Neue Vertragsbedingungen im PlayStation Network enthalten Anti-Klage-Klausel

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Zunächst mal Entwarnung: Laut Sony Computer Entertainment Europe gelten diese neuen AGBs nicht für Europa. Dennoch sollte einem diese Nachricht zu denken geben:

Am 15. September wurde der Online-Service Sony Network Entertainment America von Sony Network Entertainment International übernommen- das klingt eigentlich ganz harmlos. Doch wenn man den neuen AGBs zustimmt, verzichtet man gleichzeitig auf sein Recht, gegen Sony vor Gericht zu Klagen.

Zu lesen ist dies in Artikel 15 der Vertragsbedingungen, hier der Auszug im Original:

„Other than those matters listed in the Exclusions from Arbitration clause (small claims), you and the Sony Entity that you have a Dispute with agree to seek resolution of the Dispute only through arbitration of that Dispute in accordance with the terms of this Section 15, and not litigate any Dispute in court. Arbitration means that the Dispute will be resolved by a neutral arbitrator instead of in a court by a judge or jury.”

Auf gut Deutsch heißt dass nichts anderes, als dass man jegliche Streitigkeiten mit Sony außerhalb des Gerichts ausfechten muss, wenn man das Playstation Netzwerk weiterhin nutzen will.

Doch das ist noch nicht alles: In besagtem Artikel gibt es auch noch eine Klausel, in der man auf das Einreichen bzw. die Teilnahme an Sammelklagen gegen Sony verzichtet, falls diese nicht schon vor dem 20. August 2011 begonnen wurden. Dabei verzichtet man übrigens nicht nur für die Zeit des bestehenden Vertrages auf Klagen, sondern -dank einer weiteren Klausel- sogar auf Lebenszeit! Immerhin gibt es auch eine Ausstiegs-Klausel, die einem 30 Tage Zeit gibt, dieser Klausel zu widerrufen – in schriftlicher Form. Auch hier wieder das Original:

“Class Action Waiver. ANY DISPUTE RESOLUTION PROCEEDINGS, WHETHER IN ARBITRATION OR COURT, WILL BE CONDUCTED ONLY ON AN INDIVIDUAL BASIS AND NOT IN A CLASS OR REPRESENTATIVE ACTION OR AS A NAMED OR UNNAMED MEMBER IN A CLASS, CONSOLIDATED, REPRESENTATIVE OR PRIVATE ATTORNEY GENERAL LEGALACTION, UNLESS BOTH YOU AND THE SONY ENTITY WITH WHICH YOU HAVE A DISPUTE SPECIFICALLY AGREE TO DO SO IN WRITING FOLLOWING INITIATION OF THE ARBITRATION. THIS PROVISION DOES NOT PRECLUDE YOUR PARTICIPATION AS A MEMBER IN A CLASS ACTION FILED ON OR BEFORE AUGUST 20, 2011.”

Den gesamten Wortlaut könnt Ihr hier nachlesen.

Was Sony damit erreichen will, kann man sich denken: Bekanntlich flossen bei einem Hacker-Angriff im April diesen Jahres die Kundendaten des PlayStation Networks in dunkle Kanäle -so will man einer Sammelklage wütender PSN-Nutzer zuvorkommen.

Wenn sich Sony absichern will, ist das natürlich prinzipiell in Ordnung; aber wenn man die eigenen Kunden derart in ihren Rechten beschneidet – und dann noch ohne weitere Ankündigung und Erklärung, ist das doch sehr fragwürdig. Auf diese Weise wird Sony jedenfalls nicht das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen. Der Dank für diese Nachricht geht an Kotaku.

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Bad3wann3
28. September 2011 14:42

@GrimMonolith: Dann geh zur Konkurrenz und bleib da!

Seska1973
27. September 2011 17:14

Ich glaub es geht um Sammeln Klagen, nicht um Klagen einzelner Personen. Oder verstehe ich etwas anders als alle hier?Und die AGB, wurde für USA/NA geändert, soweit meine Quellen es hergeben. Also, warum regen wir uns hier künstlich Auf, über Gesetzte aus den USA? Machen die auch einen auf die Große Welle, wenn wir hier ein neues Gesetz herausgeben? Also, ehrlich. Einige suchen bloß nur ein Grund. Entweder, Scheiß USA, scheiß Sony, oder alles Scheiße!!..Und Sony wird wohl einige Deutsche Rechtsanwälte haben, die wohl sagen können was hier Erlaubt ist und was nicht. Sie sind nicht blind in Deutschen Gesetzten…Aber das man übers Ziel hinausschießt, merkt man nicht. Ach herjeMeine Quelle: http://tinyurl.com/3ztz7tj

27. September 2011 10:49

Natürlich sehr fragwürdige Klausel, doch fehlt in der News eine entscheidende Info. In den AGBs steht nämlich auch, dass diese Klausel nicht gültig ist, wenn sie durch nationales Recht nicht zulässig ist. Was wohl zumindest in D auf jeden Fall zutreffen dürfte. Man kann doch nicht vertraglich verbieten jemanden klagen zu lassen.

DanJJ
26. September 2011 23:13

sony verklagen ? neeeeeSony forever in my heart ! yeah^^

Ash Rockford
26. September 2011 21:14

So eine Klausel ist in der Schweiz ungültig da der “”Veranstalter”” nach Gesetz verantwortlich ist über Sicherheit und Datenmissbrauch. Ich kann zwar die Klausel akzeptieren, aber falls ich vor Gericht gehe, dann bekomme ich trotzdem recht. Und da wir Schweizer nicht in der EU sind, ist es gleich doppel lustig.Ein Grund mehr Sony nicht mehr zu unterstützen.

Seska1973
26. September 2011 16:51

Hallo? AT&T sind die Schuldigen, die haben es als erstes eingeführt und Recht bekommen vor Gericht. So das nun die US Firmen nur “”kopieren””Genau, es ist für die USA geltend. Also, Ruhig Blut. Die finden doch sowieso eine Lücke im Gesetz, und ziehen dann nach Texas vor Gericht. Dort landen doch auch alle “”Patent Troll”” Firmen

Gwydion
26. September 2011 16:09

Ich habe es gelesen und es so verstanden, wie es geschrieben war. Deine Anmerkung ist so aber immer noch nicht korrekt. Man kann in AGBs auch Dinge abweichend regeln, für die das BGB bereits Vorgaben macht. Z.B. wie oft ein Händler zur Erfüllung eines Kaufvertrags nachbessern darf. Aber die Grenzen sind eng gesteckt.

Erstchef
26. September 2011 16:01

: Erst lesen, dann verstehen, dann ggf. meckern. AGB können nur Vereinbarungen treffen, die nicht im Gesetz, z. B. BGB, HGB, geregelt sind. Enthält eine AGB einen Punkt, der im Gesetz anders geregelt ist, ist dieser Punkt, bzw. der ganze Vertrag (

captain carot
26. September 2011 15:41

Dürfte hier unzulässig sein und damit eh egal.

Gwydion
26. September 2011 15:40

[quote]GB sind vertragliche Vereinbarungen, die im DEUTSCHEN Recht nicht weiter geregelt sind, also Zusatzvereinbarungen.[/quote]Quatsch, AGBs sind im deutschen Recht EXTREM durch das Gesetz geregelt. Eine solche Klausel hat dort keine Chance. Die Frage ist, ob solche Lizenzvereinbarungen juristisch als AGBs zu bewerten sind. Kennt überhaupt irgendjemand einen Fall, in dem in Deutschland Klauseln eines solchen Lizenzvertrags mal gerichtlich geprüft wurden (und dann auch standhielten)?

26. September 2011 15:24

Die Konkurrenz hat diese Meldung bereits vor zwei Wochen gebracht…

Erstchef
26. September 2011 15:19

Der Vertrag bezieht sich nicht auf deutsches Recht. AGB sind vertragliche Vereinbarungen, die im DEUTSCHEN Recht nicht weiter geregelt sind, also Zusatzvereinbarungen. Verstößt eine Bedigung gegen deutsches Recht (ich kann nicht aufnehmen: “”Jeden Donnerstag darf Sony die drei schelchtesten GT 5 Spieler erschießen””), ist diese Bedingung oder evtl. sogar der ganze Vertrag ungültig.Hier geht us um die USA und bei dem “”Ideenreichtum”” der dortigen Kläger probiert so ziemlich jede Firma diese Klausel aus…

Triforce-Finder
26. September 2011 15:09

Die Absicht dahinter ist doch offensichtlich: Einschüchterung.Diejenigen, die nicht wissen, dass eine unrechtmäßige Klausel ungültig ist, lassen sich dadurch leicht von einer Klage abbringen. Gerade die Angst, Trägheit und leider oft auch Gleichgültigkeit, die heutzutage den Konsumenten zum Schlachtvieh degradieren, sind der Grund, dass man so selten von Sammelklagen hört.

BlackHGT
26. September 2011 15:06

Tolle News.. Ich sehe jetzt schon wie sich wieder alle künstlich Aufregen und phuu Sony schreien. Es betrift ja nicht uns Europäer, sondern die Amerikaner. Das ist in den USA, dort funktioniert das rechts System sowiso ganz anders.

Richie1982
26. September 2011 15:01

Ok. Danke!! ich sollte mal wieder öfters in die AGBs reingucken. ;D

APT
APT
26. September 2011 14:58

Na genau deswegen stehts nicht in jeder AGB, weils eben nicht rechtens ist in diesem fall. Sony bekommt von seinen kunden daten und hat diese entsprechend zu sichern. Ich glaube kaum das in diesem fall irgendein gericht der welt deine klage abweisen wird nur wegen der AGB.Die grundlegende idee ist aber standart und in vielen AGBs in irgendeiner form versteckt

Richie1982
26. September 2011 14:57

Ja richtig. Aber meines (gefährlichen Halb-)Wissens müssen sich AGBs an geltenes Recht halten! Da kann man also nicht einfach so reinschreiben, was man will und sagen “”Ihr habt doch alle zugestimmt!”” Ich mein, das ist so ähnlich wie beim Mietvertrag. Wenn der gegen geltenes Recht verstößt, ist der ganz einfach ungültig! 😛

26. September 2011 14:54

agb’s sind eh nur formelle floskeln. darauf ruhen sich viele händler wie auch vertriebe aus. wer sony wirklich an den karren pissen will und sich einen guten anwalt leisten kann, wird sie auf jeden fall über umwege zur rechenschaft ziehen können. ob das letztendlich den aufwand bzw. das geld wert ist, ist die andere frage.

Richie1982
26. September 2011 14:49

@ APTZum einen glaube ich nicht, dass speziell diese Formulierung “”Gang und Gebe”” ist bzw. dass diese rechtens.Und Warum steht die dann nicht in jeder AGB? Damit könnte man doch zu nahezu 100% die Rechte des Kunden aushebeln. Wie z.B. die in der Verganghe

APT
APT
26. September 2011 14:42

Das ist im grunde nur eine “”benutzen auf eigene gefahr”” klausel. Sowas ist standart und wird von allen software herstellen schon seit vielen jahren so gemacht.Ob man das jetzt ok findet oder nicht sei mal dahin gestellt, aber wirklich neu ist sowas nicht und auserdem gibt es immer situationen in denen so ein vertrag nicht greift. Jeder halbwegs kompetente anwalt wird es dir trotzdem ermöglichen zu klagen… ob das clever ist und man damit durch kommt steht freilich auf einem anderen blatt.

donpanse123
26. September 2011 14:27

Das nenne ich mal einen Knebel Vertrag , Sony sollte langsam mal wieder etwas Kunden orientierter denken

bubbabenali
26. September 2011 14:26

EA hat für seinen Steam-Konkurenten Origin übrigen wohl auch so eine Klausel bestätigt.

Richie1982
26. September 2011 14:23

Das kann doch nicht rechtens sein. Dann könnte das ja jeder Hinz und Kunz in seinen AGBs aufführen. Hoffentlich kriegen das auch gebnügend Kunden mit. Sony!!!…Ihr seit das letzte.