In der ersten Index-Akte widmen wir uns Rares Ego-Shooter für Nintendo 64. Nicht etwa, weil dessen Indizierung so außergewöhnlich oder überraschend wäre, sondern weil es das erste indizierte Spiel ist, das gar nicht offiziell in Deutschland vertrieben wurde.
GoldenEye 007
Entwickler: Rare, England
Hersteller: Nintendo
System: N64
Termin: 1997
Indizierungstermin: 1. April 1998
Indizierte Version: N64
Index-Liste: A
Entwickler Rare bescherte Nintendo in den 1990ern einige hochkarätige Exklusivtitel – von Donkey Kong Country über Blast Corps bis Banjo-Kazooie. GoldenEye 007 basiert auf dem James-Bond-Film Goldeneye von 1995 und fiel seinerzeit durch die variable Missionsstruktur je nach Schwierigkeitsgrad ebenso auf wie durch seine Vielzahl an Sterbeanimationen in Abhängigkeit von der getroffenen Körperregion; ein Mehrspieler-Modus versammelte zudem vier Splitscreen-Spieler vor dem Fernseher. Auf eine Veröffentlichung in Deutschland verzichtete Nintendo zwar, der weltweiten Popularität des Spiels tat das mit rund 8 Millionen verkauften Einheiten jedoch keinen Abbruch – damit ist GoldenEye 007 eines der meistverkauften Spiele für das Nintendo 64.
»Der Antragsteller (…) beantragt die Indizierung, weil der Inhalt des Spiels geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Das Spiel bestünde aus einem einzigen Gemetzel und wirke daher verrohend auf Kinder und Jugendliche.«
Auszüge aus der IndizierungsEntscheidung Nr. 5280 (V) vom 18.3.1998
Die Aufgaben sind stets gleich gelagert, der Spieler hat einige Rätsel zu lösen, wie z.B. Sicherheitsanlagen auszuschalten, Schlüssel aufzufinden, zu bestimmten Personen Kontakt aufzunehmen bzw. ganz bestimmte Personen zu töten. Auf dem Weg zur Erfüllung dieser Missionen werden dem Spieler diverse Gegner präsentiert, die es allesamt zu liquidieren gilt. Nur das Liquidieren der Gegner setzt den Spieler in die Lage, Waffen und Munition aufzusammeln, um die Ansprüche, die die verschiedenen Missionen an ihn stellen, erfüllen zu können.
(…)
Der Hauptinhalt des Computerspiels besteht darin, menschliche Gegner auf unterschiedliche Art und Weise zu vernichten, wobei die Tötungsvorgänge detailfreudig inszeniert sind.
(…)
Übereinstimmend mit dem Antragsteller ist auch das 3er-Gremium der Bundesprüfstelle zu der Überzeugung gelangt, dass das vom Spiel ausschließlich geforderte Handeln aus exzessiven, fortgesetzten Tötungen von Menschen besteht. Möglichkeiten einer non-aggressiven Konfliktlösung existieren nicht. (…) Je näher die Gegner heranrücken, umso detaillierter werden die Tötungsvorgänge präsentiert. Teilweise sind die Gegner nur dadurch zu vernichten, dass mehrfach auf sie eingeschossen wird, bis sie zappelnd am Boden liegen. Jeder der getroffenen Gegner stößt einen dumpfen Schrei aus. Jedes Töten wird insofern positiv gratifiziert, als nur das Töten der zahlreichen Gegner es ermöglicht, in den Besitz von Waffen und Munition zu gelangen, um so das nächste Level zu erreichen.
(…)
GoldenEye 007 ist ein äußerst brutales Spiel, dessen wesentlicher Inhalt in dem detailfreudig gezeigten Töten von Menschen besteht.
Die BPjM hat recht: GoldenEye 007 war für seine Zeit grafisch aufwendig und Trefferzonen sowie Todesanimationen in ihrer Vielfalt konkurrenzlos und explizit – selbst ohne Blutspritzer und die heute oftmals für eine Indizierung ausschlaggebenden abgetrennten Gliedmaßen und Ragdoll-Leichen. Getötete Gegner lösen sich schnell auf, nur Waffen bleiben liegen. Die Kleidung der Gegner färbt sich jedoch dort rot, wo sie getroffen werden, was letztlich realitätsnäher ist. Fraglos steht trotz des Agentenflairs samt Schleicheinlagen der Kampf deutlich im Vordergrund, selbst unbewaffnete Wissenschaftler kann Bond erschießen, was auch in heutigen Spielen als problematisch erachtet wird. Schlüsselkarten- und Personensuche als Rätsel zu deklarieren, wie es die BPjM tut, ist zudem recht wohlwollend formuliert und mildert den Gewaltgrad nicht.
Die Indizierung auf Basis der angeführten Gründe ist also nachvollziehbar, zumal im zeitlichen Kontext ein Großteil der veröffentlichten Ego-Shooter indiziert wurde – sei es Duke Nukem 3D, Quake II, Blood oder Doom 64. Erstaunlicherweise ist das drei Jahre später erschienene Perfect Dark inhaltlich weitgehend identisch, aber nicht indiziert – es hat wohl niemand einen Antrag gestellt! Für Aufsehen sorgte die Tatsache, dass GoldenEye 007 auf dem Index landete, obwohl Nintendo es gar nicht in Deutschland veröffentlicht hatte – heute ist das Indizieren ausländischer Versionen gang und gäbe.
Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!