Nintendo siegt vor Gericht in Frankreich gegen Flashkarten-Verkäufer

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Erfolg für Nintendo in Frankreich: Dort hat ein Pariser Berufungsgericht sechs französische Unternehmen des Imports, Verkaufens und Handeltreibens mit Videospiel-Kopiergeräten schuldig gesprochen. Diese hatten es möglich gemacht, DS-Software illegal auf Flash- oder R4-Karten zu kopieren und diese dann auf dem Handheld abzuspielen. Nintendo war seit 2009 weltweit hart dagegen vorgegangen.

Konkret sind die Unternehmen zu 460.000 Euro Bußgeld und 4,8 Millionen Schadensersatz verurteilt worden. Gegen einige der Hauptverantwortlichen wurden sogar Gefängnisstrafen verhängt.

Vor allem die PSone hatte Ende der Neunziger stark mit Raubkopien zu kämpfen, da der simple Einbau deines Mod-Chips deren Abspielen ermöglichte. Hierunter hatten in erster Linie Importspieler zu leiden, denn besagte Chips erlaubten auch das Spielen von NTSC-Software, was Sony letztlich dazu veranlasste, einen Importstopp zu verhängen.

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Unglueck
6. Oktober 2011 16:14

Hier gehts nicht um den 3DS, das ist immer noch der alte Rechtsstreit um die DS Karten.Der 3DS unterstützt doch SD-Karten auch ohne so ein Zeug.

henning
6. Oktober 2011 13:59

theoretisch, aber nur nintendo hat die rechte, so eine maschine zu bauen. gut so nintendo, und mit dem nächsten update alle 3ds außer gefecht setzt und sie erst wieder aktiviert, wenn man alle spiele bezahlt!im übrigen machen r4 karten auch spielspaß kaputt. ich kenne leute, die da ihre 300 games drauf haben und perlen wie mario&luigi schon während des inrodialogs beendet haben. pech gehabt.

Zemoku
6. Oktober 2011 13:50

Ich kannte ein paar Leute, die die R4 Karte noch für den alten DS verwendeten. Scheint, als ob dies Nintendo für den 3DS nicht so leicht durchgehen lässt.Aber sind in Anführungszeichen, ”Sicherheitskopien”, nicht erlaubt?