Spiele-Indizierungen im Mai 2015

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im April nachfolgende Titel indiziert:

  • nix

Gestrichen wurde wegen Altersgründen ein uns unbekanntes Spiel namens Take ’em out und zu einem Antrag zur Listenaufnahme von Mortal Kombat X scheint es offenbar weiterhin nicht gekommen zu sein – was ist denn da los?

Obermotz
I, MANIAC
Obermotz

Nun das Problem liegt doch auch darin das man sich mit über 30 Lenzen, mit dem deutschen Jugendschutz überhaupt noch auseinandersetzten muss. Zensuren sind nicht nur Schnitte oder das Weglassen von Inhalten, Zensuren sind Veränderungen. Die deutsche Version von Resident Evil 6 ist zum Beispiel zensiert obwohl nichts fehlt. Man muss hier aber im Gegensatz zu allen anderen Versionen den Mercenaries-Modus erst freispielen. Es handelt sich hier um eine Anpassung speziell für den deutschen Markt, da eben dieser Modus der Indizierungsgrund für Resident Evil 4 war. Bei der PC-Fassung ist es noch offensichtlicher da der Mercenaries: No Mercy-Modus nicht von Anfang an mit integriert war sondern nur in Deutschland als DLC behandelt wird. Klar zensiert die USK bei Spielen nicht selber, man sollte aber bedenken, dass der Publisher eine USK-Freigabe will. Wenn also die USK das Spiel im unzensierten Zustand nicht kennzeichnet, dann werden die Sachen die laut USK problematisch sind halt verändert. Natürlich kann man Spiele auch ohne USK-Freigabe veröffentlichen nur hat das für den Publisher wieder den Nachteil, dass das Spiel recht schnell indiziert werden kann, siehe Dying Light. Eine Zensur speziell für den deutschen Markt findet also schon statt auch wenn die USK-Website das natürlich verneint.

Esorb Red
I, MANIAC
Esorb Red

Immer dieses Zensurgeplärre… Es wird nichts zensiert. Eine wirkliche Zensur hätte viel weitreichendere Folgen, als die Schnitte, die in den deutschen Medien stattfinden. Geschnitten wird, ja. Aber es ist jedem mündigen, in Deutschland lebenden Erwachsenen möglich, sich über Schnitte und Kürzungen in veröffentlichten Medien zu informieren und sich ggf. eine ungekürzte Fassung davon zu besorgen. In den meisten Fällen und vor allem im Bereich der Mainstreamvideospiele ist das auch ohne Probleme und legal möglich.In vielen Fällen sind erstmal die Publisher für Kürzungen verantwortlich, weil sie ein Spiel von vornherein geschnitten bei der USK einreichen. Bei Spielen die keine Freigabe erhalten und deshalb vom Publisher gar nicht für eine Veröffentlichung in Deutschland in Betracht gezogen werden, besteht noch immer die Möglichkeit für die Konsumenten, sich das Spiel anderweitig zuzulegen. Bei rein digital vertriebenen Spielen, die der Schere zum Opfer fallen wird die Sache schon kritischer, wenn man aufgrund von IP Adressen nicht in der Lage ist, ungeschnittene Versionen zu erwerben. Aber auch da kann man nicht von Zensur sprechen. Denn es wird ja im selben Zug nicht verboten über die ungeschnittenen Versionen zu berichten. Zu jedem indizierten Medium gibt es einen Bericht, der darlegt warum und es auf den Index gekommen ist. Zensur ist immer die mutwillige Vorenthaltung von Informationen und das Verbot über unbequeme Themen zu sprechen. Dem ist aber in Deutschland nicht so. Oder wie es Artikel 5 Abs 1 Satz 1 des Grundgesetzes treffend ausdrückt: “”Eine Zensur findet nicht statt.””Der Jugendschutz wie er durch die USK/FSK/BPJM stattfindet ist wichtig und sinnvoll. Natürlich sind einige Entscheidungen durchaus fragwürdig und Indizierungen von vor 30 Jahren wirken heute oftmals lächerlich. Diese muss man aber auch immer im damaligen Kontext und den Wertevorstellungen der Zeit sehen. Und auch bei aktuellen Entscheidungen der zuständigen Stellen sollte man nicht immer nur kopfschüttelnd Zensur rufen, sondern auch mal die Gründe für Einstufungen und Indizierungen oder Beschlagnahmungen reflektieren. Immer nur stumpf konsumieren, ohne kritische Nachfrage ist nicht nur im Staat zu Bürger Verhältnis gefährlich.

Obermotz
I, MANIAC
Obermotz

[quote=dasRob]

Jugendschutz kann ja auch gut und gerne sein. Das Unsinnige, über das sich alle aufregen, ist ja eher der “”Erwachsenenschutz””.

[/quote]Sehe ich auch so, der Jugendschutz ist meistens nur ein Alibi für den von dir angesprochenen Erwachsenenschutz. Klar will niemand sehen wie der Filius mit seinen 8 Jahren die unzensierte Fassung von Modern Warfare 2 zockt. Jeder Volljährige sollte aber im Stande sein ein Spiel auch ohne Zensuren zu verkraften.

Paul Bearer
I, MANIAC
Paul Bearer

Ihr kennt ernsthaft “”Take ’em out”” nicht? Man!ac am Ende… :)http://www.mobygames.com/game/amiga/take-em-out

dasRob
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dasRob

Jugendschutz kann ja auch gut und gerne sein. Das Unsinnige, über das sich alle aufregen, ist ja eher der “”Erwachsenenschutz””.

MORTAL-X 2222
I, MANIAC
MORTAL-X 2222

Vielleicht Streiken die bei der bpjm. Das machen ja auch die Kitas. Eventuell hängt das sogar zusammen? Mehr Geld für völlig stumpfsinnige Spiele Indizierungen oder Beschlagnahmungen. Immerhin müssen hier die besten Spiele aus dem verkehr gezogen werden. Man denke mal an die hohe Sucht Gefahr. Im Endeffekt sind die Leute der bpjm nicht nur bescheuert sondern auch süchtig. Also mehr Geld für so einen Schwachsi… ich meine schweren Beruf.

Tokyo_shinjuu
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Tokyo_shinjuu

MK X wird als ‘pädagogisch wertvoll’ eingestuft! XD

daMatt
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daMatt

[quote=Kamek]

Spiele mit Hakenkreuzen sind “”automatisch”” verboten, da als verfassungsfeindlich eingestuft.

[/quote]That’s the joke!

Ziep
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Ziep

Professor Pfeiffer schon verstorben, oder juckts ihn nicht mehr? Oder vielleicht Verrohung der Sitten?

daMatt
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daMatt

Aber dafür sehe ich nächsten Monat schon die böse, böse, Hakenkreuz verseuchte englische bzw. US Fassung von Wolfenstein: The Old Blood auf die Liste wandern. 😉

Lagann
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Lagann

Unerhört find ich das. Also liebe Maniacs, da solltet ihr vielleicht mal den Antrag für MKX einreichen. ; )