Indizierte Spiele bei Ebay Kaufen
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KlaraLein vor vor 12 years, 6 months aktualisiert.
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3. September 2013 um 16:29 #1148484
Rubio619TeilnehmerMir geht es prinzipiell um diesen Artikel
Für mich klingt das immer noch so als ob das Einführen von indizierten Spielen aus den Nicht-EU-Ausland verboten ist, was ja definitive nicht der Fall.
4. September 2013 um 2:45 #1148485
AnonymInaktivSpiele einführen?Mit oder ohne DVD-Hülle?

Weiss nicht,ob das verboten ist…schmerzhaft ist es aber auf jeden Fall!
PC-Engine Cards vielleicht zum Anfang?Danach Module,bis zu NES-Modulen hoch?
Und als Abschluss dann eine 8 Zoll Diskette?…..harharhar…^^4. September 2013 um 5:50 #1148486
captain carotTeilnehmer@Aeon: Allmählich frag ich mich, ob du in der Hinsicht nicht ausgelastet bist.
Zum Link: Die typische Beamtenverklausulierung ist mal wieder doof. Wenn man sich die Paragraphen mal genauer ansieht, dann betrifft §184STGB tatsächlich Kinderpornographie.
§15JuschG dreht sich um die Zugänglichmachung indizierter Medien an Kinder, und jetzt kommt Absatz 5, das darf nicht auf dem Versandhandel eingeführt werden, wenn es, das ist jetzt die Rolle rückwärts, Listenteil B oder D ist, also Strafverfolgung (Verbreitungsverbot) beantragt wird bzw. einem Verbreitungsverbot stattgegeben wurde.Auch an dem Punkt kann man wohl wieder sagen, dass es bei indizierten Medien innerhalb der EU diese Problematik eh nicht gibt.
4. September 2013 um 6:28 #1148487
AnonymInaktivOch,mach dir mal um meine “Auslastung” keine Sorgen,Karotte.Obwohl,öfters als nahezu jeden Morgen eine Stunde ginge für mich schon klar….

Bei Bedarf kann ich ja beim Treffen mal ein bischen aus dem Nähkästchen plaudern.
Allerdings solltest du auf jeden Fall davon ausgehen,dass du danach das Hobby deiner Frau mit anderen Augen sehen wirst….^^4. September 2013 um 6:51 #1148488
captain carotTeilnehmerDa mach dir mal keine Sorgen.
…und keine Eier. (frei nach Tool)
4. September 2013 um 10:50 #1148489
Rubio619TeilnehmerMein Problem mit diesem Text auf zoll.de ist, dass man ihn falsch interpretiert kann: Ich bin davon ausgegangen das der erste Abschnitt beschreibt was beschlagnahmt wird und der zweit auf die Gesetze hinweißt warum man diese tut. So ist es aber nicht gemeint. Der erste Abschnitt geht erst allgemein auf Jugendgefährdende Medien ein und unter “Verbote” sind die Paragraphen aufgeführt in denen man dann selber nachlesen muss was erlaubt ist und was nicht.
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller wenn man gleich auf der Seite vom Zoll klare Informationen bekommt was erlaubt ist und was nicht (auch mit Datum und Hinweiß, dass sich die Gesetze eventuell geänder haben könnten). Diese bekommt man ja auch wenn man beim Zoll anruft.20. September 2013 um 19:41 #1148490
The Maniac-PsychoTeilnehmerOK Leute, neuste Info.
Habe dass Spiel vor 3 Wochen bei Ebay in Japan bestellt ( Resident Evil 2, PSX ), ist heute angekommen
Auf der verpackung war ein Stempel vom ZOLL, das es geprüft worden ist . . .Also scheint wohl zu gehen ^^
16. Oktober 2013 um 8:17 #1148491
KlaraLeinTeilnehmerRubio619 wrote:Wenn man aus dem EU-Raum beschlagnahmte Spiele importiert, hat der Zoll hingegen nichts damit zu tun und würde es also auch nicht einziehen.Das ist falsch.
Auch innerhalb der EU kontrolliert der Zoll Sendungen. Hier geht es um die sogenannten Verbote und Beschränkungen. Wenn also ein Spiel aus UK nach DE versandt wird, das in DE beschlagnahmt wurde, wird es nicht zugestellt (wenn der Zoll das entsprechende Paket kontrolliert), da es gegen deutsche Gesetze verstößt.
Ansonsten ist hier alles gesagt: Bei Importen aus Drittländer sind indizierte Spiele kein Problem. Beschlagnahmte Spiele dürfen nicht eingeführt werden.
Hinweis zur Internetseite:
Die Infos dort sind eigentlich tagesaktuell bzw. werden zeitnah aktualisiert, so dass die Aussagen dort eigentlich nicht “veralten”.
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