Indizierte Spiele bei Ebay Kaufen
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- Dieses Thema hat 37 Antworten, 11 Teilnehmer, und wurde zuletzt von KlaraLein vor vor 10 Jahren, 5 Monaten aktualisiert.
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31. August 2013 um 19:05 #900934The Maniac-PsychoTeilnehmer
Hey ihr Maniacs
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Habe bei ebay Resident Evil 2 JAPAN version gefunden, dieser befindet sich auch in Japan.
Da steht auch dass es nach Europa geschickt werden kann und so. . . .bla bla bla . . .12 Dollar Porto.
Bezahlung per Paypal.Kann man sich das Spiel gewissenhaft kaufen ? oder wird der Zoll oder sowas mir in mein Paket Scheissen ?
Oder habt ihr andere Methoden eure Indizierten Spiele günstig zu Kaufen?
31. August 2013 um 20:04 #1148455APTTeilnehmerDie gefahr das der zoll sich dein paket krallt ist bei japan importen fast immer gegeben. Davon abgesehen ist das hier ein tabu thema wenn mich nicht alles täuscht. Die M! ist nunmal ein Print Magazin und muss sich auch Online an die Deutschen gesetze halten. Soll heißen das wir hier keine indizierten spiele anbieten dürfen… und ich denke das es auch nicht erlaubt ist zu seiten oder angeboten zu linken die mit indizierten games zu tun haben.
31. August 2013 um 20:08 #1148456captain carotTeilnehmerMan kann die Frage aber insoweit beantworten, dass man indizierte Spiele als Erwachsener importieren darf. So lange das Spiel nur indiziert und nicht beschlagnahmt ist sollte es also keine besonderen Probleme mit dem Zoll geben.
31. August 2013 um 20:15 #1148457ChrisKongTeilnehmerMüsste eigentlich klar sein, denn indizierte Spiele darf man ja unter der Ladentheke ja auch hochoffiziell verkaufen, sie dürfen nur nicht beworben werden.
Andere Frage, gibt es eigentlich für den Verkauf von Privat zu Privat eigentlich eine gesetzliche Regelung?
31. August 2013 um 20:22 #1148458APTTeilnehmerDarfst du machen solange du es nicht irgendwo öffentlicht bewrbst. In kleinanzeigen oder in foren oder so.
31. August 2013 um 20:30 #1148459ChrisKongTeilnehmerIst ja eigentlich völlig idiotisch, aber irgendwann wird auch Deutschland frei sein
31. August 2013 um 20:49 #1148460AnonymInaktivWieso man sich Resi 2 auf japanisch kaufen sollte, muss ich ja nicht verstehen…
Ansonsten hat die Rübe recht, dass der Zoll normalerweise nicht meckern sollte, solange das betreffende Spiel “nur” beschlagnahmt” ist und beschlagnahmt, Hakenkreuze drin hat o.ä., wobei das meines Wissens alles nicht so 100% eindeutig ist, weil ja Postzustellung ohne persönliche Auslieferung eben doch nicht wasserdicht ist. Aber in der Praxis ist das Risiko überschaubar, und schlimmstenfalls wäre halt das Spiel weg.
Ansonsten gibt’s aus meiner Sicht zwei ganz simple Faustregel, wo und wie man sich indizierte Spiele kaufen sollte:
1) In Ländern, die in der Zoll-Union sind.
2) Dabei nicht auf den letzten Cent Ersparnis aus sein.Also lieber für ein paar Euro mehr etwa bei Amazon UK oder Game bestellen, wo Zoll ein Fremdwort ist, statt unbedingt von Zavvi (oder früher Play.com) schicken lassen, wo es nunmal sein kann, dass doch was aufgemacht wird.
31. August 2013 um 21:01 #1148461captain carotTeilnehmerDas mit dem totalen Werbeverbot ist ja ein Thema für sich, nur ist die Indizierung keine Zensur. Strittig wäre das beim Verbreitungsverbot aka. Beschlagnahmung. Hier darf eigentlich kein gewerblicher Import erfolgen, der Eigenimport allerdings sehr wohl und es gibt da auch nur eine Ausnahme, bei der ein Besitzverbot besteht.
Ist für adulte Spieler natürlich häufig saudoof, aber man kann in Deutschland nicht wirklich von einer Zensur reden, nur von einer ziemlich albernen Zugangserschwerung.
31. August 2013 um 21:04 #1148462ChrisKongTeilnehmerIst einerseits komisch, da ja Werbung für Clubs, die ab 18 sind wahrscheinlich sogar erlaubt ist, oder sind die auch auf dem Index???
31. August 2013 um 21:16 #1148463captain carotTeilnehmerDu darfst auch Medien ab 18 bewerben, die sind ja nicht indieziert.
Clubs müssen zwangsläufig eh für den Jugendschutz sorgen und haben sich auch an gewisse Auflagen bei Anzeigen zu halten. Meist inserieren die aber vermutlich eh einschlägig. In Wochenzeitungen ist jedenfalls immer alles Mögliche zu lesen, ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass die Neueröffnung einer “Nachtbar” da beworben wurde. ^^
31. August 2013 um 21:22 #1148464ChrisKongTeilnehmerIst einfach dieser Unterschied von ab 18 und indiziert, der eigentlich keinen Sinn ergibt.
31. August 2013 um 21:47 #1148465captain carotTeilnehmerDoch. Lies mal nach. Bei Wikipedia z.B.
Teilweise ist das nunmal Differenzierung auf Korinthenkackerischer Rechtsebene. Aber das hat mit teils strittigen Vorgaben des JuSchG zu tun.
31. August 2013 um 22:46 #1148466ChrisKongTeilnehmerNur was hat das Jugendschutzgesetz mit Artikeln zu tun, die nicht an unter 18jährige verkauft werden dürfen??? Ich brauch ja das auch Gott sei Dank nicht zu verstehen.
1. September 2013 um 0:04 #1148467Rubio619TeilnehmerAber die japanische Version von Resident Evil 2 ist doch hier bei uns nicht indiziert sonder überhaupt nicht geprüft. Das macht denke ich aber auch keinen Unterschied. Ich denke wenn der Zoll will kann er einziehen, ist aber unwahrscheinlich.
Ich persönlich hab mir bis jetzt zwei oder drei mal was aus Japan bestellt und ich hatte nie Probleme (waren allerdings auch keine Videospiele).1. September 2013 um 1:31 #1148468SakaroTeilnehmerSollte eigentlich kein Problem sein. Resident Evil 2 Japan hat doch zudem einen anderen Namen und ist, wenn ich mich recht entsinne, nicht explizit in der japanischen Version indiziert worden. Welchem Beamten sollte da was auffallen und wenn es ihm auffällt, müsste er sich ja noch auf die schwammigen Versandbeschränkungen berufen und dann auch unberücksichtigt lassen, dass du dich beim Zoll ja eh per Perso ausweisen musst. Letztes Mal beim Zoll hat der Beamte mich bei japanischen PS3-Spielen gefragt, ob das DVDs seien, weil er die japanischen Beschriftungen nicht lesen könne und sich nicht sicher sei in welche Produktkategorie er meine Sendung einordnen muss. lol
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