Der Supreme Court hat ein Gesetz gekippt, welches Minderjährige in Kalifornien vor gewalthaltigen Computerspielen schützen sollte. Nach Meinung des Gerichts verstoße man damit gegen verschiedene Grundrechte, vor allem auf das der freien Meinungsäußerung. Der zuständige Richter Antonin Scalia erklärte: “Genau wie Bücher, Theaterstücke und Filme vermitteln Computerspiele Ideen.” Diese kreative Entfaltung dürfe, so Scalia, auch zum Schutze der Jugend nicht unterbunden werden.
Im Kern geht es um eine Änderung des kalifornischen Zivilrechts aus dem Jahre 2005. Gewalthaltige Software sollte mit einer “Ab 18”-Kennzeichnung versehen und somit nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen. Konkret geht es dabei um Titel, in welchen man “das Abbild eines menschlichen Wesens töten, verstümmeln oder sexuell attackieren kann”. Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zögen eine Strafe von bis zu 1000 US-Dollar pro Fall nach sich. 2006 trat das Gesetz kurz in Kraft, wurde nach kurzer Zeit aber wieder ausgesetzt. Die ‘Entertainment Software Association’ (ESA), der größte Verband amerikanischer Videospiel-Hersteller, brachte die Angelegenheit schließlich vor Gericht. 2007 erklärte ein kalifornisches Bundesgericht das Gesetz für verfassungswidrig, 2009 wurde diese Entscheidung in einem Berufungsverfahren bestätigt. Arnold Schwarzenegger, damaliger Gouverneur von Kalifornien, brachte den Fall schließlich vor den Supreme Court. Die Prozessvertreter des Bundestaates argumentierten in der Verhandlung unter anderem damit, dass für gewalthaltige Videospiele die gleichen Regeln wie für Pornographie gelten müssten. Dort kann der Gesetzgeber den Schutz durch den ersten Verfassungszusatz einschränken lassen. Der Supreme Court entschied jedoch mit sieben zu zwei Gegenstimmen, dass dieses Verfahren nur für die Darstellung pornographischer Handlungen, nicht aber für “irgendwelche Inhalte, die ein Gesetzgeber schockierend findet”, gelte.
Zwei Richter erachten Gewaltspiele in den Händen von Kindern als ein großes gesellschaftliches Problem. Sie billigen der Regierung durchaus zu, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Doch auch sie stimmten mit der Mehrheit gegen das Gesetz Kaliforniens, da es zu vage und auch nicht verfassungskonform sei. So gebe es zum Beispiel keinen überzeugenden Zusammenhang zwischen gewalthaltigen Spielen und dem aggressiven Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Zwei Richter gaben abweichende Meinungen zu Protokoll. Richter Stephen Bryer sieht den Gesetzentwurf als verfassungsgerecht an. Für Richter Clarence Thomas bedeutet der Schutz der Meinungsfreiheit nicht, dass man Minderjährige an Erziehungsberechtigten und Schutzeinrichtungen vorbei mit beliebigen Inhalten konfrontieren dürfe.
Ähnliche Verhandlungen gab es bereits in sechs anderen US-Bundesstaaten, darunter Illinois und Michigan. Doch auch dort scheiterten die entsprechenden Gesetzesvorlagen vor Gericht.
Zum Vergleich: In Deutschland dürfen Spiele mit einer Alterskennzeichnung “Ab 18” generell nicht an Minderjährige verkauft werden.
Das komplette Protokoll zur oben behandelten Verhandlung findet Ihr hier.








