Gerichtsprozess um Plagiatsvorwürfe bei Assassin’s Creed beendet

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Es klang von Anfang an etwas merkwürdig: Der Autor John Beiswenger verklagte Ubisoft, weil diese bei der Entwicklung von Assassin’s Creed schamlos bei ihm abgekupfert hätten. Dies betraf angeblich Geschichte, Erzählweise und religiöse Aspekte im Spiel, die sich an seinem 2002 erschienenen Roman “Link” orientiert hätten

Nun berichtet Gamasutra, dass der gute Mann seine Anklagepunkte grundsätzlich fallen ließ. Seine Verteidigerin Kelley Clements Keller betonte allerdings, dass dies nicht bedeute, dass ihr Mandant seine Vorwürfe zurückziehe. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass Assassin’s Creed viele Urheberrechte seines Werkes Link verletze. Vielmehr möchte Beiswenger sich künftig eher um nicht damit zusammenhängende geschäftliche Dinge kümmern. 

Heißt also übersetzt, dass eine Fortsetzung des Prozesses in naher oder ferner Zukunft nicht völlig ausgeschlossen ist.

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cloud1429
31. Mai 2012 2:47

Es nur logisch dass sich einige Ideen irgendwann überschneiden. Weiß gar nicht wie viele Filme ich schon gesehen habe, die Sachen gezeigt haben, die ich mir vorher schonmal ausgemalt hab. Mal besser mal weniger ^^Der Typ hat sie nicht mehr alle. Religiöse Geschichen zu schreiben bzw. zu versoften kann man nicht so einfach als sein Eigentum aus machen. Will gar nicht wissen wie viele Autoren sich bei CALL OF DUTY beschweren müssten. Zudem kenn ich kein einziges Werk von ihm. Ist ne gute Strategie sich selbst bekannt zu machen und den Fans des Spieles seine Werke schmackhaft zu machen, wenn sie wirklich so ähnlich sind.

30. Mai 2012 16:05

Sehe ich genauso wie Asaziel. Man darf jedoch nicht vergessen das es sein Recht ist, und wenn es nun Wahrheit entspricht müssen die ihm nen haufen Mäuse geben, was selbstverständlich sein recht ist.Seine Ideen wurden einfach geklaut und sowas muss knallhart bestraft werden!

Asaziel
30. Mai 2012 14:04

Der wartet jetzt nur, bis AC 3 draußen ist, sucht sich da weitere “”Parallelen”” und geht dann wieder vor Gericht. Mit noch mehr “”Beweismaterial””.