Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360
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KnightWolf vor vor 11 Jahren, 9 Monaten aktualisiert.
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2. Juni 2013 um 22:44 #1127942
Vedek Sve
TeilnehmerHallo KnightWolf,
Du tust mir wirklich leid mit der ganzen Geschichte. Das kann einem wirklich die Laune an Spielen abseits des Mainstreams verderben.
Ich hatte eigentlich vor mir bei einem anstehenden Amerikatermin eine PS2 mitzubringen, aber das las ich wohl mal lieber schön sein. Nicht dass ich dann zusehen muss, wie der Zoll diese rituell verbrennt.
3. Juni 2013 um 16:31 #1127943KnightWolf
Teilnehmer@Vedek Sve
Danke der Anteilnahme! Ist echt nicht schön gelaufen die ganze Sache. Kaufe mir bald eine umgebaute 360 bei mediadax.de. Zu deinem Fall: Das kann dir natürlich passieren das der Zoll deine PS2 einzieht, kann aber auch nicht. Soviel ich weiß entscheidet da jede Zollstelle anders, was die ganze Sache zu einem Glücksspiel werden läßt.3. Juni 2013 um 22:23 #1127944Sakaro
TeilnehmerVedek Sve wrote:Hallo KnightWolf,
Du tust mir wirklich leid mit der ganzen Geschichte. Das kann einem wirklich die Laune an Spielen abseits des Mainstreams verderben.
Ich hatte eigentlich vor mir bei einem anstehenden Amerikatermin eine PS2 mitzubringen, aber das las ich wohl mal lieber schön sein. Nicht dass ich dann zusehen muss, wie der Zoll diese rituell verbrennt.
Wenn sie dir von einer Bekannten direkt im Koffer mitgebracht wird, ist die Chance eigentlich sehr sehr geringt, dass sie eingezogen wird. Der Wert der PS2 ist so gering, dass sie diese bei der Einreise selbst offiziell nicht anmelden müsste und selbst wenn sie kontrolliert wird, dass der Flughafenbeamte eine Liste hat auf der die PS2 als Gefahrengut vermerkt ist, wage ich doch stark zu bezweifeln.
6. Juni 2013 um 16:11 #1127945Sakaro
TeilnehmerSo habe die neue Maniac nun auch, aber der Dr.M teil hilft wenig, denn er behandelt ja nur Allgemeinplätze zur Beschlagnahmung. Selbst wenn KnightWolf alle Fristen eingehalten hätte, hätte die Bundesnetzagentur ja immer noch gesagt, dass die CE Kennzeichnung zweifelhaft ist. Wenn die Maniacs hier mitlesen ein Nachfolger, der sich speziell mit der Einführung von ausländischer Elektronik beschäftigt sehr nett, selbst wenn die Antwort lauten sollte: Rein rechtlich darf man keine japanische Elektronik, die nicht für den europäischen Markt konzipiert ist, in die EU einführen.
7. Juni 2013 um 18:23 #1127946Vedek Sve
TeilnehmerHallo Sakaro,
zu erst mal danke für den Komentar. Nur leider erscheint mir die Situation doch etwas zu heikel (ich hab an dem Tag meiner Heimkehr auch nur wenig Zeit um mit den Beamten zu verhandeln, daher würde ich es ungern drauf ankommen lassen). Mal sehen, ich werd es mir noch mal durch den Kopf gehen lassen.
Aber ich möchte Deine Idee unterstützen den Import von Hardware im Dr. M! aufzugreifen. Hier kann die M! Games vielleicht eine bessere Auskunft einholen als jemand der direkt betroffen ist, wie KnightWolf. (Mir ist schon klar, dass das in der komenden Ausgabe dank E3 nicht machbar sein wird. Aber vielleicht kann man es ja im Sommerloch aufgreifen.)
7. Juni 2013 um 18:29 #1127947Vedek Sve
TeilnehmerSorry Doppelpost.
18. Juni 2013 um 20:44 #1127948KnightWolf
TeilnehmerSo habe am Mittwoch bei der Bundesnetzargentur angerufen. Die Mitarbeiterin sagte mir das die Konsole in eine Stichprobe geraten sei, die Konsole nicht eingeführt werden darf. Ich habe sie auch gefragt warum dann andere ihre 360 bekommen und ich nicht? Ja, die hätten Glück gehabt, das die Konsole nicht in die Stichprobe geraten sei. Ich sagte ihr auch das ich den Zoll in Dresden kontaktiert habe, dieser sagte mir das zollrechtlich gesehen der Einfuhr einer Spielkonsole nichts entgegensteht. Das stimmt ja auch, aber ob die Konsole mir ausgehändigt werden darf steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Die Konsole dürfe mir nicht ausgehändigt werden da es sich um ein nichtkonformes Erzeugnis handelt und die CE-Kennzeichung fehlt so ihre Begründung. Ich sagte ihr auch das der Zoll da auf Rechtsgrundlagen beharrt, die für den Eigenimport gar nicht gelten, sondern nur für zum Verkauf gedachter Waren. Das stimmt nicht, das würde auch für den Privatgebrauch gelten. Die Konsole darf mir aus Sicherheitsgründen nicht ausgehändigt werden so hat man mir gesagt.
Ich bin dann am gleichen Tag noch zu meinem zuständigen Zollamt gefahren. Der Zollbeamte sagte mir dann das Microsoft die Xbox 360 Konsole beschlagnahmt hat, diese vom Zoll vernichtet werde. Sony verzichtet auf eine Beschlagnahme, aber die PlayStation Konsole darf mir ebenfalls nicht ausgehändigt werden und geht wieder an den Zusteller zurück so der Zollbeamte.
Das sind die Gründe:
Produktsicherheit
Bundesnetzargentur Gutachten
Parallelimport Firma Microsoft hat die Xbox 360 Konsole beschlagnahmt
Ware nur für Japan LizensiertPlayStation 2 Slim
die gleichen Gründe wie bei der Xbox
aber Sony verzichtet auf BeschlagnahmeDas Geld für die Xbox 360 bekomme ich übrigens von PayPal zurückerstattet, da ich hier den Käuferschutz in Anspruch genommen habe. Den Betrag für die Xbox 360 Konsole hätte mir der Verkäufer selbstverständlich aber auch so zurückerstattet wie er mir in einer Mail schrieb. Der Verkäufer schrieb mir das ich das Geld für die PlayStation 2 Slim dann zurückerstattet bekomme sobald die Konsole wieder bei ihm eintrifft.
Schade, das die Sache so ausging. Jetzt habe ich hier die ganzen Shmup Perlen rumliegen und kann sie nicht spielen. Dabei hatte ich noch ein Funken Hoffnung gehabt und dachte das ich mich mit den Behörden des für mich zuständigen Zollamtes einigen kann. Ich werde mir jetzt wohl eine umgebaute 360 bei mediadax.de bestellen. Wo ich eine japanische PlayStation 2 Slim herbekommen soll weiß ich noch nicht, wird wohl sehr schwierig werden. War sehr mühselig die ganze Sache. Das ganze scheint wohl eine Grauzone zu sein, den der eine bekommt seine Japan Konsole vom Zoll ausgehändigt und der andere wieder nicht. Ich hatte da wohl einfach Pech gehabt.
24. Juni 2013 um 13:03 #1127949KlaraLein
TeilnehmerHallo.
Ich oute mich mal als Zöllner und versuche etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Einfuhren im Postverkehr gelten, wenn es keine Geschenksendungen von Privat an Privat sind, als gewerbliche Einfuhr. Daher stellen Onlineeinkäufe oder -auktionen immer einen gewerblichen Zweck dar, so dass diese Produkte tatsächlich die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie die Einfuhren, die ein Händler tätigt. Von daher bringt der Einwand “privater Zweck” in solchen Fällen nichts.
Die Entscheidung, ob eine Ware eingeführt wird oder nicht, trifft nicht nur der Zoll. In vielen Fällen unterliegt die Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit einer Landesbehörde oder einer anderen Bundesbehörde. Der Zoll informiert die entsprechende Stelle und hält die Ware zurück, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
In dem hier zugrunde liegenden Fall erfüllte die XBox eben die Produktsicherheitsvorgaben der EU nicht, so dass eine Einfuhr nicht möglich war.
Ein weiterer Punkt ist der gewerbliche Rechtschutz. Unternehmen können sich dabei nicht nur vor Plagiaten schützen, sondern auf Antrag auch Grau- und Parallelimporte untersagen. Hier lag ein solches Szenario vor: Originale XBox, die von Microsoft nicht für den europäischen Markt bestimmt war, wurde nach Europa verkauft. Sollte Microsoft eine entsprechenden Antrag gestellt haben (was ich nicht weiss und wahrscheinlich auch der “normale” MS-Support nicht weiss), muss der Zoll die Ware zurückhalten und Microsoft informieren. Die entscheiden dann als Rechteinhaber, was mit der XBox passiert (zurück zum Absender oder eben Vernichtung).
Die oben genannten Erklärungen gelten übrigens nicht für den privaten, nichtkommerziellen Reiseverkehr. Hier dürfen Privatpersonen sowohl Waren mitbringen, die nicht die Produktsicherheit erfüllen, als auch Waren, die z.B. gefälscht sind. Die XBox hätte also problemlos im Koffer als Reisemitbringsel eingeführt werden dürfen.
In diesem Sinne,
K.24. Juni 2013 um 15:45 #1127950DonCurrywurst
TeilnehmerUm das mal kurz und stark zusammenzufassen:
Bestelle ich als Privatperson ein Produkt aus dem Ausland, gilt es (mit o.a. Ausnahme) als gewerbliche Einfuhr.
Mache ich Urlaub und bringe mir ein Produkt selber mit, ist es ok.
Fazit: Wenn man Geld hat, kann man den ganzen Blödsinn umgehen, wenn nicht: Pech gehabt
24. Juni 2013 um 17:29 #1127951belborn
TeilnehmerDanke für die Infos,denn der Artikel in der MGames deckt sich nicht mit dem von KnightWolf’s Beschriebenen.
Gesetze hin odetr her,nachvollziehen kann man sowas nicht.Don Currywurst hat 1. schon auf dem Punkt gebracht.
Punkt 2 sind alle Konsolen weltweit baugleich,nur das Stecker und oder Stromstärke anders sind.Lässt sich leicht beheben.Bei Geräten mit Li Ionen Akkus sogar nur den Steckeraufsatz.
Punkt 3.Dann dürfte man theoretisch noch nicht mal eine DVD,CD aus Österreich bestellen.Jugendschutz?!? anderer Vetrieb?24. Juni 2013 um 17:51 #1127952KlaraLein
TeilnehmerMan mag von den gesetzlichen Regelungen halten was man will. Ich bin auch nicht immer glücklich damit.
Irgendwo am Anfang des Threads war ja schon mal von der Auskunft der Zollverwaltung die Rede. Dort kann man seine Fragen stellen. Je detaillierter man das Problem umreißt, desto mehr Informationen bekommt man.
Und die Auskunft des Kollegen war ja nicht falsch. Es gibt kein Einfuhrverbot. Jedoch wäre es hilfreich gewesen, wenn man auf die Probleme beim gewerblichen Rechtschutz und beim Thema Produktsicherheit hingewiesen hat. Wahrscheinlich ist der Kollege davon ausgegangen, dass alle XBox 360 eine CE-Kennzeichnung tragen, da sie ja baugleich sind.
25. Juni 2013 um 0:41 #1127953ChrisKong
TeilnehmerDer Schweizer Zoll ist gar noch schlimmer, der beschlagnahmt nämlich Fälschungen, egal ob es sich dabei um Privatpersonen handelt.
25. Juni 2013 um 1:28 #1127954KnightWolf
Teilnehmer@KlaraLein
Danke für das Schreiben. So sieht es also aus, sollte ich Urlaub machen darf ich eine Spielkonsole ruhig mit nach Deutschland nehmen, nur außerhalb der europäischen Union darf ich nichts importieren. Schön das sich hier nochmal jemand vom Fach gemeldet hat. Auf jeden Fall eine hilfreiche Auskunft. Danke nochmals!25. Juni 2013 um 3:50 #1127955KlaraLein
TeilnehmerKnightWolf wrote:So sieht es also aus, sollte ich Urlaub machen darf ich eine Spielkonsole ruhig mit nach Deutschland nehmen, nur außerhalb der europäischen Union darf ich nichts importieren.Solange du die Konsole/Spiele im Reiseverkehr (Flugzeug/Auto/Schiff) als Privatperson mitbringst, ist das kein Problem, da es hier “großzügige” Ausnahmen gibt. Nur beim Import im Postverkehr muss man besonders aufpassen, da hier weit weniger Ausnahmen zugelassen sind.
25. Juni 2013 um 13:45 #1127956Obermotz
Teilnehmer@ KlaraLein
Danke für die Einblicke in die Dunkle Seite der Macht!
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