Aktuell macht ein EuGH Urteil die Runde, bei dem es eigentlich um Software von Roacle geht. Denn auch Profisoftware hat einen Gebrauchtmarkt.
Anders als amerikanische Gerichte, die dem Endkunden nur eine Nutzungslizenz einräumen ist der EuGH netterweise der Meinung, dass der Hersteller das Eigentum an der Kopie und damit alle Nutzungsrechte an den Endkunden veräußert.
Das dürfte in nächster Zeit auch eine Reihe von Auswirkungen auf den Spielesektor und digitale Distribution haben. Denn feste Accountbindung sollte damit unzulässig sein und Spielern muss ein Recht zur Veräußerung gekaufter Software eingeräumt werden. Mit billigen EULA Tricksereien kann man sich nicht einfach aus diesem Urteil herauswinden.
Nicht betroffen sind leider Cloud-Dienste. Allerdings ist denkbar, dass der EuGH auch in diesem Fall zu Gunsten des Konsumenten entscheiden wird.