Akte BPjM – Area 51 (2005)

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Anklage & Bescheid

  • Die Anklage

»Das Spiel Area 51 ist offenbar jugendgefährdend, da die dem Spieler zugedachte Aufgabe im Wesentlichen in der reaktionsschnellen Liquidation zahlreicher Gegner besteht. Die Tötungsszenarien sind grausam und realistisch (Blutspritzer und ­Todesschreie) dargestellt. Der zielgerichtete Einsatz einer […] Waffe ist unumgänglich, da sonst umgekehrt der eigene Tod z.B. durch Erschießen droht.«

  • Auszüge aus der Indizierungs­entscheidung Nr. 5090 (V) vom 14.03.1997

”Die Gegner werden zwar als Aliens beschrieben, sind jedoch – da sie, so die Rahmenhandlung, aus Menschen hervorgegangen sind – menschenähnlich dargestellt. Gewalt wird in diesem Spielprogramm in großem Stil und epischer Breite dargestellt und als vorrangiges Mittel zur Konfliktlösung propagiert.
(…)
Aufgrund der Inhaltsgleichheit von Area 51 mit bereits indizierten Programmen wie Crime Patrol, Mad Dog II, Space Pirates etc. können zur Begründung der Indizierungsentscheidung die gleichen Argumente herangezogen werden.
(…)
Schon der genannte Übungsmodus des Spiels versetzt den Spieler in die Lage, zahlreiche auf dem Bildschirm erscheinende Menschen zu erschießen. Schon hier unterscheidet sich das Spiel von anderen auch indizierten Spielen dadurch, dass schon im Übungsmodus menschliche Gegner als Zielscheibe dienen. Der eigentliche Spielablauf gestaltet sich ebenso brutal. In jedem Level tauchen zahlreiche menschliche Gegner hinter verschiedenen Gegenständen auf. […] Sobald die Feinde getroffen sind, platzt der Brustkorb auf, der Mensch mutiert zum Skelett. Neben Pistolen kann der Spieler ­Zusatzmunition wie Granaten oder Ähnliches erwerben. Die Wirkung dieser Geschosse ist beinah identisch mit denen der Pistolen, außer dass der Eindruck noch größerer ­Verletzungen hervorgerufen wird.
(…)
Die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist seit Jahren so gestaltet, dass Spiele dann als offenbar jugendgefährdend indiziert werden, wenn ihr wesentlicher Spielinhalt aus dem bedenkenlosen zielgerichteten Töten menschlicher Gegner besteht und die Verletzungshandlungen detailliert visualisiert werden. Das Gremium der Bundesprüfstelle geht davon aus, dass solche Medien eine aggressionsfördernde Wirkung haben können. Generell gilt, dass eine aggressionsvermindernde kathartische Wirkung von Medien­gewalt innerhalb der Medienwirkungsforschung eindeutig widerlegt ist…“

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Danijel78
3. April 2017 18:25

Die Pegi-Version ist glaube ich auch ungeschnitten.Edit: Oh, sogar die PEGI- als auch die UK-Fassung sind geschnitten. Anscheinend sind nur die US- und die russische Fassung absolut uncut.

Nipponichi
2. April 2017 20:40

Hat mir damals sehr gut gefallen. Ich hatte es mir damals für die PS2 als US-Version gekauft. Das Spiel habe ich noch heute. Das war indiziert? Hatte ich gar nicht mehr in Erinnerung. Ich fand zu dieser Zeit ein paar Spiele von Midway, mal abgesehen von Mortal Kombat, recht cool. Psi-Ops war auch so ein Spiel, das mir damals sehr viel Spaß machte. War in Deutschland aber glaube ich geschnitten. Auch letzteres habe ich heute noch für die PS2 als US-Version.

Marc29101971
2. April 2017 18:43

Ich hab die uncut für die Xbox! Macht auch heute noch Spaß!

From Beyond
2. April 2017 17:19

Hab ich damals auf der PS2 gespielt. Weiss nicht mehr ob cut oder uncut. Mit hats damals gefallen obwohl die PS2 Fassung wohl die schlechteste gewesen sein soll.