Vor einem Monat haben wir darüber berichtet, dass bei unseren Landesnachbarn an einem Verkaufsverbot von “Killerspielen” geschraubt wird. Der Schweizer Ständerat hat nun die Eingabe (Motion) der 32-jährigen Evi Allemann (“Verbot von Killerspielen”) angenommen. Damit ist die Initiative für den Schweizer Bundesrat bindend.
In der Gesetzesinitiative heißt es unter anderem: “Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen”. Weiter: “Solche Spiele machen zwar nicht aus jedem einen Killer, aber sie verstärken die Bereitschaft bei jenen, die ohnehin anfällig sind. Ein generelles Verbot solcher Spiele erscheint deshalb angemessen und verhältnismässig, insbesondere da sie über keinen irgendwie schützenswerten kulturell-gesellschaftlichen Gehalt verfügen und es Tausende andere spannende Computerspiele gibt, die ohne solche Gewaltexzesse auskommen”.
Derzeit fehlt jedoch die Definition, was unter “Killerspiel” genau fällt. Daher lassen sich die Konsequenzen für die schweizerischen Gamer derzeit nicht abschätzen.
Die SP-Nationalrätin und Urheberin der “Killerspiel”-Motion Evi Allemann (siehe Foto) sprach mit 20 Minuten Online über ihre Ziele und relativierte einige Aussagen der Gesetzesinitiative: “Das absolute Verbot soll nur für einzelne Spiele gelten. Mit meiner Motion will ich eine Diskussion anstoßen über ein Regulierungssystem. Und dabei gibt es einige Spiele, die künftig ganz verboten sein sollen. Es wird sich wohl um etwa ein Dutzend Games handeln, wie in Deutschland, wo beispielsweise Mortal Kombat und Manhunt verboten sind, nicht aber Counter-Strike. Dieses Game unterliegt einer Altersgrenze, Erwachsene können es jedoch frei erwerben und spielen.”
Auf die Frage, warum sie Erwachsenen vorschreiben wolle, was sie zu spielen haben (das Gesetz gilt nicht nur für Minderjährige) antwortete Allemann: “Die Auswahl der Spiele ist riesig. Dieser Markt ist sehr dynamisch und entwickelt sich laufend. Das Gamen an sich will ich niemandem wegnehmen. Mein Anliegen ist einzig, dass wir diejenigen Spiele aus dem Verkehr ziehen, die die Grenze des in unserer Gesellschaft Akzeptierten überschreiten.”
Wir sind gespannt, wie sich das “Killerspiel”-Verbot in der Schweiz schlussendlich manifestieren wird – und vor allem, wer die Richtlinien festlegt, wie das “in der Gesellschaft Akzeptierte” aussieht. Vielleicht sollte man sich solche Definitionen vorher überlegen, bevor man aktionistisch die Verbots-Trommel schlägt…




Noch bevor die Realverfilmung in den Lichtspielhäusern landet, haben sich vorwiegend japanische Animationskünstler ans Halo-Universum gewagt und präsentieren sieben kurzweilige Anime-Werke fürs Heimkino.
Als Extras gibt es neben gewohnten Inhalten wie Trailer und Audiokommentar auch ein ausführliches Making-of sowie einen gelungenen Rückblick, in dem viele Produzenten und bekannte Videospielredakteure aus den USA die Bedeutung des Megasellers Halo für die Videospielbranche analysieren.



