G. grübelt #07 – Lindsay Lohan vs. GTA V

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Die rechtliche Würdigung

Fälle, in denen sich jemand durch seine Darstellung in Schrift, Bild oder Ton verunglimpft sieht, tauchen in der juristischen Landschaft immer wieder auf. Beispielhaft sei hier der Esra-Fall genannt, in dem sich einige Parallelen zu Lindsay Lohans Klage erkennen lassen – doch der Reihe nach.

Im Jahre 2003 veröffentlichte der Schriftsteller Maxim Biller den Roman “Esra”, der die turbulente Liebesbeziehung des Autors zu der titelgebenden Esra thematisierte und dabei auch vor detaillierten Schilderungen nicht zurückschreckte. Anhand vieler Hinweise im Buch war jedoch eindeutig klar, dass es sich bei Esra um die real existierende Schauspielerin Ayse Romey handelte, die sich und ihre Mutter (die als Hassfigur des Autors ebenfalls Eingang in das Buch fand) durch die Darstellungen im Roman in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Problematisch war insbesondere, dass Biller – für den unbefangenen Leser nicht unterscheidbar – Wahrheit und Fiktion über die Person der Esra vermischt hatte. Obwohl Frau Romey nicht einmal namentlich genannt war, war es nach ihrer Meinung für alle Leser leicht entschlüsselbar, dass sie gemeint sei. In der Folge reichte sie Klage ein und versuchte gerichtlich das Erscheinen des Buches zu verhindern. Biller berief sich demgegenüber auf die Kunstfreiheit, die ihm als Schriftsteller zustünde, und wehrte sich gegen die beabsichtigte “Zensur”.

Das Problem an dem Fall war, dass die Gerichte zwei grundgesetzlich geschützte Positionen in Einklang bringen mussten: Auf der einen Seite sieht die deutsche Verfassung in Art. 5 III GG vor, dass “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (…) frei (sind)”, Biller konnte sich als Schriftsteller hierauf berufen. Auf der anderen Seite gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) die enge persönliche Lebenssphäre und die Einhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend fassen lassen. Stehen sich zwei Grundrechte wie in diesem Fall gleichsam “auf Augenhöhe” gegenüber, ist es Aufgabe der Gerichte, diese gegeneinander abzuwägen. Der Bundesgerichtshof gab dem Persönlichkeitsrecht Romeys den Vorzug und erklärte, dass der Betroffene nicht “erkennbar zum Gegenstand einer medialen Darstellung” werden dürfe, also hinreichend erkennbar sei. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte dieses Urteil zumindest in Hinblick auf Romey und stellte fest, dass die Fiktionalisierung umso größer sein müsse, je mehr durch die künstlerische Darstellung die besonders geschützte Dimension des Persönlichkeitsrechts (also die Intimsphäre) berührt werde. Da Biller auch sexuelle Details nicht ausgespart hatte,  behielt die Schauspielerin Recht.

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ChrisKong
17. Juli 2014 17:42

Ahja.

WadeHade
17. Juli 2014 17:13

[quote=captain carot]

Der springende Punkt bei dieser Klage ist doch erstmal die Medienwirksamkeit. Da ist nix von wegen im Stillen, sondern das genaue Gegenteil.

Das ganze Ding war schon recht medienwirksam, inl. einer ziemlich öffentlichen Anschuldigung.

[/quote]Im Stillen? Glaubst ernsthaft ein Hollywood Promi kann jemanden im Stillen verklagen? Die können doch nicht mal im Stillen aufs Scheißhaus gehen, außer es ist hinter ihren eigenen hohen Mauern.Also mal angenommen das von Lohans Seite eine Pressemittteilung die Presse über die Klage informiert hat, dann sind sie einer Bekanntmachung von Dritten eigentlich nur zuvor gekommen. Gewonnen ist damit jedenfalls nix, denn Aufmerksamkeit kriegt sie auch wenn sie nur mal über ihre eigenen Füße stolpert (siehe heutige Prominews), eine Klage wäre overkill.: Alles klar! Ich sehe du drehst wieder herrlich am Rad, ich scheine da wohl einen wunden Punkt getroffen zu haben. Aber es ist trotzdem lustig wie verquer du die Diskussion war zu nehmen scheinst, denn an einer Sachdiskussion zum Thema Persönnlichkeitsrecht warst du doch höchstens nur am Rande interessiert, viel mehr bist du ja damit beschäftigt deinen wo auch immer angestauten Frust an Lindsay Lohan als Person auszulassen. Nach dem Motto: “”Wer berühmt ist und damit nicht klar kommt, kann nur Böse sein”” .

captain carot
16. Juli 2014 23:12

Der springende Punkt bei dieser Klage ist doch erstmal die Medienwirksamkeit. Da ist nix von wegen im Stillen, sondern das genaue Gegenteil.Das ganze Ding war schon recht medienwirksam, inl. einer ziemlich öffentlichen Anschuldigung.

ChrisKong
16. Juli 2014 21:25

So ein Kindergarten. Vielleicht solltest du dich bei ihr melden, als Rächer der Enterbten oder wie auch immer. Sie ist ja sooo am Boden zerstört, dass sie die Energie für ihre Klage gerade noch so zusammengebracht hat. Mein Gott, du bist wirklich extrem naiv.Mein Empathieempfinden für zugedröhnte Hollywoodchicks hält sich ehrlich in Grenzen, sie kann sich ja einen guten Psychiater leisten.Aber da du ja genau weisst, wie und was ich privat mache, ist dein Charakterbild von mir ja sicher komplett.Und siehe da, aus einer Sachdiskussion wurde wieder eine Personendiskussion gemacht. Such dir doch dafür jemand anderen, dem du fehlende Empathie unterstellst. Wenn du die nämlich besitzt, dann kannst du ja vorstellen, dass ich keinen Bock auf derlei Diskussionen habe. Hier gehts darum, wie die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Meinungsäusserung in Einklang zu bringen sind. Und ferner, dass Videospiele anders beurteilt werden als Filme. Und nicht welchen Grad an Empathie ich Mrs. Lohan entgegenbringe, alles klar?

WadeHade
16. Juli 2014 16:17

[quote=ChrisKong]

Kann, muss aber nicht. Vielleicht geht sie auf Katharsis-Tournee und streicht noch ein paar Dollars ein.

Dass sie sich jetzt überall Feinde macht, weil sie Rockstar verklagt, glaubst du wohl selbst nicht. Das geht den meisten doch am Arsch vorbei. Ausser dir, wies scheint. Weiss auch nicht, was du an der so toll findest.

Sich selbst in Gefahr sehen, wenn ich das schon lese könnt ich kotzen. Herrscht Promizwang oder was??

Lohan lief in dem Moment “”Gefahr”” wo sie sich dazu entschlossen hatte, in aller Öffentlichkeit die Sau rauszulassen. Dazu wurde sie nicht gezwungen. Oder willst du mir jetzt auch noch weismachen, dass GTA verbreiteter ist als die versammelte Boulevardpresse der freien Welt? Man erfährt rein gar nichts, was man nicht schon wüsste und nachlesen kann. Im Gegenteil, so lenkt sie doch erst recht die Aufmerksamkeit auf sich.

Unterm Strich bleibts eine Parodie und Satire und damit müssen ich halt Personen des öffentlichen Interesses halt herumschlagen. Wenn sie damit nicht klarkommt, ihr Pech.

Die Diskussion wiederholt sich wieder, wir kommen da wohl eh auf keinen grünen Zweig.

[/quote]Also Emphatieempfinden werde ich dir nicht mehr beibringen können, aber vielleicht machst du dir mal selbst Gedanken darüber das sich niemand ein verkorkstes Leben mit Drogeneskapaden etc. aussucht. Da rutscht man rein. Lohan ist wie viele andere Kinderstars ihrer Kindheit beraubt worden und hat nun mal von Haus aus nicht das richtige Rüstzeug mitbekommen um mit dem Ruhm und den Nachteilen die das nach sich zieht umzegehen. Für so jemanden der dann so am Boden liegt kann man dann entweder Verständnis aufbringen oder eben stupide weiter drauftretten, vielleicht auch um sich selbst besser zu fühlen. Also wenn es dir hilft, tritt ruhig weiter.

ChrisKong
16. Juli 2014 15:52

Kann, muss aber nicht. Vielleicht geht sie auf Katharsis-Tournee und streicht noch ein paar Dollars ein. Dass sie sich jetzt überall Feinde macht, weil sie Rockstar verklagt, glaubst du wohl selbst nicht. Das geht den meisten doch am Arsch vorbei. Ausser dir, wies scheint. Weiss auch nicht, was du an der so toll findest. Sich selbst in Gefahr sehen, wenn ich das schon lese könnt ich kotzen. Herrscht Promizwang oder was??Lohan lief in dem Moment “”Gefahr”” wo sie sich dazu entschlossen hatte, in aller Öffentlichkeit die Sau rauszulassen. Dazu wurde sie nicht gezwungen. Oder willst du mir jetzt auch noch weismachen, dass GTA verbreiteter ist als die versammelte Boulevardpresse der freien Welt? Man erfährt rein gar nichts, was man nicht schon wüsste und nachlesen kann. Im Gegenteil, so lenkt sie doch erst recht die Aufmerksamkeit auf sich.Unterm Strich bleibts eine Parodie und Satire und damit müssen ich halt Personen des öffentlichen Interesses halt herumschlagen. Wenn sie damit nicht klarkommt, ihr Pech. Die Diskussion wiederholt sich wieder, wir kommen da wohl eh auf keinen grünen Zweig.

WadeHade
16. Juli 2014 14:18

[quote=ChrisKong]

Ja sicher, im Gespräch bleiben schadet den Promis ja so. In welcher Realität lebst du eigentlich?

Hollywood fährt ja ab auf geläuterte Stars und ehemalige Krücken.

Van Damme inszenierte sich selber, selbstironisch, seither hat er wieder bessere Rollenangebote. Robert Downey Jr. war abgemeldet. Aktuell hat er diverse Blockbuster Schauspieler abgelöst.

Denkst du, die macht das, um ihre Persönlichkeit zu schützen. Also so naiv kannst du nicht sein.

Im Minimum winkt Kohle und ihr Name ist wieder im Gespräch, bestenfalls. Hoffe, die sieht keinen müden Heller.

[/quote]Du scheinst da was ganz gewaltig durcheinander zu bringen. Downey Jr., Van Damme und auch Charley Sheen haben nie sowas uncooles gemacht wie eine Spielefirma zu verklagen um “”Kohle zu machen”” und allein darum geht es hier. Lindsey Lohan macht sich damit quasi nur Feinde, aller höchstens werden einige ihrer Kollegen Verständnis für ihre Klage haben weil sie sich selbst auch in “”Gefahr”” sehen. Und sicher kann das “”im Gespräch bleiben”” einen Promi schaden und zwar mächtig, kommt halt aufs “”Gespräch”” an. Frag mal R. Kelly.

captain carot
15. Juli 2014 23:45

Klar ist, gerade Personen wie Lindsay Lohan werden hier karikiert. Allerdings nicht unbedingt Lindsay Lohan persönlich.Da aber in den US of Courts sowieso leidenschaftlich gerne geklagt wird, man vllt. Geld und zu 100% auch mal Aufmerksamkeit abseits von nasenpuder bekommt lohnt sich so eine Klage in jedem Fall.’Best case’, die arme Lindsay bekommt, weil sie ja so böse verunglimpft wurde, ein paar Millionen.Worst case, Unmengen Publicity, ohne dem Papparazzi 5 Liter selbstgemixten Cocktail aus Cianti, Wodka O, Jim Beam Cola, Rum-Wodka-Cola, Magensäure und Gallenflüssigkeit auf den Schoß zu kotzen.Also ‘gute Publicity’, die in der yellow press vllt. auch noch so dargestellt wird (mit etwas Glück), dass die arme, arme Lindsay tapfer gegen den bösen, geldgeilen Spieleentwickler gekämpft aber leider, leider verloren hat.Für Lohan also eigentlich ne Win/Win Situation.Böse Unterstellung? Nun, diese Klage wurde sehr medienwirksam verarbeitet.

SxyxS
15. Juli 2014 23:25

die hat eher Ähnlichkeit mit Mandy Moore als mit lohan

ChrisKong
15. Juli 2014 22:40

Ja sicher, im Gespräch bleiben schadet den Promis ja so. In welcher Realität lebst du eigentlich?Hollywood fährt ja ab auf geläuterte Stars und ehemalige Krücken. Van Damme inszenierte sich selber, selbstironisch, seither hat er wieder bessere Rollenangebote. Robert Downey Jr. war abgemeldet. Aktuell hat er diverse Blockbuster Schauspieler abgelöst.Denkst du, die macht das, um ihre Persönlichkeit zu schützen. Also so naiv kannst du nicht sein.Im Minimum winkt Kohle und ihr Name ist wieder im Gespräch, bestenfalls. Hoffe, die sieht keinen müden Heller.

WadeHade
15. Juli 2014 21:29

[quote=ChrisKong]

Das ganze dient lediglich der Profilierung von Mrs. Lohan und GTA V kriegt zusätzlich PR.

[/quote]Ja, ich bin sicher die kriegt jetzt die Werbeverträge und Rollenangebote massenweise in ihre Prunkvilla geschickt… Das glaubst du doch jetzt oder? Oder wofür soll diese großartige PR sonst gut sein? Diese sogenannte PR bringt ihr gar nichts. Die Gamer hassen sie jetzt und der Rest kriegt das wenn überhaupt nur am Rande mit und zuckt mit den Schultern.

ChrisKong
15. Juli 2014 17:50

Das Problem dabei ist nach wie vor, wie mit Personen umgegangen wird, die sich eben so in der Öffentlichkeit exponieren.Mich überrascht es einerseits nämlich immer wieder, dass South Park so auf Sendung bleibt, da werden die Hollywood-Promis reihenweise durch die Kloake gezogen. Da wird dann eine Sarah Jessica Parker auch mal als Dumpfkuh mit Fickfroschfresse bezeichnet, Tom Cruise kriegt sein Scientology Fett weg usw.Da müssen wohl an Personen des öffentlichen Interesses andere Massstäbe angelegt werden.Die Frage ist, wird hier karikiert, was privat ist oder was die Öffentlichkeit schon weiss. Lohans Verfehlungen sind dokumentiert und die dienen hier als Grundlage. Darum kann von Privat in dem Fall eigentlich auch keine Rede mehr sein. Anders sähe es aus, wenn Sachen, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt wären persifliert würden und damit ein gewisser Eindruck über Mrs. Lohan entstünde. Das wäre dann sogar Rufschädigung. Ich seh da nur sehr wenig Chancen, dass die Klage durchkommt. Andere Promis wurden härter rangenommen und konnten auch nichts ausrichten. Das ganze dient lediglich der Profilierung von Mrs. Lohan und GTA V kriegt zusätzlich PR.

Tom Breiter
15. Juli 2014 16:57

Mir ist beim Spielen an der Stelle auch sofort die Lohan in den Sinn gekommen. Das passt einfach auch zu gut. Dass sie sich auf dem Cover wiedererkennen will ist mMn reines Wunschdenken. Ich gehe aber davon aus, dass der Fall schlussendlich außergerichtlich beendet wird und sehe das nach wie vor als reine Publicity an, von der beide Seiten wie auch immer profitieren. Und wieviel Geld da im Endeffekt in welche Richtung fließt, werden wir nicht erfahren. Bzw. das was dann an die Öffentlichkeit gelangt, werden die PR-Leute entscheiden. Schätze mal das wird dann zufällig just zu dem Zeitpunkt bekannt gegeben, wenn die NextGen-Version und/oder die PC-Version erscheint ;P

Zetsubouda
15. Juli 2014 13:48

Punkt 1:[quote]Ergänzt würden diese Ähnlichkeiten durch die Verwendung von Bild, Stimme und Kleidungsstil der amerikanischen Schauspielerin.[/quote]Ich habe das Spiel nicht gespielt, aber wie weit stimmt dieser Inhalt mit dem tatsächlich verwendeten Inhalt im Spiel überein? Wenn sie der Figur (wissentlich) ihre Stimme geliehen hat, gibt es keinen Grund zu klagen (hihi ^^); nutzt Rockstar jedoch direkte Aufnahmen (anderer Firmen) ohne ihre Erlaubnis, dürften sie um eine Zahlung nicht herumkommen. Eine Lücke findet sich eventuell in öffentlichen TV- oder Rundfunk-Beiträgen, wobei mir die Einsicht in das Rechtsgut fehlt.Punkt 2: Steht nicht irgendwo im Spiel oder in der Anleitung “”Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig””?Da ihr Name nicht verwendet wird und wahrscheinlich auch keine Erwähnung in der Anleitung findet, wäre die Bedingung ‘Fiktive/karikaturhafte Darstellung=Satire’ erfüllt.Und bei mehr als 7 Milliarden Menschen dürfte theoretisch eine riesige Menge in irgendwelchen Medien veralbert worden sein. Bald kommen die ersten Leute an, die sich in ‘The Last of Us’ als Pilzkopf wiedererkennen wollen. Allen voran Paul Mc Cartney (badum ts).Punkt 3: ‘Filme sind Kunst, Spiele nicht’. So wird das doch hierzulande gehalten.Leider, wie ich meine, denn beide sollen unterhalten (oder aufklären), während das eine Medium mehr oder weniger interaktiv ist. Da man sich aber mit Kunst auseinandersetzen sollte, bieten Spiele eigentlich eine sehr gute Voraussetzung: Man kann tiefer in die Materie eintauchen.Punkt 4: Drogen täuschen die Wahrnehmung. Lohan kennt sich zur Genüge damit aus.