Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360
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18. April 2013 um 21:50 #1127852captain carotTeilnehmer
Ne, manche Leute haben da den Nerv nicht für, das ist halt auch ein bisschen Kampf gegen Windmühlen. Ich kann dagegen nie die Klappe halten. Bei unseren letzten Vermietern war es echt ein Kampf, die Mietkaution zurück zu bekommen. Letzten Endes hab ich den Vermieter dann einfach zeitlich auflaufen lassen, wenn der nämlich keine Ansprüche geltend macht MUSS die Kaution zurückgezahlt werden. Das dem Vermieter klarzumachen hat mich dann nur noch ein paar sehr nette Briefe und ein Telefonat mit gehobener Lautstärke gekostet.
Edit: Ich gehöre aber auch zu den Leuten, die eine defekte Festplatte nach elfeinhalb Monaten zum Media Markt zurückbringen, die Gewährleistung einfordern und dann anstandslos ihr Geld zurückbekommen.
18. April 2013 um 22:06 #1127853SakaroTeilnehmerIch bin auch so. Ich ärger mich wahrscheinlich jetzt schon mehr als KnightWolf und ich würde die Hölle in Bewegung setzten und bete, dass KnightWolf sich das für mein Gerechtigkeitsempfinden nicht gefallen lässt
18. April 2013 um 22:09 #1127854KnightWolfTeilnehmerKlar hat Karotte und du Recht. Aber das kostet mich alles im Moment zuviel Energie. Ein Anwalt einschalten? Alles schön und gut. Aber wer bezahlt denn? Letztendlich kommt es mich teurer als alles andere. Das wäre dann ein teuere Xbox 360. Aber vielleicht habt ihr ja Recht das mir das kämpferische fehlt, vielleicht gebe ich einfach zu schnell auf und mache es solch Beamten von Zoll einfach zu leicht.
18. April 2013 um 22:27 #1127855SakaroTeilnehmerhttp://www.vz-nrw.de/link201227A.html?returnto=link201596A&mode=1&leistung=a028
Rechtsberatung, zu moderaten Preisen bei der Verbraucherzentrale NRW
18. April 2013 um 22:36 #1127856ChrisKongTeilnehmerNa Anwalt brauchst du nicht gerade, aber Informationen schaden sicher nicht. Gibts keinen Verbraucherschutz in Deutschland, der sich mit sowas auskennt? Musterbriefe und so kann man sich überall runterladen. Und dann heisst es auf in den Kampf Toreeeeeeeeeeeerooooo. Wenn man sich wehrt, dann bringts meistens was, vorallem wenn das Gesetz auf deiner Seite ist.
18. April 2013 um 22:43 #1127857KnightWolfTeilnehmerDanke Leute für euren aufbauenden Worte und guten Tipps! Vielleicht muss ich diese rebellische Seite in mir einfach mal wieder wach rufen. Lasse mir sonst auch nichts gefallen. Aber bin halt in solchen Sachen nicht so bewandert, unsicher, weiß nicht wo ich anfangen soll, und so sprachgewandt wie die Beamten bin ich auch nicht. Außerdem fehlt mir in so rechtlichen Sachen einfach das Wissen. Werd mich vielleicht doch nochmal beim Verbraucherschutz schlau machen, auch wenns was kostet.
18. April 2013 um 22:51 #1127858SakaroTeilnehmerDie Preise sind ja noch moderat. Bevor du dich mit denen in Verbindung setzt, würde ich mir noch einmal alle Fakten zusammen schreiben. Fakten über die XBox und die Infos, die du vom Zoll bekommen hast, damit du diese beim Gespräch auch schnell vorliegen hast. 10-20 Minuten sind schnell um.
18. April 2013 um 22:58 #1127859KnightWolfTeilnehmer@Sakaro
Danke! Werd mir ein paar Notizen machen und den Verbraucherschutz mal kontaktieren.19. April 2013 um 7:07 #1127860Sil3ntChillTeilnehmerAlso ich bin immer noch komplett baff, was der Zoll da bei dir abzieht. Stichprobe hin oder her.
Die Fehler (die vom Zoll) wurden ja inzwischen von mehreren Leuten hier genannt (Konformitätsregelungen die für den Handel gelten in deinem Fall auf den privaten Gebrauch übertragen).
Kann mich nur anschließen und dir ebenfalls raten, dich über den Verbraucherschutz mal beraten zu lassen und auf jeden Fall einen schriftlichen Widerspruch einzureichen.Den Weg über den Anwalt würde ich aber auch ersteinmal nicht sofort antreten (Kosten-Nutzen-Aufwand). Gegebenfalls reicht sogar ein (wie von dir angestrebtes) persönliches Gespräch mit den netten Zollbeamten.
Eine Sache ist mir dann noch bei dem Schreiben des Zollamtes aufgefallen:
KnightWolf wrote:[…] Es fehlt die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. dessen Fundstelle. Bei FTEG-relevanten Produkten ist die Konformitätserklärung dem Gerät beizufügen. Alternativ kann eine Erklärung des Herstellers auf die Einhaltung der grundlegenden Anfrorderungen der R&TTE Richtlinie in Verbindung mit einer Fundstelle zur Anforderung der Konformitätserklärung angegeben werden (FTEG § 10 (3) ) […]Vielleicht kannst du den Microsoft-Support ja zu einer schriftlichen Stellungname bewegen, dass die Spezifikationen der Konsole den Richtlinien entsprechen?
Allerdings wird der Zoll selbst dann immer noch rummeckern, dass die Stromversorgung des japanischen Gerätes nicht den Spezifikationen der EU entspricht. Da hilft nur das direkte Gespräch und eventuell die Vorlage der (EU-Konformen) Hardware (inklusive sämtlicher Prüfsiegel), die du zur Stromversorgung benutzen willst (Spannungsumwandler). Das in Verbindung mit einer Unterschrift auf einem entsprechenden Formular, dass du das Gerät ausschließlich für den privaten Gebrauch verwenden willst, inklusive deiner Zustimmung, dass du über die Gefahren belehrt worden bist und diese gegen “offiziellen” Rat auf dich nimmst, könnte doch noch dazu führen, dass dir die neue Konsole ausgehändigt wird.
Nebenbei bemerkt finde ich auch den Verweis auf die “Unverständlichkeit” (also vermutlich die japanische Sprache) für absolut unterbelichtet.
KnightWolf wrote:[…] Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt und dem Netzteil ist nicht richtlinienkonform […]Was genau ist daran denn nicht richlinienkonform? Japanische Schriftzeichen etwa? Nur weil die das nicht lesen können, heißt es nicht, dass es nicht evtl. doch konform ist.
KnightWolf wrote:[…] Es fehlt die deutsche Gerbrauchsanleitung und die sicherheitsrelevanten Angaben (z.b Warnungen zu den Akkus) sind nicht in Deutsch – somit werden dem Benutzer wichtige Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vorenthalten […]Das ist kompletter Schwachsinn. Ich selber habe einige Geräte im Einsatz, denen entweder keine oder ebenfalls auch in anderer Sprache verfasste Bedienungsanleitung beilagen. Da wäre zum Bsp. ein Smartphone, welches mit einer Bedienungsanleitung in sämtlichen skandinavischen Sprachen, daherkam. Aber von deutsch oder englisch keine Spur.
Naja, lange Rede, wenig Sinn.
Ich drücke dir weiterhin die Daumen, dass du, nach einem persönlichen und klärenden Gespräch mit dem Zoll, mit der Konsole unterm Arm da grinsend aus dem Laden rauskommst.19. April 2013 um 7:19 #1127861zweiblooomTeilnehmerGanz traurige (und sehr seltsame) Geschichte, das!
Das mit dem Kämpfen ums Recht/Prinzip ist immer schön und gut; fragt sich nur, ob es sich wirklich lohnt, diesen Mehraufwand zu betreiben (finanziell, zeitlich, nervlich…),oder die knapp 120€ mehr zu blechen.
Mein Mitgefühl und meine gedrückten Daumen (für was da auch immer kommen mag) haste jedenfalls!19. April 2013 um 8:30 #1127862sansibalTeilnehmer@Obermotz,
Volltreffer und versenkt. Genau dieses Modell befindet sich in meinem Besitz. Ausschlaggebend für den Kauf dieser PS2 Version war, dass es ohne Spannungsumwandler an jedem Stromnetz von 100-240V betrieben werden kann. Von dem (UK-Plug) darf man sich nicht verwirren lassen, diese Steckdosenart ist anscheinend im asiatischen Raum weit verbreitet, man kann an diesem Gerät einen handelsüblichen deutschen Netzstecker anschliessen. Eine CE-Kennzeichnung an der Verpackung sowie an der Konsole ist nicht vorhanden.Ich habe vor dem Kauf, auch einige Anfragen an diverse “Umbauspezialisten” gesendet, die mir meine EU-PS2 auf die Japan-Konforme umrüsten, leider nur Absagen erhalten, da von Sony rechtlich untersagt. Ohne Insiderkontakte kommt man hier nicht weiter, da hinter jede Anfrage ein Rechtsanwalt vermutet wird.
@KnightWolf,
an deiner Stelle würde ich den Ratschlägen von Sakaro folgen. Deine zuständige Zollbehörde pocht hier auf eine CE-Kennzeichnung, die außerhalb der EU überhaupt nicht existiert. Somit müsste von jedem Reisenden, der außerhalb der Europäischen Union ein elektronisches Gerät kauft, dieses vom Zoll beschlagnahmt werden.19. April 2013 um 9:44 #1127863schnitzelTeilnehmerSakaro wrote:Hier noch einmal meine kurze Korrespondenz mit dem Zoll in der Komplettfassung. Vielleicht hilft das ja noch weiter.Sehr geehrte Damen und Herren,
von seitens der EU gibt es keine Einfuhrverbote für Spielekonsolen.
In wieweit es in Japan oder der USA Ausfuhrverbote dafür gibt, ist mir nicht bekannt.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Janka
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail:
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Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
Guten Tag,
auf Grund meines Japanischstudiums überlege ich mir japanische Videospiele-Konsolen aus Japan für den privaten Gebrauch japanischer Medien zu importieren. Mir geht es um die XBox 360, Sony Playstation 2 und Nintendo Wii U. Jetzt habe ich von einem Bekannten erfahren, dass seine japanische XBox 360 ihm auf Grund von Inkompitabilität zum hiesigen Stromnetz vom Zoll nicht ausgehändigt wurde und es zudem ein Einfuhrverbot für japanische/amerikanische Konsolen von Microsoft auf den europäischen Markt gäbe. Ist dies so korrekt und ich habe keine Möglichkeit legal japanische Konsolen aus Japan zu importieren, oder handelt es sich um ein Missverständnis? Eigentlich sollte dem Betrieb der Konsolen laut meinen Informationen nichts aus technischer Seite im Wege stehen und die Einfuhr zum privaten Gebrauch müsste eigentlich auch erlaubt sein.
Für detailierte Informationen wäre ich sehr dankbar.
Gut geschrieben, Sakaro.
Wenn ich mal Hilfe brauche, wende ich mich auch an dich.^^
@KnightWolf: Ich weiß ja nicht, wie weit du jetzt mit deinem Ergebnis bist, aber ich wünsche dir viel Glück und hoffe das du erfolgreich bist.Hatte auch schon mal Ärger gehabt, allerdings bei einer Garantieleistung.
Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal aus.19. April 2013 um 15:12 #1127864KnightWolfTeilnehmerSo hab jetzt bei der Zollstelle in Dresden angerufen. Ich schilderte dem Mitarbeiter mein Fall. Dieser sagte auch das es so nicht üblich wäre wie das für mich zuständige Zollamt gehandelt hätte. Es gäb keine Beschränkungen die es mir untersagen eine Konsole außerhalb von Europa zu bestellen und diese für den Privatgebrauch zu betreiben. Ich solle mich bei der Bundesnetzargentur kundig machen und sagen das ich die Konsole ausdrücklich nur für den Privatgebrauch nutzen möchte. Und ich solle dem Vorgesetzten des für mich zuständigen Zollamts auch noch zu Rate ziehen, ihm den Fall schildern, sagen das ich diese Konsole nur für den Privatgebrauch nutzen möchte, nicht vorhabe dieses in den Verkehr zu bringen. Ich solle dem Vorgesetzten auch sagen das mir der Verkäufer versicherte das es mit seinen deutschen Käufern auch nie keine Probleme gab, der Zoll die Ware denen ausgehändigt hat.
So werde deren Rat jetzt mal befolgen und das am Montag versuchen zu klären. Schlaucht ganz schön die Sache, aber was tut nicht alles für seine Shmups. Hoffentlich habe ich eine Chance gegen diese sturren Beamten.
19. April 2013 um 15:55 #1127865captain carotTeilnehmerJa, selbst auch stur sein. Ich weiß, dass das vielen Leuten schwer fällt, aber anders geht´s manchmal nicht.
19. April 2013 um 16:09 #1127866KnightWolfTeilnehmerKarotte da hast du Recht. Ich bleib auch weiterhin am Ball.
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