der kleine Fragen Thread
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zweiblooom vor vor 3 months, 3 weeks aktualisiert.
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3. Juli 2014 um 10:02 #1072309
WichtgestaltTeilnehmer@Schnitzel:
Hab mal Google angeworfen und den Text von finanzfragen.net kopiert:
“Die Frage lässt sich mit den Bestimmungen des § 560 BGB ganz eindeutig und einfach beantworten: Wenn die Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden sind, kannst du nach Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen. WIe gesagt: in Schriftform dem Vermieter mitteilen, dass du ab dem Datum x die Vorauszahlungen auf den Betrag y erhöhst. (§ 560 BGB Abs. 4)
Ebenso einfach kannst du später, wenn sich die Betriebskosten verringern sollten, eine entsprechende Herabsetzung verlangen. Dazu ist der Vemieter nämlich verpflichtet, und zwar ab dem ihm bekannten Zeitpunkt der Ermäßigung der Kosten. (§ 560 BGB Abs. 3)
Eine für dich nachteilige Vereinbarung ist nämlich unwirksam. (§ 560 BGB Abs. 6)
Interessant wäre aber auf jeden Fall die Überlegung, ob es sich (finanziell) für dich nicht lohnt, den von dir errechneten Differenzbetrag monatlich auf ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einzuzahlen. Wenn auch nicht viel – aber etwas lässt sich dabei immer verdienen.”
3. Juli 2014 um 10:39 #1072310
AnonymInaktivHab gerade überlegt und im Internet finde ich immer noch nichts.
Weiß jemand ob Sony dieses Jahr auf der Gamescom ist oder machen sie Pause ?
Nintendo und Microsoft haben ja schon sehr früh zugesagt für dieses Jahr.3. Juli 2014 um 11:58 #1072311
bitt0rTeilnehmerwas müssen die noch extra zusagen?
das sony dort anwesend ist, kann man wohl als gegeben hinnehmen.3. Juli 2014 um 14:48 #1072312
ChrisKongTeilnehmerDie haben sich vielleicht gedacht, dass sie lieber einen Event in Oberhausen bestreiten, denn dort haperts mit den Abverkäufen der PS4.
3. Juli 2014 um 18:40 #1072313
UllusTeilnehmerSicherlich wird Sony auf der Gamescom sein, alles andere wäre ja eine verpasste Gelegenheit !
Warum kommen eigentlich soviele Mitglieder auf der Haupseite nie ins Forum ?
Lange genug dabei sind ja schon Manche.
Ist schade irgendwie, beißen wir etwa ?
3. Juli 2014 um 20:08 #1072314
ChrisKongTeilnehmer@Ullus keine Ahnung, vielleicht weils Durchschnittsalter zu hoch ist?
Interessant wär mal, warum praktisch jeder, der sich vorstellt im Noobstalk, nach spätestens einem Monat nicht mehr da ist.
3. Juli 2014 um 23:13 #1072315
AnonymInaktivNaja als Aussteller sind sie selbst auf der offiziellen seite nicht gelistet
4. Juli 2014 um 7:23 #1072316
bitt0rTeilnehmerUllus wrote:Ist schade irgendwie, beißen wir etwa ?
nein. aber wir ficken wohl hart.
4. Juli 2014 um 19:06 #1072317
LagannTeilnehmerWarum sieht denn das M! Zeichen so komisch aus?
Was bedeuten diese Stäbchen?4. Juli 2014 um 20:07 #1072318
SpacemoonkeyTeilnehmerich hab mal draufgeklickt. war nicht schlimm
4. Juli 2014 um 20:28 #1072319
RavingrabbidTeilnehmer@Lagann
Das sind Buttermilch-Zitronen-Schokoriegel. Siehe Wochenrückblick.6. Juli 2014 um 9:07 #1072320
LofwyrTeilnehmersansibal wrote:@ScorpionX: Glückwunsch !
Back to Topic, eine Frage für die Technikexperten: Ich gehöre zu der Spezies von Mensch, der die Disc nach Beendigung der Spielesession wieder aus dem Laufwerk der Konsole entfernt und brav in das Case zurück legt.
Irgendwann habe ich mal gehört/gelesen das die Mechanik und der Laser der Konsole damit weniger beansprucht werden, als die Disc bis zum nächsten Spielstart im Laufwerk zu lassen. Dies soll nicht nur Konsolen betreffen, sondern jedes System das einen optischen Datenträger ausliest (CD-DVD-Blu-ray Player…etc)
Meine Frage: Ist das jetzt eine moderne Legende oder hat es tatsächlich einen Einfluß auf das Laufwerk und den Laser wenn die Disc bis zum nächsten Start im System verbleibt?
Halte ich für eine Legende. Die Disc liegt ja einfach nur imLaufwerk rum. Ich habe immer eine Disc im CD-Player oder der Konsole liegen und die letzten 20 Jahre ist nichts passiert.
6. Juli 2014 um 19:29 #1072321
schnitzelTeilnehmerWichtgestalt wrote:Hab mal Google angeworfen und den Text von finanzfragen.net kopiert:
“
Die Frage lässt sich mit den Bestimmungen des § 560 BGB ganz eindeutig und einfach beantworten: Wenn die Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden sind, kannst du nach Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen. WIe gesagt: in Schriftform dem Vermieter mitteilen, dass du ab dem Datum x die Vorauszahlungen auf den Betrag y erhöhst. (§ 560 BGB Abs. 4)
Ebenso einfach kannst du später, wenn sich die Betriebskosten verringern sollten, eine entsprechende Herabsetzung verlangen. Dazu ist der Vemieter nämlich verpflichtet, und zwar ab dem ihm bekannten Zeitpunkt der Ermäßigung der Kosten. (§ 560 BGB Abs. 3)
Eine für dich nachteilige Vereinbarung ist nämlich unwirksam. (§ 560 BGB Abs. 6)
Interessant wäre aber auf jeden Fall die Überlegung, ob es sich (finanziell) für dich nicht lohnt, den von dir errechneten Differenzbetrag monatlich auf ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einzuzahlen. Wenn auch nicht viel – aber etwas lässt sich dabei immer verdienen.”
Danke für die Info, wichtgestalt!
Habs es erst heute morgen gesehen. Die gleiche Info hat mir übrigens auch der örtliche Bauverein, der meine Wohnung verwaltet, gegeben.
Nachdem sich aber auch weiterhin meine Vermieterin streubt, die Erhöhung der NK-Vorauszahlung zu akzeptieren, hat sich der Bauverein noch mal dazu geäußert und mit der guten Dame gesprochen. Ich hoffe das jetzt alles klar ist.6. Juli 2014 um 22:15 #1072322
WichtgestaltTeilnehmerNp, Schnitzel,
fandt deinen Fall nur interessant, weil ich eher das Gegenteil kenne und die Mieter meckern rum, wenn ich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen muss.
Oft sind leider auch die Mieter, die meckern oder sogar Widerspruch einlegen, nachher die, bei denen ich später bei einer Nebenkostennachzahlung dann hinterher laufen muss.
Das ein Mieter selbst seine Vorauszahlung erhöht ist mir noch nie passiert, aber eigentlich setze ich diese auch immer hoch sobald die Nachzahlung über 100€ geht.7. Juli 2014 um 0:10 #1072323
captain carotTeilnehmerHaben wir gelegentlich gemacht. Dieses Jahr auch wieder, zwar nur 70€ Nachzahlung, aber das Heizöl, das nächsten Winter verbraucht wird war teurer.
Sag mal Wicht, was machst du eigentlich genau? Vermieter bist du auch noch? -
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