Akte Bundesprüfstelle – M! klärt auf

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Manche Spiele landen auf dem Index, andere trotz ähnlicher Inhalte jedoch nicht. In unserer Artikelserie untersuchen wir ausgewählte Beispiele und erläutern, weshalb sie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizierte. Vorab klären wir wiederkehrende Fragen und beseitigen Missverständnisse.

Indizierung – die Alarmglocken schrillen. Bei jüngeren Semes­tern, weil ein ”verbotenes” Spiel zwangsläufig ein Spielspaßgarant sein muss. Wer als tougher Insider, der auch harte Kost locker wegsteckt, auf dem Schulhof Eindruck schinden will, muss die Indexliste quasi im Schlaf beherrschen – so der Trugschluss, dem auch wir in jungen Jahren aufsaßen. ­Heute, im Erwachsenenalter, wissen wir es besser, der Reiz des ­Verbotenen ist längst verflogen. Doch auch manch volljähriger Videospieler fühlt sich durch das weltweit einzigartige Prinzip der Indizierung gegängelt. Eine Ab-18-Freigabe der USK sollte doch genügen, um Minderjährigen den Zugang zu verwehren, wird argumentiert. Das stimmt theoretisch auch und doch ist die Sachlage nicht ganz so einfach. Durch eine ­Indizierung soll nämlich in erster Linie verhindert werden, dass Minderjährige überhaupt auf ein bedenkliches Spiel aufmerksam werden, bei Erwachsenen soll zudem ein Bewusstsein für die Thematik geweckt werden, sodass sie indizierte Spiele jüngeren Gamern nicht zugänglich machen. Die Alterskennzeichnung erfolgt übrigens nicht durch die USK, sondern den Staat, genauer: durch einen Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Verbindliche Altersfreigaben gibt es in Deutschland erst seit dem 1. April 2003. Das stärkte die Position der USK, denn seitdem können einmal gekennzeichnete Spiele nicht mehr indiziert werden.

Doch nach welchen Kriterien indiziert die Bundesprüfstelle? Und wie verändern sie sich im Laufe der Jahrzehnte? Und warum wird ein Spiel indiziert, ein ähnliches jedoch nicht? Solchen Fragen gehen wir in den nächsten Ausgaben nach und zeigen anhand ausgewählter Beispiele, was jeweils zur Indizierung geführt hat. Unser Ziel ist mehr Transparenz im Verbotsdschungel, schließlich geistert auch heute oft noch viel Halbwissen durch die Forenbeiträge erboster Spielefans.

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Cheeky Cherry
I, MANIAC
Cheeky Cherry

Mich würde eher jucken, warum manche Spiele NICHT indiziert wurden! Früher durften Feinde nicht mal menschen-ähnlich sein. Und beim ersten Just Cause (ab 16!!) gibt es gar Erfolge für eine bestimmte Anzahl getöteter MENSCHEN.

dR kReBz
I, MANIAC
dR kReBz

Ich bin dafür das man der ganzen Indizierung und beschlagnahmung einen Riegel vorschiebt und den Leuten das gibt was man auch im Umland bekommt. Die einzigen die unter Indizierung/Beschlagnahmung leiden sind die Vollmündigen Käufer denen es gestattet sein sollte das zu erwerben was sie möchten. Wenn gewisse Händler Spiele an zu junge Leute verkaufen sind sie Schuld und sollten entsprechnd bestraft werden. Gewalt in Games macht einen NICHT gealtätig genau wie das zeigen von Hakenkreuzen NIEMANDEN zum Nazi macht!! Und trotzdem müssen die Zeichen entfernt werden. Aber in Filmen und Zeitschriften dürfen sie dennoch zu Schau gestellt werden. Dabei preisen Games die Nazi Ideologie nicht an sondern stellen es klar als das schlechte dar welches bekämpft werden muss. Und trotzdem finden immer noch einiges das es verboten gehört. Hab dieses überflüssige Verbot so satt…