Kopierschutz ist nach wie vor ein großes Thema bei Konsolen- wie auch Spiele-Herstellern.
So verklagte Nintendo den Hersteller PC Box vor einem italienischen Gericht, weil dieser originale DS- und Wii-Konsolen mit Software anbot, die deren Kopierschutz aushebelte. Damit konnte man dann MP3s und Filme auf den Konsolen abspielen – aber natürlich auch illegal kopierte Spiele.
Die Klage landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der nun Folgendes feststellte: Software, die den Kopierschutz von Konsolen umgeht, ist nicht zwangsläufig illegal. So sei es völlig legitim, wenn sie dazu dient, legale Software (wie beispielsweise selbsterstellte Homebrew-Spiele) auf den Konsolen abzuspielen. Diese dürften von den Kopierschutz-Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden.
Nur wenn ein gerechtfertigter Urheberschutz des Herstellers umgangen wird – wie eben bei unrechtmäßig kopierten Nintendo-Spielen – sei das gesetzwidrig.
Die Crux an Programmen wie dem von PC Box ist natürlich, dass diese ebenso legaler wie illegaler Software Tür und Tor öffnen. Insofern ist die Sache auch noch nicht vorbei, denn der EU-Gerichtshof half lediglich bei der Interpretation des geltenden Rechts. Das Mailänder Tribunal muss jetzt untersuchen, wie häufig die PC Box-Konsolen für illegale Software genutzt werden.














