Die letzten Tage konnte man angesichts der australischen Prüfergebnisse nur spekulieren, jetzt gibt’s erste offizielle Aussagen über die Zukunft von Saints Row IV in Deutschland – und die sieht derzeit nicht allzu rosig aus, wie uns ein Statement von Deep Silver wissen lässt:
“Saints Row IV wird in Deutschland voraussichtlich nicht in einer ungekürzten Version erscheinen können. Das USK-Prüfgremium hat der eingereichten Version eine Kennzeichnung verweigert und umfangreiche Anpassungen verlangt. Deep Silver hat gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig prüft Deep Silver die Umsetzbarkeit der geforderten Anpassungen. Österreich und die Schweiz sind hiervon nicht betroffen, da hier das PEGI-System Anwendung findet, das Saints Row IV als PEGI 18+ einstuft.
Wir bedauern, dass der deutlich überzeichnete und bewusst unrealistisch gehaltene Ansatz von Saints Row IV vom USK-Prüfgremium so nicht gesehen wird, während die Inszenierung realistischer Gewaltdarstellungen in aktuellen Spielen offensichtlich keine Probleme bei der Altersfreigabe darstellen.
Die PEGI-Versionen von Saints Row IV erscheinen wie geplant am 23. August 2013. Inwiefern sich die aktuell geforderten Änderungen beziehungsweise der Einspruch seitens Deep Silver auf den geplanten Release-Termin der USK-Version auswirken, teilen wir umgehend mit.”









[quote=WNxKraid]
Zudem ist das System sogar dreifach abgestuft
indiziert
beschagnahmt Liste A (einfache jugendgefährdung)
oder
beschagnahmt Liste B (schwere jugendgefährdung)
[/quote]Nö, stimmt so nicht. Bei einer Beschlagnahmung gibt es keine “”Unterstufen””, die gibt es nur bei der Indizierung.Indizierung auf Liste A = einfache JugendgefährdungIndizierung auf Liste B = schwere Jugendgefährdung und Verdacht auf GesetzesverstoßBeschlagnahmung = Verstoß gegen Gesetze (§ 131 und §86A) Privatbesitz von beschlagnahmten Medien ist erlaubt. Handel, Vorführung und Verbreitung sind strafbar (auch unter Erwachsenen).
@Aeon2001: bei Beschagnahmung gibt es aber auch noch differenzierungen.Es kommt auch drauf an, welcher Paragraph für die Beschagnahmung zugrunde liegt.Der berüchtigte §134 reicht zwar für ein Verkaufs-, Werbe- und Vorführ-verbot, aber der Besitz bleibt le
Ach ja, die deutsche Zensur…ah, der “”Jugendschutz”” immer wieder für einen Lacher gut.
Deutschland will immer ne Extrawurst…..war schon immer so…..
Mahnende moralische Zeigefinger sind da, um gebrochen zu werden. Glück für alle die in der Schweiz und Österreich wohnen, diese ganze idiotische Rumschneiderei an Filmen und Spielen hat bevormundenden Charakter, und wenn es ab 18 ist, dann soll mans auch normal verkaufen und bewerben dürfen, ist einfach nur lächerlich.
“”Warum gibt man einem Titel die “”ab 18″”-Plakette und besteht trotzdem auf eine Zensur? “”Weil es mehrere Kategorien gibt,nach denen bewertet wird.Kleiner Denkanstoss: Pornos gibts in D ab 18,sollte aber eine zu junge Actrice darin zu sehen sein,wirds eben anders behandelt und indiziert,bzw gleich wegen Verstössen gegen das Gesetz beschlagnahmt.Also gibt es zwei Dinge,die in D zu berücksichtigen sind: Erstens,explizite Darstellungen,welche dem Produkt eine “”ab18″”-Einstufung bescheren.Zweitens,strafrechtlich relevante Sachverhalte wie zB Hakenkreuze und strafbare Darstellungen im sexuellen Sektor,die entweder eine nachträgliche Modifizierung nötig machen oder eben,sollte die Modifizierung nicht erfolgen,das Produkt der Beschlagnahme zuführen.Solche Produkte (Filme,Spiele usw..) dürfen in D nicht gehandelt werden,noch nicht einmal einem Volljährigen verkauft werden.Also,ab 18 = JugendschutzBeschlagnahme = strafrechtlich relevante SachverhalteWill also jemand die “”ab18″”-Freigabe für sein Spiel,muss er alle strafrechtlich relevanten Teile herausnehmen und/oder modifizieren
Ich verstehe das nicht. Warum gibt man einem Titel die “”ab 18″”-Plakette und besteht trotzdem auf eine Zensur? Entweder der Titel ist tatsächlich nicht zumutbar oder erscheint so wie der Künstler ihn gewollt hat. Ein “”Gremium”” *hüstel* aus selbsternannten Weltverbesserern/Besserverstehern die einem sämtliche Informationen vorkauen, die braucht kein Mensch! Wo/Wann sind wir hier?Im Falle von SR4:Kaum ein Spiel interessiert mich weniger, weil eben besagter Humor bei mir nicht ankommen will. Aber das was bisher über den 4ten bekannt ist rechtfertigt keine Indizierung.
In Saints 2 waren die Schnitte ganz lustig umgesetzt
Hole ich es mir halt wieder aus England. Ist auch billiger.
Aus diesem Grund wird (nach Möglichkeit) der deutsche Videospielmarkt nicht unterstützt.
Hätte mich jetzt auch arg gewundert, wenn das hier ungeschnitten auf den Markt käme…
Irgendwas müssen sie von Zeit zu Zeit ja indizieren. ;)Naja, wir wissen ja auch nicht wirklich, wie weit der “”Humor”” bei Saints Row IV geht.Allgemein kann ich aber auch nicht verstehn, warum man als erwachsener MEnsch nicht selbst entscheiden sollte, was man zockt. 😛
@Sil3ntChill Das hängt davon, wie das ganze dargestellt wird. Bei Gears of War 3 verschwinden die Gegner schnell und sehen nicht aus wie Menschen und keine Ragdoll Phsyik. Bei Metal Gear Risining kämpft man gegen Cyborg und keine Menschen. Und was Riden h
Keine Überraschung, Saints Row 1-3 erschienen auch geschnitten hierzulande. Aber wenn selbst solche Metzelorgien wie Gears of War: Judgement durchgewunken werden, ist es schon sehr offensichtlich dass hinter den Kulissen krumme Dinger gedreht werden.
Ich finde an der offizellen Mitteilung seitens DS den kleinen Seitenhieb auf die USK, betreffend der Ungleichbehandlung mancher Spiele, durchaus treffend. Wenn natürlich auch vielleicht etwas kontraproduktiv um die Gunst der USK zu gewinnen.Aber es ist tatsächlich ziemlich auffällig, wie sehr es (a) anscheinend auf das prüfende “”Gremium”” ankommt und (b) die finanzielle Stärke des Publishers eine Rolle spielt. Mehr finanzielle Mittel lassen eine oder mehrere Vorlagen bei der USK zu, damit das Spiel eventuell doch noch durchgewunken wird (der HickHack um z. B. Dead Space 2 war so ein Fall). Weiterhin ist es einfach nicht wirklich ersichtlich warum z. B. ein Gears of War 3 ungeschnitten erscheint (obwohl die direkten Vorgänger indiziert wurden) und z. B. ein Sleeping Dogs entschärft werden musste.Trotz umfangreicher und informativer Berichterstattung seitens der M!Games in der letzten Zeit, bleibt immer ein kleiner Nachgeschmack der Willkür seitens der USK.Von dem Umstand, dass wohl kein erwachsener Bürger bevormundet werden möchte, was er wie zu konsumieren hat, mal gar nicht gesprochen. Dieses Thema ist schließlich so ausgelatscht und abgekaut, dass es dazu nicht mehr wirklich etwas zu sagen gibt.Zu guter Letzt dann doch noch ein Lob von mir in Richtung USK:Es ist gut, dass heutzutage wirklich viele potenzielle Kanditaten die Prüfung schaffen und ihre Kennzeichnung erhalten. Da gab es in letzter Zeit ja durchaus viele Wackelkanditaten. An dieser Stelle also ein ernstgemeintes Dankeschön an die Verantwortlichen.Warum es manche Spiele allerdings einfacher haben als andere, bleibt ein Mysterium.
ich wird wohl auf ein “”full package”” warten und dann halt die ösi oder uk Version holen ^^
[quote=Paul Bearer]
Hmmm, die USK hat also auch keinen Humor. Wenn ein Spiel so offensichtlich nicht ernst gemeint ist, kann man’s doch ab 18 freigeben, würde ich sagen. Aber Peter Jacksons Braindead war auch eine Komödie und ist beschlagnahmt.
[/quote]“”i kick ass for the lord!”” ^^
Hmmm, die USK hat also auch keinen Humor. Wenn ein Spiel so offensichtlich nicht ernst gemeint ist, kann man’s doch ab 18 freigeben, würde ich sagen. Aber Peter Jacksons Braindead war auch eine Komödie und ist beschlagnahmt.
hmmm sehr seltsam oder nicht?! ich mein ich werde bei dem doch serh ernst thematisiertem metal gear rising, dafür mit spielwährung belohnt das ich modifizierte menschen (!) von ihren gliedmaßen befreie. wo ich mir immer noch am kopp fasse warum das ding durc hdie usk ging…bestimmt weils halt keine richtigen menschen sind aber das so etwas sarkastisches wie saints row abgelehnt wird find ich doch scho sehr augenbraunhochziehend. hätten se leben des brain auch indizieren sollen weils auf eine art und weise gotteslästerung ist 😉 aber nu weiß ich ja natürlich nicht genau was und wie viel schweinekram deep silver da in die software reinknallt. wird scho net ohne sein. die anderen teile waren für mcih auch immer an der grenze des guten geschmacks….. die anderen teile kamen ja auch nur mit kürzungen in unsere gefilde.
@ HitschyEinfach AT Oder Uk Version und fertig, oder nicht?
…war übrigens auch der Grund warum ich mir den Vorgänger nicht geholt habe. Das ganze drecks hick hack um die Versionen hat mich nur genervt. Entweder ganz oder garnicht.
Nach einer langen Phase der nachvollziehbaren Einstufungen ist diese hier mal wieder nicht so richtig ersichtlich. Schade. Naja, wird’s halt aus dem europäischen Umland geholt. Macht das Kraut auch nicht fett. Auch wenn es ärgerlich ist, dass die USK trotz der überzeichneten Gewalt für tiefgreifende Veränderungen ist.
das man sich sowas heutzutage, als erwachsener gefallen lassen muß..