Aus gegebenem Anlass…
- Dieses Thema hat 7 Antworten, 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt von
Anonym vor vor 13 years, 2 months aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
15. Februar 2013 um 20:31 #900494
AnonymInaktiv…indizierte (oder gar beschlagnahmte) Spiele haben im M!bay nicht aufzutauchen – auch nicht in lustiger Verballhornung-Form, wenn dann sowieso jedem klar ist, was damit gemeint ist.
Und Threads verschwinden hier nicht zufällig von alleine: Wenn was verschwunden ist, hat das schon seinen Grund und heißt genau nicht, dass man das gleiche einfach nochmal reinpackt.
16. Februar 2013 um 12:55 #1108064
schnitzelTeilnehmerHm, wenn ich dich recht verstanden habe, Ulrich, darf man auch keine Namensveränderungen eingeben, wie z. B. indizierter Bond-Shooter von Rare oder eben Menschenjäger, wie es bei mir vor kurzem der Fall war. Das ist eigentlich auch bei Print-Magazinen gang in gäbe und ich dachte, das wäre so in Ordnung.
16. Februar 2013 um 13:00 #1108065
AnonymInaktivschnitzel78 wrote:Hm, wenn ich dich recht verstanden habe, Ulrich, darf man auch keine Namensveränderungen eingeben, wie z. B. indizierter Bond-Shooter von Rare oder eben Menschenjäger, wie es bei mir vor kurzem der Fall war. Das ist eigentlich auch bei Print-Magazinen gang in gäbe und ich dachte, das wäre so in Ordnung.
Welche Print-Magazine meinst Du da? Ehrliche Frage, ich wüsste spontan keines mehr, das Werbung oder gar Kleinanzeigen beinhaltet, wo so etwas vorkommt – bei uns gab’s “Decknamen” jedenfalls schon lange nicht mehr.
Namensänderungen, die den Titel einwandfrei identifizierbar machen, sind jedenfalls tabu – “indiziertes Spiel” geht mit viel gutem Willen gerade noch, beschlagnahmte Titel in keinem Fall. Und wenn mir was doch mal was durchrutscht, ist das ein Versehen von mir und kein stillschweigendes Signal, dass es akzeptabel war.
16. Februar 2013 um 13:05 #1108066
schnitzelTeilnehmerHab ich früher mal in diversen Printmagazinen entnommen, daher auch der exakte Wortlaut mit dem Bondspiel;) …ist aber auch schon einige Jahre her.
Das das jetzt aber ein Tabuthema ist und so streng genommen wird, wusste ich nicht und selbsverständlich werde ich deiner Bitte auch nachkommen und dies in Zukunft unterlassen.16. Februar 2013 um 13:55 #1108067
captain carotTeilnehmerWar eigentlich nie erlaubt, weil sowas indizierte Spiele minderjährigen zugänglich macht und beschlagnahmte Titel eh nicht verkauft werden dürfen. Bei Berichterstattung sieht das anders aus.
Wenn du also z.B. einen Bericht über besonders brutale Spiele schreibst, dann darfst du Manhunt problemlos nennen, wenn man eine Liste indizierter/beschlagnahmter Medien veröffentlicht ist das auch kein Thema.
16. Februar 2013 um 14:15 #1108068
WichtgestaltTeilnehmerNaja, wenn ich alles richtig im Kopf habe, ist doch eines der Probleme, dass eine positive Berichterstattung auch sehr schnell als Werbung ausgelegt werden kann.
Auch sehr schön fandt ich immer den Einspieler vor den verschiedenen Plauschangriffen, wo Gregor immer noch einmal darauf hingewiesen hat, dass Sie jetzt nur über die USK-Versionen sprechen und nicht etwa über die Pegi-Schnittfassungen^^.16. Februar 2013 um 15:32 #1108069
FunkySpaceman75Teilnehmeraha. aber spiele, in denen kampfsportarten simuliert oder dargestellt werden, dürfen auch nicht beworben werden? thread nr.1 war wirklich ein versehen- aber das man mir aufgrund thread nr. 2 droht, finde ich als leser der ersten stunde nicht nur übertrieben sondern auch ne frechheit!
16. Februar 2013 um 15:44 #1108070
AnonymInaktivFunkySpaceman75 wrote:aha. aber spiele, in denen kampfsportarten simuliert oder dargestellt werden, dürfen auch nicht beworben werden? thread nr.1 war wirklich ein versehen- aber das man mir aufgrund thread nr. 2 droht, finde ich als leser der ersten stunde nicht nur übertrieben sondern auch ne frechheit!
Wenn du Ultimate Marvel vs. Capcom 3, Street Fighter X Tekken oder BlazBlue loswerden willst, dann schreib die Namen hin. Nachdem die da nicht standen, kapiert auch jeder, was gemeint ist, womit obiges greift – macht die Sache nicht besser.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.



