Leitkriterien der USK

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In Ausgabe 10/2011 der M! Games widmen wir uns der überaschenden USK-Freigabe von Gears of War 3 und beleuchten die Hintergründe. Im Rahmen des Beitrages wird auf die Leitkriterien der USK verwiesen, welche eine der Grundlagen der Prüfungen bilden.

Bislang war es für Außenstehende mitunter schwer nachzuvollziehen, welche Spielinhalte zu welcher Altersfreigabe führen. Doch kürzlich hat die USK besagte Leitkriterien veröffentlicht. Das 20-seitige vollständige Dokument findet Ihr auf der Webpräsenz der USK über diesen Link.

Im Anschluss an das folgende Inhaltsverzeichnis findet Ihr auszugsweise Erläuterungen zu den einzelnen Altersfreigabestufen.

Inhalt
 
1. Präambel

2. Begrifflichkeiten
2.1. Das Computerspiel als Prüfgegenstand
2.2. Zielgruppe der jugendschutzrechtlichen Bewertung
2.3. Entwicklungsbeeinträchtigung  
2.4. Gefährdungsgeneigte Minderjährige
 
3. Wirkungsvermutung
 
4. Aspekte der Wirkungsmacht
4.1. Visuelle und akustische Umsetzung der Spielidee
4.2. Gameplay
4.3. Atmosphäre
4.4. Realismus

4.5. Glaubwürdigkeit  
4.6. Menschenähnlichkeit
4.7. Jugendaffinität und Identifikationspotenzial
4.8. Handlungsdruck
4.9. Gewalt
4.10. Krieg
4.11. Angst und Bedrohung
4.12. Sexualität
4.13. Diskriminierung  
4.14. Sprache
4.15. Drogen
 
5. Anhaltspunkte für Jugendgefährdung

 

Ab 0 Jahren:
Die Prüfgremien der USK setzen bei den Erwägungen zur Alterseinstufung “ab 0 Jahren” voraus, dass keine jugendschutzrelevanten Inhalte Bestandteil des Spiels sind. Für die Entscheidung ist jedoch nicht relevant, ob das Spiel für Vorschulkinder geeignet oder pädagogisch wertvoll ist, ob Vorschulkinder das Spiel technisch und inhaltlich beherrschen, ob Aufgaben und Grafik des Spiels immer kindgerecht umgesetzt worden sind und ob Texteinblendungen und gesprochene Sprache verstanden werden.

Ab 6 Jahren:
Die Prüfgremien der USK gehen bei den Erwägungen zur Alterseinstufung “ab 6 Jahren” davon aus, dass Kinder von 6 bis 11 Jahren die Fähigkeit zu differenzierter und distanzierter Wahrnehmung medialer Darstellungen und Inhalte entwickeln. Sie lernen immer besser, zwischen Spielwelt und Wirklichkeit zu unterscheiden, erwerben erste differenzierte Medienerfahrungen und sind in der Lage, dosierte Spannungsmomente und einen durch Pausen gemilderten Handlungsdruck zu verkraften. Medieninhalte und Darstellungen können besonders für die Jüngsten der Altersgruppe beeinträchtigend wirken, wenn Spielelemente angeboten werden, die den fiktiven, emotional distanzbildend wirkenden Charakter des Spielangebots permanent in Zweifel ziehen.

Ab 12 Jahren:
Die Prüfgremien der USK setzen bei den Erwägungen zur Alterseinstufung “ab 12 Jahren” voraus, dass 12- bis 15-Jährige die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmungund zur Unterscheidung zwischen Spielwelt und Wirklichkeit in höherem Maßeentwickeln können als jüngere Kinder. Sie verfügen zunehmend über vielfältige undkomplexe mediale Erfahrungen. Es ist davon auszugehen, dass sie länger anhaltende Spannung und größeren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben verkraften. Ihre Rahmungskompetenz sorgt dafür, dass trotz glaubwürdiger Spielszenarien das Lösen von Aufgabenstellungen, das Beseitigen von Hindernissen, das Besiegen von Gegnerfiguren nicht beeinträchtigend wirken, solange sich ausreichend distanzierende Elemente vermitteln, die eine Wirkungsmächtigkeit mindern. Bei diesen Abwägungen sind insbesondere die Jüngsten der Altersgruppe zu berücksichtigen.

Ab 16 Jahren:
Die Prüfgremien der USK setzen bei den Erwägungen zur Alterseinstufung “ab 16 Jahren” voraus, dass 16- bis 17-Jährige bereits über vielfältige, systematische mediale Erfahrungen und über Kenntnisse der Medienproduktion verfügen. Es ist davon auszugehen, dass sie länger anhaltende Spannung und höheren Handlungsdruck bei der Erfüllung von Spielaufgaben verkraften, ohne in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt zu werden. Die durchaus vorhandene Rahmungskompetenz bei 16-Jährigen kann durch besonders wirkungsmächtige Inszenierungen in einer Weise in Frage gestellt werden, dass Entwicklungsbeeinträchtigungen befürchtet werden.

Ab 18 Jahren:
Die Prüfgremien der USK gehen bei den Erwägungen zur Alterseinstufung “ab 18 Jahren” davon aus, dass das betreffende Spiel auch für 16- und 17Jährige beeinträchtigend ist. Auch Jugendlichen dieser Altersstufe fällt eine Distanzierung zum Spielgeschehen besonders durch hohe atmosphärische Dichte und Glaubwürdigkeit des Spielgeschehens dann schwer. Spielangebot und -umsetzung verlangen einen Grad an sozialer Reife und Distanz, der bei 16- bis 17-Jährigen nicht generell vorausgesetzt werden kann.

Keine Kennzeichnung:
Spiele, bei denen die Prüfgremien der USK vermuten, dass Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfüllt sein könnten, erhalten kein Alterskennzeichen.

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