Nintendo vs. PC Box: EU-Gerichtshof hält Umgehung von Kopierschutz in bestimmten Fällen für rechtsmäßig

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Kopierschutz ist nach wie vor ein großes Thema bei Konsolen- wie auch Spiele-Herstellern.

So verklagte Nintendo den Hersteller PC Box vor einem italienischen Gericht, weil dieser originale DS- und Wii-Konsolen mit Software anbot, die deren Kopierschutz aushebelte. Damit konnte man dann MP3s und Filme auf den Konsolen abspielen – aber natürlich auch illegal kopierte Spiele.

Die Klage landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der nun Folgendes feststellte: Software, die den Kopierschutz von Konsolen umgeht, ist nicht zwangsläufig illegal. So sei es völlig legitim, wenn sie dazu dient, legale Software (wie beispielsweise selbsterstellte Homebrew-Spiele) auf den Konsolen abzuspielen. Diese dürften von den Kopierschutz-Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden.

Nur wenn ein gerechtfertigter Urheberschutz des Herstellers umgangen wird – wie eben bei unrechtmäßig kopierten Nintendo-Spielen – sei das gesetzwidrig.

Die Crux an Programmen wie dem von PC Box ist natürlich, dass diese ebenso legaler wie illegaler Software Tür und Tor öffnen. Insofern ist die Sache auch noch nicht vorbei, denn der EU-Gerichtshof half lediglich bei der Interpretation des geltenden Rechts. Das Mailänder Tribunal muss jetzt untersuchen, wie häufig die PC Box-Konsolen für illegale Software genutzt werden.

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captain carot
25. Januar 2014 13:06

@OG: Dazu gibt es genug Möglichkeiten.Einen Kopierschutz kann man immer umgehen. Nintendo könnte aber einen Homebrewchannel selbst etablieren, bei dem entsprechende Verstöße gemeldet werden können.@D00M: Erstmal sind die Strafen gerade im privaten Sektor

Longdongtom
25. Januar 2014 10:11

@ D00M82″”Der ehrliche Käufer zahlt dafür den aufpreis”” in was für einer welt lebst du denn? glaub mal nicht das die spiele billiger werden würden wenn es keine raubkopien mehr geben würde, ich glaub die würden denn noch teurer werden.

D00M82
25. Januar 2014 8:14

Wird wohl leider ewig ein Thema bleiben. Schade das die Gerichte sowas nicht unterbinden können. Generell würde ich die Geldstrafen bei erwischen einfach drastisch erhöhen. Auch bei Filmen übrigens. Der ehrliche Käufer zahlt dafür den aufpreis

Oliver Gruener
24. Januar 2014 18:52

[quote=captain carot]

Die könnten auch einfach Homebrew innerhalb der U erlauben. Man müsste Progs nur laufen lassen ohne dass der Kopierschutz dazwischenfunkt.

[/quote]Wie soll das gehen? Dann würden gecrackte Programme, aus denen der Kopierschutz entfernt wurde ja auch laufen …

24. Januar 2014 16:54

Auf die Statistikerhebung bin ich mal gespannt 😉

captain carot
24. Januar 2014 16:29

Die könnten auch einfach Homebrew innerhalb der U erlauben. Man müsste Progs nur laufen lassen ohne dass der Kopierschutz dazwischenfunkt.

Fuffelpups
24. Januar 2014 16:11

Theoretisch könnte man mit der vWii innerhalb der Wii U eine art Other OS anbieten, man könnte Leuten die mal probieren wollen ein Programm zu schreiben die Möglichkeit bieten die Hardware zu nutzen und das ganze wäre komplett vom Wii U-Modus abgeschnitten. Jeder ehrliche Entwickler, der interesse an Homebrew hat und nicht nach Warez aus ist, hätte dann auch kein Interesse das Ding zu knacken. Aber daran hat Nintendo leider kein Interesse… Die haben glück das fail0verflow ihr Zeugs nicht veröffentlicht hat, die Security war breits nach 30 Tagen gebrochen.

captain carot
24. Januar 2014 15:16

Warum sich nicht einfach mal der Homebrewszene öffnen und gleichzeitig den Raubmordkopierern den Mittelfinger zeigen?Damit würde man solchen Herstellern den Ast absägen, auf dem sie sitzen.