WENN die Publisher gegen geltendes deutsches bzw. EU Recht verstoßen ist dieser Teil der AGB eh hinfällig. Anonymisierte Datensammelei ist allerdings erlaubt. Und falls es dir nicht aufgefallen ist, mit etwas Aufwand lassen sich selbst anonymisierte Daten zuordnen, Abmahnwelle, Krampf gegen Tenöre usw. sollten das schon längst gezeigt haben.
Ich finde es nur faszinierend, wie vielen Leuten da jetzt, nach all den Jahren ein Licht aufgeht. Zahlungsverkehr per EC oder Kredikarte ist seit Ewigkeiten problemlos rückverfolgbar, bei NFC schnallen die Leute erst, was sie für eine Spur hinterlassen. Genauso kommen Leute nach Jahren darauf, dass sie in asozialen Netzwerken so deutliche Spuren hinterlassen wie eine Elefantenherde.
Gleiches Spiel bei der Datensammelei jetzt. Nix neues im Westen. Lies dir z.B. mal den ebay-Disclaimer zu dem Thema durch. Und solche Datensätze sind bares Geld wert.