Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im August nachfolgende Titel indiziert:
Indizierungen (Listenteil B) mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM
- Silent Hill: Homecoming (360, UK-Version)
Indizierungen (Listenteil A)
- Brothers in Arms: Hell’s Highway (PS3, UK-Version)
- F.E.A.R. 2 – Project Origin (PS3/360, EU-Version)
- Red Faction (Platinum) (PS2, dt. Version)









In meiner kurzen Auflistung ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen. Gemeint war der erste Teil von LfD.
Red Faction wurde schon 2003 indiziert?Wahrscheinlich ist das so ähnlich wie bei den Filmen, jede Fassung muss seperat indiziert werden. Diesmal ist eben die Platinum-Version dran. Dann habe ich aber auch schon öfters etwas über indizierung wegen Inhaltsgleichheit gehört bzw. gelesen. Hmm?? Hilft mir weiter.Indiziert Liste B ist keine Beschlagnahmung. Eine Beantragung muss daher auch nicht unbedingt erfolgt sein. CoD: World at War ist ja auch schon eine Weile auf Liste B, und mit den ganzen Harkenkreuze und der Thematik, Soldatenverstümelung, etc, ist das mit Sicherheit ein Kandidat für eine Beschlagnahmung. Weitere Beispiele wären da: THotD: Overkill, LfD2, MW2. Sind alle auf Liste B.Indiziert auf Liste B deutet nur darauf hin, das eine Beschlagnahmung durch Sicht der Prüfer relevant wäre. In Österreich gibt es keine Beschlagnahmung und ebenso wenig das Wort Index. Da werden auch immer wieder verbotene Filme neu aufgelegt (Label: nsm, XT Video, etc.). Der Besitz verbotener Medien ist übrigens in Deutschland erlaubt. So holen sich die Deutschen die Ware einfach aus dem Ausland – ganz legal. In der Schweiz sieht das alles ein bisschen anders aus: Hier ist auch der Besitz verboten und kann mit hohen Bussgeldern bestraft werden.
Eben genau das, sie sind nicht öffentlich, also weiß man da nicht, was alles indiziert wurde.Immerhin, aktuell gibt´s ja doch keine Zensurfilter hier, sollten sie aber doch irgendwann kommen…
http://www.salzburg.com/jugend/spiele02/news/redindex.htmlred faction wurde schon 2003 indiziert^^was interessieren mich als konsolenzocker liste C und D? ich mein das die internetseiten dicht machen interessiert mich nicht wirklich, solange ich weiß das die sich im ausland sowieso wieder etablieren, wie eben schnittberichte.de….is jetzt .comliste C und D funktioniert genau wie A und B nur eben im bezug auf telemedien und das sie nicht öffentlich sind….
Da bisher anscheinend keine Beschlagnahmung angeordnet wurde…Man kann aber beim Listenteil B meist davon ausgehen, dass ein Beschlagnahmeverfahren angeordnet wird oder schon wurde.Was mich mehr stört sind Liste C und D.
@schnitzel78: Ich wollte eigentlich keine Erklärung zur Indizierung haben, sondern nur wissen ob Silent Hill: Homecomming nun ganz normal auf Liste B ist oder gleich die Beschlagnahmung angeordnet wurde.Liste B sagt eigentlich nur aus das die BPjM diesen
naja bei red faction 1 ist es kein glück, zumal die deutsche version ohnehin geschnitten ist UND dann noch indiziert, ich frag mich wer da die games testet??? wie kann man eine ohnehin schon zerstückelte version noch indizieren??
@Joggable: Zumindest die unteren drei sind ja ohnehin legal erwerbbar.
Keine Ahnung, ob man es Glück nennen kann oder nicht, aber dann hatte ich ja noch Glück. Hatte mir eins davon letztens günstig als Neuware gekauft. XD
BPjM, ok, ist das gleiche, nur das sich der Name geändert hat. Statt Schriften sind es jetzt die Medien. Und wenn man es genau nimmt, dann war dein BPJM ja auch nicht ganz richtig. Richtig wäre nämlich BPjM. Aber das sind Kinkerlitzchen und jeder weis was gemeint war.
die BPJS gibt es nicht, sie wurde zur BPJM umgenannt, desweiteren darf die BPJM nicht einfach wahllos spiele indizieren. wenn eine gemeinde oder eine juristische person einen antrag stellt so prüft das ein gremium der BPJM und darauf hin wird dann entschieden ob es indiziert wird oder nicht. alle games die nach 2004 einen USK stempel bekommen haben dürfen desweiteren nicht mehr indiziert werden, was natürlich nicht für die versionen aus dem ausland gilt. jetzt hab ich aber mal ne frage an die redaktion. Red Faction 1 wurde doch schon 2004 in einem atemzug mit vice city und code veronica indiziert. habt ihr da einen fehler gemacht? ich müsste die Aktuellen BPJM listen nochmal nachwälzen, aber ich meine ich hab es in der 2009er auflage schon gesehen.
@WNxKraid:Eine Indizierung erfolgt durch die BPjS. Es dürfen keine Filme mit FSK 16 oder darunter indiziert werden. Ist ein Film auf dem Index, dann darf er nur gegen Altersnachweis (ab 18) verkauft werden. Außerdem darf der Artikel nicht ausgestellt (sic
Indizierungsverfahren werden ja eh nur auf Antrag eröffnet. Da sind häufiger mal olle Kamellen bei, gerade seitdem USK 18 Titel nicht mehr indiziert werden. Die Kiddies kommen denn auch an die ungeschnittenen Spiele, zumindest als Original, oft erst als Gebrauchttitel.
@schnitzel78:Ich kenn die Filme – hab ich selber in meiner DVD-Sammlung!Friday 3+4 sind auch heute noch die besten, finde ich! Wahrscheinlich deswegen hier beschlagnahmt, weil der 3. damals in 3D gedreht wurde und die Tötungsszenen eigentlich nur dem Effe
“”Indizierungen (Listenteil B) mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM””Bitte mal näher erleutern.Ist das jetzt nur normal auf Liste B oder wurde auch schon die Beschlagnahmung angeordnet?Denn nur in letzterem Fall ist der Verkauf hier in D. wirklich verboten.Normale Liste B ware hingegen kann auch weiterhin an Volljährige Bürger verkauft werden, wenn auch nur “”unterm ladentisch”” und nach Vorlage des Ausweises.
@schnitzel78: Freitag der 13 Teil 3 war doch der in 3D. Den habe ich noch auf VHS. Fand jetzt nicht, das es ein Kandidat für die Beschlagnahmung ist. Wusste ich auch gar nicht.
Red Faction? Der Erste? Wirklich?Na da haben die Jungendschützer ja wirklich was geschaft.Gut zu wissen das die Welt wieder etwas besser gemacht wurde.Ich gehe jetzt erstmal eine Runde Dead Space zocken und danach zum ausklingen etwas RE5.Gut das jemand ein Auge darauf hat;)
Also bei Spielen wie dead space oder GoW3 ist definitiv Geld geflossen. Irgednwie ist man sich da einig geworden…
@Simon CooperJa das pssiert sehr oft.Bis manche Spiele indiziert werden vergeht so viel Zeit das es die Gamer die es wollten eh schon alle zuhause haben.Wenn nicht wirds halt aus dem Ausland gekauft.:-)
Ja, machmal ist die BPJM einfach nur lahm. Bei den Spielen bin ich nicht ganz so auf den aktuellen Stand, aber was den Filmen angeht. Kennt jemand Freitag der 13. Teil 3? Kann mir einer sagen, was daran bitte schön eine Beschlagnahmung rechtfertigt. Teil 4 ist übrigens genauso harmlos und ebenfalls hierzulande verboten. Es gibt noch nicht einmal eine deutsche DVD-Veröffentlichung. Wobei die EU-Veröffentlichungen (GB, FR, NL, …) alle inkl. deutschem Ton sind. Schon sehr fragwürdig, oder?
Ich seh’ mir selten an, welche Spiele indiziert werden. Aber ist das normal, dass so extrem alte Spiele, welche heute eigentlich kaum einer mehr kaufen würde ( es sei denn man will bei Gamestop für 2€ in Nostalgie schnuppern 😉 ) so sinnlos nach-indziert werden? Passiert das öfter?
So alt wie die Games sind, kommen die Prüfer wohl nicht mehr hinterher mit dem Zocken, oder? Guuuuuuuuut 😉
@schnitzel78Laut schnittberichte.com ist es das auch schon länger.Genauso wie Silent Hill HomecomingMerwürdig.
Ich hab SH 5 gespielt…und ähm, da ist ja The Room “”blutiger”” wenn man das mal in betracht zieht.
Siehe hier:http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=5975621
F.E.A.R. 2 – ich dachte der wäre schon längst bei uns indiziert.