Indizierungen

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Juli nachfolgende Titel indiziert:

Indizierungen (Listenteil B) mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM

  • Dead Rising 2 (PS3, UK-Version)
  • Left 4 Dead 2 (PC, UK-Version)
  • Mortal Kombat: Komplete Edition (PS3, UK-Version)
  • Resident Evil: Operation Raccoon City (PS3, UK-Version)
  • The House of the Dead: Overkill – Extended Cut (PS3, EU-Version)

Indizierungen (Listenteil A)

  • Bulletstorm (PS3 Limited Edition, EU-Version)
  • Prototype 2: Radnet Edition (PS3, EU/UK-Version / 360, EU-Version)
  • Resident Evil Code: Veronica X (GameCube, US-Version)

Gestrichen wurden dafür auch ein paar Titel: Wieder (theoretisch) für die freie Wildbahn zugelassen sind Black Belt, Blood’n Guts, Prohibition und The Porno Show I + II.

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Max Snake
1. August 2012 12:16

Wenn ich jedes mal lesen ob die USK bestechen sind, kann ich leider den Kopfschüttel. Es hängt davon ab, wie deatalliert die Gewalt sind und bei Resident Evil 5 und 6 verschwinden auch noch die Gegner, wenn man ihn besiegt. Übrigens ist Borderlands 2 ungeschnitten wenn das alles so bleibt.

captain carot
1. August 2012 11:59

: Nein, Zensur ist das eben nicht, da die meisten Titel theoretisch frei erwerbbar bleiben. Kritisch zu sehen wären höchstens tatsächliche Beschlagnahmungen, die sind allerdings rein rechtlich gut begründet.: Rein theoretisch müsste da

giftspucker
1. August 2012 1:00

@SoAD_fanatXhttp://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=733974

Walldorf
1. August 2012 0:33

[quote=Sauerland ist Schauerland]

Carot
Das weiß ich doch alles. Gerade deswegen frage ich mich ja, wer das für die betroffene Version beantragt hat und vor allem, wie er mit dem schon 10 Jahre alten Spiel in Kontakt kam.

[/quote]Ich blick da sowieso nicht durch. Wenn ein Händler die US-Version offen verkauft hätte, wäre das rechtens gewesen? Weil nur die PAL-Version indiziert ist? Wäre es dann auch erlaubt eine australische Version von Manhunt in Deutschland zu verkaufen?

WNxKraid
31. Juli 2012 23:30

Ich frage mich nur gerade ob die Tschechische Version von L4D2 auch schon auf Liste B ist.Hab ich damals im Nachbarland erworben. Steam läd ja sowieso die Sprachdateien anhand der Ländereinstellung, das Spiel bleibt aber trotzdem ungeschnitten.Das das Ganze größtenteils nur eine Verpulverung von Steuergeldern ist, wird bei all diesen Sinnlos Indizierungen wie US Versionen von 9 Jahre alten (12 bei der Orginalversion für DC) Spielen mehr als deutlich. Vor den paar Exemplaren des Spiels die noch irgendwo gebraucht angeboten werden muss nun wirklich niemand mehr geschützt werden.Die Kids von heute rühren das Game eh nicht an weil die Grafik nicht mehr aktuell ist.

Sauerland ist Schauerland
31. Juli 2012 22:11

CarotDas weiß ich doch alles. Gerade deswegen frage ich mich ja, wer das für die betroffene Version beantragt hat und vor allem, wie er mit dem schon 10 Jahre alten Spiel in Kontakt kam.

Nipponichi
31. Juli 2012 20:15

Ich finde es ohnehin sehr oft bescheuert, dass im Nachhinein oft auch schon ziemlich alte Spiele indiziert werden. Dass US, bzw. Auslandsversionen, die hierzulande ohnehin nicht offiziell erhältlich sind, indiziert werden, ist auch so ein Schwachsinn. Die Leute, die wirklich rankommen wollen, kaufen es ohnehin beim Importhändler des Vertrauens um die Ecke, oder falls keiner in der Nähe existiert, dann halt über das Internet über die üblichen Plattformen.In Deutschland gibt es doch laut Grundgesetz keine Zensur. Das wird aber mit der Indiziererei dennoch getan. Bringt sowieso nichts. Findige Erwachsene wissen genau, wo man das Zeug herbekommt. Dazu muss man nicht einmal illegale Handlungen betreiben.

captain carot
31. Juli 2012 19:45

@Sauerland: Indizierungen finden nunmal erst auf Veranlassung statt, dabei muss jede Länderfassung einzeln geprüft werden, weil sie nicht zwingend inhaltsgleich sein muss. Also muss für jede Version erst mal ein neuer Antrag an die BPjM gestellt werden. P

Digger Boomshot
31. Juli 2012 19:31

Was ist denn an der deutschen Fassung von Operation Raccoon City geschnitten?

Sebastian Essner
Redakteur
31. Juli 2012 18:32

Meiner Meinung nach war Resident Evil Code: Veronica nur ein Bauernopfer für das neue Jugendschutzgesetz, das am 1. April 2003 in Kraft trat. Der Titel war zum Zeitpunkt seiner Indizierung nämlich schon knapp drei Jahre lang auf dem Markt und wurde erst zu diesem Anlass indiziert.

Sauerland ist Schauerland
31. Juli 2012 14:28

Ich frage mich eher, wem eine US-Version von Code Veronica durch die Finger glitt, so dass nun eine Indizierung stattfinden musste. So leicht wird es in deutschen Läden ja nicht zu bekommen gewesen sein bzw. wurde so häufig nachgefragt.

31. Juli 2012 13:00

War alles soweit absehbar. Nix überraschendes an der Indizierungsfront.

Dr. Mario
31. Juli 2012 12:42

Die Indizierung von Code Veronica konnte ich schon damals nicht nachvollziehen, da es schon damals wesentlich bedenklichere Spiele gab. Schade drum, denn Code Veronica war ein wirklich gutes Spiel (auch wenn wir uns heute wohl sehr an der Steuerung stören würden).

schnitzel
31. Juli 2012 12:42

Naja, zumindestens wurde River Raid wieder von der Liste genommen. xDBei Overkill kann ich es ja noch verstehen. Die anderen alle habe ich aber nicht gespielt.

Suicide King
31. Juli 2012 12:35

Verwundert mich aber auch etwas das es immer wieder leicht abgestaubte Titel in die Liste schaffen.

Walldorf
31. Juli 2012 11:57

Warum wurde Resident Evil Code: Veronica X indiziert? Resident Evil 5 (und mutmaßlich auch Teil 6) sind doch viel brutaler, von Spielen wie Gears of War 3 und God of War III ganz zu schweigen.Wahrscheinlich wie alles eine Frage des Geldes…