Index-Update – Februar 2019

7
688

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Februar nachfolgende Titel indiziert:

  • nix

Dafür gibt es eine Folgeinidzierung, und zwar Mortal Kombat – der allererste Teil.

Wer sich darüber wundert, nachdem das Ding bereits deutlich über 25 Jahre auf dem Buckel hat und deshalb eigentlich die “Altersmilde”-Freigabe zu erwarten wäre, zumal die neuen Teile heutzutage sogar ungeschnitten durch die USK kommen: Der Grund ist die seinerzeit ebenfalls erfolgte Beschlagnahmung.

Die unterliegt nämlich keiner Regelung, die eine erneute Prüfung nach einem Zeitraum vorschreibt und kann nur per Antrag z.B. des Rechetinhabers angefochten werden – und da besteht offenbar kein (kommerzielles) Interesse mehr an dem alten Metzelschinken.

neuste älteste
Bort1978
I, MANIAC
Bort1978

Wie? Man bekommt in der Schweiz Ärger dafür, wenn man ein Spiel besitzt, was in Deutschland beschlagnahmt wurde? Hängt das zusammen?

Rudi Ratlos
I, MANIAC
Rudi Ratlos

@ChrisKong Turbine hat die Kettensägen freibekommen 😉 Kann aber sein, dass die das an Birnenblatt sublizensiert haben, das Label fällt ja eher durch schicke VÖs in kleinen Stückzahlen auf.

@Bort1978 Ganz so einfach ist es nicht mit der USK und der Schweiz – grundsätzlich hast du recht, aber gerade bei beschlagnahmten Spielen sieht die Sache bei unseren Nachbarn wohl etwas anders aus, da bekommt man dann selbst als Privatperson Ärger, wenn man ein popliges MK von Anno Tobak daheim rumliegen hat und das jemand mitbekommt.

Und bezüglich freibekommen: Hier müsste der aktuelle Lizenzinhaber (WarnerMedia) einen Antrag vor Gericht stellen, die Beschlagnahmung aufzuheben (sprich: Gutachten erstellen, Gericht finden, was sich der Sache annimmt, etc.) und danach könnte die (wahrscheinlich erfolgreiche) De-Indizierung angegangen werden. Ist halt Zeit- und Kosten-intensiv und wie Ulrich schon richtig bemerkt hat, dürfte da einfach kein finanzieller Anreiz im Spiel sein.

Bort1978
I, MANIAC
Bort1978

Nur mal interessehalber: Wohnst du nicht in der Schweiz? Was juckt dich die USK? Oder geht’s dir ums Prinzip? Immerhin entscheiden sie ja seit der Gesetzesänderung viel entspannter. Es lag also auch daran und nicht nur an der USK.

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

Ich vermute mal der Inhaber der Lizenz, was ja nicht der Entwickler sein muss. Beispiel das Label Birnenblatt, welche die Lizenz zur Auswertung von Texas Chainsaw Massacre hat oder auch Turbine Medien u.a. die regelmässig alte Horrorstreifen, die nach heutigen Massstäben sogar eher ab 16 Filme sind, neu herausbringen. Aber eben, ohne kommerzielles Interesse dahinter, passiert eh nix.
Und ob die USK zu viel zu tun hat, ist mir erst mal scheissegal, denn die Nafel haben das Zeug ja indiziert, weil ja ach so gefährlich. Ein Blick in die Nachbarländer offenbart aber den verkrampften Umgang mit solchen Medien, zumindest früher.

Bort1978
I, MANIAC
Bort1978

Na zumindest in neuen Spielen sind ja jetzt Hakenkreuze nicht mehr automatisch verboten.

Und wegen der Verlängerung des Verbotes: Keine Ahnung, wie viel die bei der USK zu tun haben. Ich hätte aber auch keinen Bock mir freiwillig Arbeit durch Jahrzehnte alte Schinken aufzuhalsen, nach denen kein Hahn mehr kräht. Dann soll halt jemand nen Antrag stellen. Müssen das eigentlich die Entwickler/Publisher selbst machen oder kann den jeder Stellen?

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

Zeigt sehr schön die Schwächen von solchen Systemen auf und das eine Aufarbeitung der Vergangenheit Wunschdenken ist. Vielleicht sollte generell nach einer gewissen Frist, eine Überprüfung erfolgen, wenn davon auszugehen ist, dass sich das Kriterium für strafrechtliche Relevanz, die ja bei Beschlagnahmung Voraussetzung ist, soviel ich weiss, geändert hat.
Davon unbetroffen werden ja nach wie vor Rassismus, Hetze und Kinderpornografie bleiben. Ich denke mal, dass diese Medien aber auch eher nicht den Grossteil ausmachen und eher Schund ist, der auf nicht legalen Kanälen gehandelt wird.
Aber gerade der ganze Retrokram mit Horror-Lizenz, da ist es heute einfach nur noch lächerlich, die auf dem Index zu haben, wenn Splatter-Platten wie man sie heute hat, durchgewunken werden.
Interessant auch das mit den verfassungsfeindlichen Symbolen. Während man bei Gewalt scheinbar den Kontext in Betracht zu ziehen scheint, bleibt diese Auseinandersetzung bei der Thematik aus. Viele der indizierten Spiele, die Hakenkreuze drin haben, glorifizieren diese ja nicht. Dann würde ich den Aufruhr verstehen. Aber in der Vergangenheit wurde ja so argumentiert, dass der künstlerische Gebrauch im entsprechenden Kontext erlaubt sei. Wäre wirklich schön, wenn Videospiele da auch drin vorkommen würden.

Nipponichi
I, MANIAC
Nipponichi

Irgendwie finde ich es einfach lächerlich, daß Mortal Kombat nicht automatisch auch mal von der Beschlagnahmung einfach so gestrichen werden kann. Wir reden hier ja nicht von irgendeinem völlig unbekannten Spiel, um das ohnehin absolut niemand mehr kräht.