Fuffelpups
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FuffelpupsTeilnehmerJRPG, WRPG, SRPG, ARPG und LRPG. ^^
FuffelpupsTeilnehmerDann tauch ich unter bei Waldo oder Carmen Sandiego. (
)
FuffelpupsTeilnehmerHier wird ja nicht mehr gemeckert, sollte in Blümchen OT umbenannt werden. ^^
FuffelpupsTeilnehmerFick Blizzard und deren fick Server… Gerade Arena und ich hatte lethal, konnte ihn töten… DISCONECT… Scheiß Open Beta kommt zu früh für HearthStone, die Server sind am rumzicken…
FuffelpupsTeilnehmerNein, der Mii von Benutzern kann nicht im Mii Maker editiert werden, das macht man über die Benutzerverwaltung. Bei mir hat es geklappt, hatte beim Einzug der NNID auf dem 3DS meinen Mii geändert.
FuffelpupsTeilnehmerManica.de ist in letzter Zeit wieder arg instabil, oft lädt bei mir die Seite nicht…
28. Januar 2014 um 14:06 als Antwort auf: PS3 und 3DS vorhanden – trozdem “wieder” ein SNES ? #1173563
FuffelpupsTeilnehmerDu musst die Mod/Hack ohne das Spiel anbieten, dann ist es legal. Wenn das Spiel mit dabei ist, greift wieder das Urhebergesetz, auch wenn nur 1 Zeile Code von original verwendet wird.
28. Januar 2014 um 13:08 als Antwort auf: PS3 und 3DS vorhanden – trozdem “wieder” ein SNES ? #1173558
FuffelpupsTeilnehmerNintendo ist doch nett, der Össi der 1,3 Millionen Dollar zahlen musste, weil er New Super Mario Bros. Wii hochgeladen hat, der bekam dieses Jahr ne Ganon Statue. (
)28. Januar 2014 um 12:50 als Antwort auf: PS3 und 3DS vorhanden – trozdem “wieder” ein SNES ? #1173554
FuffelpupsTeilnehmerAuf der sicheren Seite bist du nur, bei Software die vom Publisher selbst freigegeben wurde oder wenn niemand mehr die Rechte an der IP besitzt. Abandonware ist kein Rechtskräftiger Begriff und in Deutschland greift immer das Urhebergesetz, wenn es noch jemanden gibt der die Rechte daran hat.
28. Januar 2014 um 12:29 als Antwort auf: PS3 und 3DS vorhanden – trozdem “wieder” ein SNES ? #1173552
FuffelpupsTeilnehmerrvn wrote:Laut deinem Link ist das Runterladen von ROMs aber nicht explizit illegal, sondern Grauzone.
Nein, nur bei Abadonware.
Erster Absatz: “ROM: Hier gilt das Gleiche wie bei einer Wii-ISO.”
Wii-ISO: “Die Inhalte einer Wii-ISO sind urheberrechtlich von Nintendo und Drittherstellern geschützt. In keinem Fall ist eine aus dem Netz beschaffene Wii-ISO legal, auch nicht, wenn man das entsprechende Spiel käuflich erworben hat. Da der § 53 des Urheberrechtsgesetzes, welcher Privatkopien erlaubt, keine Anwendung auf Software findet, ist es grundsätzlich erst einmal illegal, eine Kopie davon anzufertigen. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Denn der §69d UrhG erlaubt es uns, eine Sicherungskopie anzufertigen”
28. Januar 2014 um 12:17 als Antwort auf: PS3 und 3DS vorhanden – trozdem “wieder” ein SNES ? #1173550
FuffelpupsTeilnehmerWieso grauzone, solange du die Spiele legal dumbst, also das Spiel besitzt und dein Backup selbst erstellt, dann ist das völlig legal. Nur das herunterladen ist illegal und keine grauzone.
FuffelpupsTeilnehmer
FuffelpupsTeilnehmerAber nicht vergessen, den Rabatt gibt es nur, wenn man eines der Spiele besitzt und dann eines der anderen kauft.
FuffelpupsTeilnehmerIch nehm 4D, das soll besser sein. ^^
FuffelpupsTeilnehmerEine Konsole basierend auf reinem Fan Feedback wäre nur ein Rückschritt, Fans wissen nicht was sie wollen, sie kennen nur was es bisher gibt.
That’s according to the Japanese business paper Nikkei (via Dr. Serkan Toto), which reports this week that all the chatter about Nintendo branching out to mobile platforms is about to culminate in an announcement that will take place on Thursday.
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