schwarze Peter zu geschoben.

Max Snake
21. Januar 2013 22:15

Danke sie mir nicht, danke Sie das M! Games Ausgabe 216. Kann man immer noch bestellen.

DarkStar6687
21. Januar 2013 21:55

@ MaxAh ok, danke für die Aufklärung. Ich muss anscheinend nur ein bischen um die Ecke denken um die USK zu verstehen. 😉

Max Snake
21. Januar 2013 21:01

Ganz einfach, weil bei Gears of War war. 1. Die Locust sahen immer noch Mensch und nicht nach Krokodil aus.2. Story kurz und kein wirkliche Hintergrund.3. Ragdoll PhysikIn Gears of War 3 sehen die Locust aus wie Echsen und kämpfen auch noch

DarkStar6687
21. Januar 2013 19:47

Sehr schon, das es ungeschnitten nach Deutschland kommt. Hätte ich eigentlich nicht gedacht bei dem Spielprinzip.Ich muss Walldorf mit seiner Aussage zustimmen, dass die USK-Entscheidungen fast nicht mehr nachvollziehbar sind und einfach nur willkürlich erscheinen. Bestes Beispiel ist für mich die Gears of War Reihe. Teil 1 und 2 indiziert und Teil 3 ab 18 Freigegeben. Aber na ja, “”Jugendschutz”” in Deutschland ist schon ein besonderes Thema…

Piratenmassaker
21. Januar 2013 19:37

[quote=Beeberman]

Wird sicherlich nach kurzer Zeit indiziert oder aber es ist so Uncut wie damals CoD 2 Uncut war XD

[/quote]Spiele mit USK-Freigabe können nicht indiziert werden.

Equipo
21. Januar 2013 19:35

[quote=Lausebub]Ich hab echt Mitleid mit euch Deutschen. 🙁 [/quote]Warum denn dass?^^

Walldorf
21. Januar 2013 19:03

Die Entscheidungen der USK werden immer willkürlicher, aber kein Wunder bei der schlechten Bezahlung der Tester. 😀

Ravingrabbid
21. Januar 2013 18:55

Wie jetzt doch ungeschnitten? Also darf man in dem Spiel jetzt doch keine Gegner nach freiem Willen zerteilen? XDWahrscheinlich muss man jetzt mit einem Riesenplastikdildo auf die Gegner losgehen. Wie bei Saints Row 2.Ist ja moralisch auch gleich viel weniger verwerflich 😀

dado86er
21. Januar 2013 18:41

[quote=Beeberman]

Wird sicherlich nach kurzer Zeit indiziert oder aber es ist so Uncut wie damals CoD 2 Uncut war XD

[/quote]haha i see what u did there. xDich freu mich jedenfalls dasses uncut kommt, wobei ungeschnitten dem Spiel wohl nicht ganz gerecht wird. ^.^

Beeberman
21. Januar 2013 18:17

Wird sicherlich nach kurzer Zeit indiziert oder aber es ist so Uncut wie damals CoD 2 Uncut war XD

SxyxS
21. Januar 2013 17:06

18er freigabe in der BRD?Dann herscht vermutlich alarmstimmung bei den 12-15 jährigen die jetzt alle befürchten,dass das spiel zu lasch ist weil ihm die erhoffte u ultimative Auszeichnung für qualitätsgames (verbot) verweigert wurde.Nicht mal zu einer popeligen indizierung hat es gereicht.Die Angst ist gross dass es sich dann nur um eine ponyhof sim ,animal crossing oder ein neues kirby handelt.

Lausebub
21. Januar 2013 16:23

Ich hab echt Mitleid mit euch Deutschen. 🙁 Freue mich, dass ihr auch die ungeschnittene Version bekommt!

Max Snake
21. Januar 2013 16:22

Habs mir doch gedacht, das MGRR nach Deutschland uncut kommt.

21. Januar 2013 16:13

Denk ich doch auch!Durch das abgedrehte Japano Design und dem SciFi Einschlag,kann die USK ihre Entscheidung vor sich selbst vertreten.Super Sache Das

bitt0r
21. Januar 2013 16:13

eine evtl. zensierte fassung hätten sie ja dann als “”cut at will””-edition rausbringen können.