Akte BPjM – Afro Samurai

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Die digital erschienene erste Episode des zweiten Afro Samurai war so schlecht, dass sich die Entwickler öffentlich ­entschuldigten und den Käufern das Geld zurückgaben. Der Vorgänger kam in Deutschland nicht auf den Markt, wurde aber dennoch von uns getestet und erhielt eine Wertung von 62 Spielspaßpunkten. Dann folgte die Indizierung.

Afro Samurai

Entwickler: Surge, USA
Hersteller: Bandai-Namco
System: PS3 / 360
Veröffentlichung: 13. März 2009
Indizierungstermin: 3. September 2009
Indizierte Versionen: PS3 (US)
Index-Liste: A

Der auf einer Animevorlage ­aufbauende Schnetzler versetzt Euch in die Gestalt des Afro Samurai, der sich auf der ­Suche nach dem Mörder seines Vaters durch allerlei Menschen und Androiden schnetzelt. Präsentiert in Cel-Shading-Optik kämpft Ihr aus der Third-Person-­Perspektive, hackt Gliedmaßen ab, wechselt ab und zu in den zeitlupen­artigen Fokus-Modus und wundert Euch über die Geschichte, falls Ihr keine Hardcore-Fans der Originalserie seid. Am Ende der Levels informiert eine ­Statistik detailliert über Eure Schandtaten. In Deutschland wurde das Spiel nie veröffentlicht, Bandai-Namco nahm aus offensichtlichen Gründen von der Einreichung bei der USK Abstand.

»In vorliegendem Titel steuere der Spieler den Hauptcharakter aus der Perspektive der dritten Person. Das Töten von Gegnern sei das elementare Spielelement, andere gewaltfreie Spielinhalte träten nur marginal auf. Die Gewaltanwendungen seien brutal dargestellt, Gegner können verstümmelt und zerstückelt werden, was zudem mit Bonuspunkten honoriert werde.«          

Auszüge aus der ­Indizierungs­entscheidung Nr. 5664 vom 03.09.2009

”Das Spiel lag der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) nicht zur Erteilung eines Alterskennzeichens vor.
(…)
Afro Samurai besteht zum ganz überwiegenden Teil aus der Darstellung von Gewalt und den damit einhergehenden Verletzungs- und Tötungshandlungen. Das lässt sich schon an der spieleigenen Statistik ableiten, die neben der Spielzeit auch die Anzahl der getöteten Gegner enthält. Während der Prüfung des Spiels wurden so in etwa sieben Stunden ca. 700 Opponenten eliminiert, was rechnerisch etwa einem getöteten Gegner alle 35 Sekunden gleichkommt. Ein überwiegender Teil der Spielfiguren stellt sich dabei menschlich dar.
(…)
Ein Teil des Gremiums sah die im Spiel enthaltene Gewalt aufgrund ihrer auf einem Comic [sic] basierenden und daran angelehnten Darstellung als so übersteigert und ­realitätsfern an, dass eine jugendgefährdende Wirkung nicht zu vermuten sei. Auch die teilweise skurril überzeichnete Darstellung einiger Figuren führe dazu, dass Jugend­liche die hier präsentierte Gewalt mit der nötigen Distanz wahrnähmen und sie nicht als Anleitung für reales Handeln sähen. Die Mehrheit der Beisitzerinnen und Beisitzer ist jedoch der Auffassung, dass die wiederholt in Nahaufnahme und Zeitlupe erfolgenden Tötungen und Verletzungen menschlicher Gegner so detailliert und realitätsnah inszeniert sind, dass eine Jugendgefährdung unzweifelhaft gegeben ist.
(…)
Im Spiel sind des Weiteren die Gewaltdarstellungen betreffende zynische Kommentare enthalten, die automatisch und ohne Einflussnahme des Spielers erfolgen.
(…)
Das Gremium nahm die Zweifel und innere Zerrissenheit des Protagonisten zur ­Kenntnis, stufte aber den Rache- und Selbstjustizgedanken – die Hauptbeweggründe des Protagonisten – als deutlich überwiegend ein.”

Es kommt selten vor, dass im Indizierungsprotokoll davon die Rede ist, die Prüfer wären geteilter Ansicht über die Entscheidung gewesen. In diesem Fall sind die Argumente, die gegen eine Indizierung sprechen, allerdings durchaus berechtigt und es ist gut zu sehen, dass sich die Prüfer nicht nur auf die Darstellung abgeschlagener Gliedmaßen und Blut gestürzt haben, sondern auch die anderen Aspekte des Titels Beachtung fanden. Das Spiel ahmt die Animevorlage schlichtweg nach, samt der enthaltenen Gewaltdarstellung. Zudem gibt es durch die Originalserie eine umfassende Hintergrundgeschichte, welche zumindest versucht, eine Begründung für die Brutalität zu liefern: Afros Vater wurde in seinem Beisein vom Bösewicht Justice geköpft und er selbst herausgefordert, sich Justice zu stellen, sobald er bereit sei. Die Cel-Shading-Optik und die teils skurrilen Gegner wie der mit einer Teddybärmaske auftretende Kuma dürften ebenfalls als verfremdende Elemente gelten. Letzten Endes konnten all diese Argumente die BPjM jedoch nicht von ihrer Entscheidung abbringen, den Titel auf den Index zu setzen, was damals niemanden verwunderte. Publisher Bandai-Namco ging sogar schon im Vorfeld der Verhandlungen auf Sicherheitsabstand zu dem Spiel und ließ verlauten, ”das verfahrensgegenständliche Spiel werde (…) ausdrücklich nicht in Deutschland vertrieben. Zudem könne die US-Version nicht auf PAL-genormten Konsolen abgespielt werden.” Die USK bekam den Titel deshalb nie zu Gesicht.  

Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!