Meckerweide
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captain carot vor vor 3 months, 2 weeks aktualisiert.
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26. September 2013 um 9:11 #1032658
rvnModeratorMal eine Frage an die Hobbyjuristen unter euch:
Meine Freundin arbeitet auf Basis eines Honorarvertrags und bekommt ihr Gehalt immer Anfang des Monats. Nun hat der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung das Zahlungsdatum auf den 15. gelegt. Das ist ja soweit auch sein Recht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so plötzlich geht. Muss es für sowas keine Ankündigungsfrist geben? Immerhin müssen nun sämtliche Honorarkräfte einen halben Monat ohne Geld auskommen. Meine Freundin ist noch jung, aber bei jemandem, der eine Familie ernähren muss, kann man doch nicht einfach von jetzt auf gleich das Zahlungsdatum ändern. Oder etwa doch?26. September 2013 um 10:41 #1032659
captain carotTeilnehmerWeiß ich zwar nicht, ist aber ziemlich kacke. Wichtig ist vor allem, darauf zu achten, dass ein Chef über die Jahre keine Gehälter unterschlägt, in dem er den Termin immer wieder nach hinten zieht. Dann müsste auf jeden Fall ein Ausgleich gezahlt werden, wenn ich das noch richtig im Kopf hab.
26. September 2013 um 10:51 #1032660
ChrisKongTeilnehmerNormalerweise ist der Lohn bis spätestens Ende Monat zu entrichten, aber das wäre Schweizer Obligationenrecht. Steht denn nichts dazu bei euch, ihr habt sicher auch ein OR. Wie das generell bei Löhnen auf Honorarbasis abläuft, kann ich nicht sagen, aber steht dazu nichts in ihrem Arbeitsvertrag?
Hab jetzt mal das Deutsche Arbeitsrecht angeschaut, aber nichts zum Zeitpunkt und Fälligkeit der Entlöhnung gefunden, das sind ehrlich gesagt gravierende Mängel des Arbeitsrechts.
Am besten eine Hotline wählen (nicht Hotline Miami) die rechtliche Auskünfte geben kann, denn man findet im Inet leider auch kaum was Schlaues.
26. September 2013 um 10:57 #1032661
rvnModerator@Captain
Genau, das ist auch mein Stand. Aber das wär ja auch noch die Höhe!@CK
Danke fürs Nachschauen, aber mir geht es darum, dass ich finde, dass so eine Umstellung des Datums rechtzeitig vorher angekündigt werden muss, damit man sich finanziell auf den Umstellungsmonat einstellen kann.26. September 2013 um 11:03 #1032662
Sil3ntChillTeilnehmerDa kenne ich mich leider auch zu wenig mit aus, als dass ich da etwas verlässliches sagen könnte.
Aber vielleicht wäre ein Anruf beim örtlichen Arbeitsgericht eine Möglichkeit sich schlau zu machen? Die meisten lokalen Arbeitsgerichte bieten i. d. R. eine kostenlose (oder reguläre Telefonkosten vom Festnetz oder Mobil, zumindest keine 0190-Nummern oder ähnliches) Telefonerstberatung an.
Dabei ist zu beachten, dass die Auskünfte dort juristisch gesehen recht “schwammig” sind (man hat meist keinen echten Juristen am Telefon, man selber kann sich ja “anonym” dort erkundigen, etc.).
Aber als “Erstauskunft” vielleicht praktisch, wenn man sich den Gang zum Rechtsanwalt seines Vertrauens (und damit evtl. entstehende Kosten) sparen will.26. September 2013 um 11:50 #1032663
bitt0rTeilnehmerwas steht denn bezüglich des honorar-zahlungstermins im bisherigen vertrag genau drin? wenn das dort nicht genau festgelegt ist/war, kann er’s wohl nach seinem gusto ändern. andernfalls wäre wohl vorher zumindest eine änderung bzw. ergänzung des vertrages notwendig gewesen.
ich geh jetzt halt auch anhand der beschreibung mal davon aus, dass deine freundin keine arbeitnehmerin im eigentlichen sinne, sondern selbständig tätig ist.26. September 2013 um 12:06 #1032664
rvnModeratorJa, soweit ich weiß, steht genau sowas nicht drin. Habe auch im Netz nichts zu irgendeiner Regelung gefunden. Ist auch nicht schlimm, nur diese plötzliche Änderung hat mich schon stutzig gemacht. Aber an Musikschulen geht es ja sowieso drunter und drüber^^
26. September 2013 um 12:12 #1032665
captain carotTeilnehmerPrivat oder Kreis/Stadt?
26. September 2013 um 12:14 #1032666
rvnModeratorStädtisch.
26. September 2013 um 12:22 #1032667
captain carotTeilnehmerDie setzen sich zwar selten aber ab und an dennoch in die Nesseln. Ein wenig Recherche könnte da also trotzdem lohnen.
26. September 2013 um 12:45 #1032668
ChrisKongTeilnehmerWie gesagt, von Gesetzgeberseite her, da mangelt es besonders. da gerade in gewissen Lohnsegmenten, eine pünktliche und verlässliche Zahlung das A und O ist. Dass sowas dann nicht mal im Arbeitsvertrag geregelt ist erstaunt dann nicht, so hats der Arbeitgeber in der Hand und man ist natürlich in dem Punkt dem Goodwill angewiesen. Finde ich persönlich einfach nur frech.
Ich kenns ja von meinem Betrieb, da war auch nicht immer alles so korrekt, wegen der Stundenabrechnung, aber unsere Arbeiterschaft hat sich erfolgreich gewehrt. Will sagen, erstmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und auf die Situation und den Missstand hinweisen, denn eigentlich hätte sie jetzt doch einen halben Monatslohn zugute und würde bei einer Kündigung dann halt im letzten Arbeitsmonat halt nur noch einen halben kriegen, dann wäre die Verschiebung eigentlich erstmal obsolet, aber so ist es im Prinzip Verarsche.26. September 2013 um 19:49 #1032669
retroTeilnehmerEuch allen ein schönes und erholsames WE!
Falscher Thread? Nein!
Ein gepflegter Wochenend-Dienst wartet mal wieder darauf, erfüllt zu werden. Natürlich hat diesmal meine bessere Hälfte frei, wie könnte es auch anders sein

Die wenigen gemeinsamen Tage kommen erst wieder Mitte Oktober, naja…
Aber das positive daran ist: Morgen gibt´s wieder einen Wochenrückblick, vielleicht einen neuen Cast, neue News und Info´s. Und hier im Forum ist auch immer was los, mit euch wird´s nicht langweilig ^^Und falls ihr im Biergarten sitzt oder euch anderweitig diverse Alkoholika einverleibt, wäre es sehr nett und anständig von euch, zumindest einen Schluck auf euren alten Old-School-Gamer mitzuschlürfen ^^
PROST!
26. September 2013 um 20:03 #1032670
captain carotTeilnehmerKack Amazon. Warum? Ich wollte heute die Gewährleistung in Anspruch nehmen, erstmalig bei einem Nintendogerät hat sich die R-Taste beim 3DS meiner Tochter verabschiedet. Nur, den 3DS kann ich laut Rücksendezentrum nicht zurückschicken…
Da Online nicht funzt Kundenservice angerufen, der mit der furchtbar komplizierten Problematik dezent überfordert war, mit anderen Worten auch da kein Ergebnis.
Der Einfachheit halber hab ich mal beim Nintendo Kundenservice angerufen und siehe da, die werden gucken, ob die Reparaturrechnung nicht einfach an Amazon geht. ^^
26. September 2013 um 20:31 #1032671
LagannTeilnehmercaptain carot wrote:Kack Amazon. Warum? Ich wollte heute die Gewährleistung in Anspruch nehmen, erstmalig bei einem Nintendogerät hat sich die R-Taste beim 3DS meiner Tochter verabschiedet. Nur, den 3DS kann ich laut Rücksendezentrum nicht zurückschicken…
Da Online nicht funzt Kundenservice angerufen, der mit der furchtbar komplizierten Problematik dezent überfordert war, mit anderen Worten auch da kein Ergebnis.
Der Einfachheit halber hab ich mal beim Nintendo Kundenservice angerufen und siehe da, die werden gucken, ob die Reparaturrechnung nicht einfach an Amazon geht. ^^
Versuch mal einfach den Dreck unter der R-Taste rauszupusten.
Normalerweise hilft das, hatte das Problem auch schon.26. September 2013 um 21:13 #1032672
captain carotTeilnehmerWarum musstest du mir das sagen? Jetzt musste ich das fertige Paket wieder aufmachen und hol gleich nen passenden Schraubendreher aus´m Keller, um selbst nachzusehen.
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