Akte Bundesprüfstelle – M! klärt auf

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Was bedeutet Beschlagnahmung?

Eine Beschlagnahmung ist nicht Sache der BPjM, sie ist Aufgabe der Straf­verfolgungsbehörden. Verstößt ein Medium gegen geltendes deutsches Recht, wird es beschlagnahmt, was ein völliges Vertriebsverbot bedeutet – der Hersteller darf es nicht in Deutschland vertreiben, es darf an niemanden verkauft werden, öffentliche Vorführung ist ebenso verboten wie Minderjährigen den Zugang zu ermöglichen. Privatbesitz sowie Privaterwerb im Ausland sind hingegen erlaubt. Die häufigsten Verstöße richten sich gegen §131 Strafgesetzbuch (gewaltverherrlichende Handlungen gegen Menschen und menschähnliche Wesen), selten auch gegen §86a (Verwendung von Kennzeichnungen verfassungsfeindlicher Organisationen, z.B. Hakenkreuze).

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Was ist der Unterschied zwischen Liste A und B?

Seit der Novellierung des Jugendmedienschutzes im April 2003 führt die Bundesprüfstelle vier Listen. In Liste A werden solche Medien verzeichnet, die nach Auffassung der Bundesprüfstelle zu indizieren sind, aber keine strafrechtliche Relevanz haben. Auf ­Liste B werden strafrechtlich bedenkliche Spiele verzeichnet. Dort bleiben sie, bis ein Gericht rechtskräftig urteilt, ob die Inhalte tatsächlich einen Straftatbestand erfüllen und das Spiel deshalb zu beschlagnahmen ist oder nicht. Die Listen C und D betreffen Telemedien-Dienste (wie pornografische Webseiten) und berühren Videospiele aktuell nicht.

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Warum berichten Spielezeitschriften nicht über indizierte Spiele?

Indizierte Spiele dürfen nicht beworben werden und ein lobender Test könnte dahin gehend gedeutet werden, einen Präzedenzfall gibt es aber nicht. Sollte allerdings jemand Anstoß an bestimmten Heftinhalten nehmen, ließe sich schnell eine einstweilige Verfügung erwirken. Dann dürfte die Ausgabe nicht länger verkauft werden, bis eine richterliche Entscheidung erfolgt, ob die Inhalte tatsächlich problematisch sind. So oder so wäre bis dahin der aktuelle Monat vorbei und der Verlag säße auf dem wirtschaftlichen Schaden einer nicht verkauften Monatsauflage. Eine ­redaktionelle Bearbeitung des Themas an sich ist aber kein Problem.

Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!

Cheeky Cherry
I, MANIAC
Cheeky Cherry

Mich würde eher jucken, warum manche Spiele NICHT indiziert wurden! Früher durften Feinde nicht mal menschen-ähnlich sein. Und beim ersten Just Cause (ab 16!!) gibt es gar Erfolge für eine bestimmte Anzahl getöteter MENSCHEN.

dR kReBz
I, MANIAC
dR kReBz

Ich bin dafür das man der ganzen Indizierung und beschlagnahmung einen Riegel vorschiebt und den Leuten das gibt was man auch im Umland bekommt. Die einzigen die unter Indizierung/Beschlagnahmung leiden sind die Vollmündigen Käufer denen es gestattet sein sollte das zu erwerben was sie möchten. Wenn gewisse Händler Spiele an zu junge Leute verkaufen sind sie Schuld und sollten entsprechnd bestraft werden. Gewalt in Games macht einen NICHT gealtätig genau wie das zeigen von Hakenkreuzen NIEMANDEN zum Nazi macht!! Und trotzdem müssen die Zeichen entfernt werden. Aber in Filmen und Zeitschriften dürfen sie dennoch zu Schau gestellt werden. Dabei preisen Games die Nazi Ideologie nicht an sondern stellen es klar als das schlechte dar welches bekämpft werden muss. Und trotzdem finden immer noch einiges das es verboten gehört. Hab dieses überflüssige Verbot so satt…