Die Klage der Lindsay Lohan
Bereits im Dezember letzten Jahres hatte die amerikanische Schauspielerin Lindsay Lohan angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Hersteller von Grand Theft Auto V prüfen zu lassen, nun ließ sie Taten folgen: Wie vor Kurzem bekannt wurde, hat die von den Medien gerne als “Skandalnudel” betitelte Lohan Klage eingereicht, weil sie sich durch das Spiel in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Berechtigter Schritt oder plumpe PR-Taktik? Wir gehen der Frage nach, wie der Fall nach deutscher Rechtslage zu bewerten wäre – und warum es sogar wünschenswert wäre, dass ein derartiger Fall vor deutschen Gerichten landet!
Die Vorwürfe
Was den Inhalt der Klageschrift angeht, muss man sich derzeit auf Medienberichte verlassen. Bereits früher wurde bekannt, dass Lohan Ähnlichkeiten zwischen sich und der Bikini-Schönheit auf den Spiele-Artworks sieht, allerdings ist nicht klar, ob dieser Vorwurf auch tatsächlich den Weg in die Klage gefunden hat. Jedenfalls scheint es sich hauptsächlich um die Figur der Lacey Jonas (linkes Bild) zu handeln, der man in einer Mission bei der Papparazzi-Flucht helfen muss.

Ferner sei eine weitere Nebenmission im Spiel, bei der man eine Berühmtheit im Gentry Manor Hotel (rechts Bild) ablichten muss, an das real existierende Chateau Marmont-Hotel und Lohans Aufenthalt dort angelehnt. Ergänzt würden diese Ähnlichkeiten durch die Verwendung von Bild, Stimme und Kleidungsstil der amerikanischen Schauspielerin.

Zumindest was die Person auf dem Artwork angeht, ist seit Längerem bekannt, dass das Model Shelby Welinder der GTA V-Schönheit ihr Äußeres lieh. Dieser Vorwurf sollte sofern er überhaupt Eingang in die Klageschrift gefunden hat schnell entkräftet sein.