Welches Spiel/Spiele habt ihr euch als letztes gekauft?

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  • #983399
    StanleyStanley
    Teilnehmer

    Habe mir gestern noch Need for Speed Rivals für die PS4 geholt.
    Gefällt mir bislang recht gut – sieht ganz schick aus und lässt sich besser steuern als Most Wanted.

    #983400
    Sil3ntChillSil3ntChill
    Teilnehmer

    @ Indizierung:

    – § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG

    Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!

    – § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG

    Kein Verkauf am Kiosk; Beschränkungen im Versandhandel!

    – § 15 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 4 und 5 JuSchG

    Nicht für indizierte Medien werben!

    Quelle: bundesprüfstelle.de, dort kann man es noch genauer nachlesen.

    Daraus ergibt sich theoretisch folgendes:

    Die Verantwortlichen der M!Games und Betreiber der Website dürfen nicht über indizierte Titel berichten, sofern es als “Werbung” ausgelegt werden könnte. Dies ist auch der Knackpunkt, da “Bewerben” leider recht schwammig zu differenzieren ist. Ist ein Artikel, eine News etc. bereits als Werbung zu verstehen, wenn lediglich darüber informiert wird?
    Aus “Sicherheitsgründen” wird im öffentlichen Raum (z. B. Websites, die keinen verifizierbaren Zugangsbeschränkungen, zwecks Identifikationsnachweis, unterliegen) weitestgehend auf Nennung jeglicher Art von den Verantwortlichen verzichtet.

    Wie es sich allerdings mit Nutzerkommentaren, die in keiner Beziehung zum Verantwortlichen stehen, verhält ist wieder (vermutlich) Auslegungssache.
    Da wir uns weiterhin hier in einem “öffentlichen Raum” ohne Zugangsbeschränkung (Identifikationsnachweis) befinden, ist der Betreiber (mehr oder weniger) dafür verantwortlich was in seinem “Raum” zu finden ist.
    Wir als User können für die Nennung eines Titels sicherlich nicht belangt werden, da es sich bei uns um Privatpersonen handelt.
    Anders sieht es aus, wenn wir (als Privatperson) indizierte Titel zum Verkauf anbieten. Dies ist auf jeden Fall vom Betreiber der Webseite zu unterbinden.

    Schlussendlich ist es wahrscheinlich eine Ermessenssache der Betreiber, wie mit (harmlosen) Nennungen indizierter Titel, seitens der User, umgegangen wird.
    Da eine “rund-um-die-Uhr-Kontrolle” nicht gewährleistet werden kann und demzufolge auch nicht alles überprüft werden kann (handelt es sich bei einem Post um “Werbung”?, etc.), wird der Betreiber (vermutlich) den sicheren Weg der “Hausregel: Nennungen, Werbung und Verkauf von indizierten Titeln untersagt” wählen.

    Zumindest reime ich mir das als Laie so zusammen. Wäre vielleicht hilfreich, wenn soetwas irgendwo mal seitens des Betreibers festgehalten würde. Falls es bereits dazu eine “Verhaltensregel” nachzulesen gibt, wäre ein entsprechender Link ziemlich nützlich. :)

    #983401
    Cold SeaversCold Seavers
    Teilnehmer
    Wichtgestalt wrote:

    Jetzt haben wir so viel über böse Spiele geredet, dass ich ganz vergessen habe, meine aktuellen zu posten:

    -Ryse

    -Forza 5

    Für welche Konsole sag ich aber nicht^^

    Na Reis für den Reiskocher one Pearlboild ;)

    #983402
    ChrisKongChrisKong
    Teilnehmer

    @Silent Chill

    Du sagst es. Aber die generelle Unsicherheit lässt darauf schliessen, dass da Nachholbedarf herrscht, seitens der Betreiber. Man könnte auch die Ankündigung, das ein Titel indiziert wird als Werbung auslegen, da für solche Spiele eine Indizierung ja wie ein Gütesiegel ist, siehe Indizierte Filme. Wird etwas offen verkauft, dann ist sofort der Verdacht da, dass es geschnitten ist.
    Das Ganze kulminiert dann erst recht in Absurdität, wenn nachweislich harmlosere Titel auf dem Index gelandet sind und die brutaleren Games eben nicht. Dies lässt die Politik dann nochmals fragwürdiger erscheinen. Interessant, dass in der Schweiz und Österreich das gänzlich anders gehandhabt wird und bei uns wohl kaum von mehr Jugendgewalttaten als in Deutschland gesprochen wird. Der Staat nimmt sich ja elegant aus der Verantwortung, indem er die Zensur auf die Branche schiebt.
    Nun ja, seis drum. Aber die Redaktion sollte jetzt mal ganz klar sagen, was Sache ist bei den Nutzerkommentaren, dass der Verkauf nicht geduldet wird ist absolut klar, aber das man über indizierte Titel nicht mal sprechen darf, mag ich nicht so recht glauben, wie es sich bei beschlagnahmten Titeln verhält sollte gleich auch konkretisiert werden.

    #983403
    sansibalsansibal
    Teilnehmer

    Dazu gibt es einen Kommentar von Ex-Man!ac Redakteur Michael Herde, den könnt ihr hier nachlesen.

    “Nennen ist nie das Problem, sondern das Bewerben”.

    http://www.maniac.de/content/forenthema-indiziert-aber-warum-eigentlich

    #983404
    ChrisKongChrisKong
    Teilnehmer

    @Sansibal leider wird dort nur auf das Heft eingegangen. Ob man wirklich eine einstweilige Verfügung aufgrund eines Nutzerkommentars erwirken könnte, das will ich gar nicht in Abrede stellen, halte ich dennoch für total unwahrscheinlich, grad weil mans ja einfach löschen oder editieren könnte. Allerdings wie gesagt, klarere Richtlinien wären eben schon vorteilhaft, finde das in einem freiheitlichen Staat einfach befremdlich, wenn man sich selber zensiert, wenn man mit seinem Post weder gegen Sitte noch Anstand verstösst und auch nicht zu Gewalt und sonst irgendeiner Verhetzung aufruft.
    Das ist halt dieser Anstrich der Doppelmoral, der mir auf den Sender geht. Ich bin ja schon heilfroh, sind wir in unserem Land was das angeht weniger restriktiv.

    #983405
    LaimNeesonLaimNeeson
    Teilnehmer

    Killer is dead (360)

    Absolut überdrehter Japan Blödsinn, genialer Scheiß! Allas was ich mir damals schon bei Killer 7 gewünscht hatte, ist wahr geworden … oder nicht? Mindfuck für Fans von etwas anderen Spielen, also genau richtig für mich!

    #983406
    ZetsuboudaZetsubouda
    Teilnehmer

    Dieser ganze Indizierungs-Schwachsinn geht mir dermaßen auf den Sack, das ist nicht mehr feierlich!
    Als ob eine Alterseinstufung ab 18 Jahren nicht genug wäre um die Jugend zu schützen, nein, man muss auch die Erwachsenen “schützen”…
    Soll der Staat endlich den Handel an die kurze Leine nehmen und bei Verstößen ordentlich auf die Finger batschen.
    Eine Einstufung “Nicht unter 18 Jahren” hat seine Gründe.
    Und wenn die (Groß)Eltern das nicht auf die Reihe kriegen, für die lieben Kleinen passende Spiele auszusuchen,
    dann sollen sie an der Info oder nen Verkäufer fragen!
    Dammich noch eins, eigentlich ist diese Gängelung seitens der Regierung es nicht wert, aber mir geht jedes Mal die Hutschnur hoch,
    wenn ich von unseren “tollen” Jugendschutzgesetzen lese.
    Zumal wir denen auch den hässlichen Flatschen mit der Zahl drin zu verdanken haben, damit das passende Alter schneller erkannt wird. *Augenroll*
    Zum Thema -auch wenn es schwer fällt: Drüber reden sollte wohl drin sein, bewerben/verkaufen nicht, solange der Altersnachweis fehlt. Meine Meinung.

    #983407
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Die beiden Titel, um die es ging unterliegen in Deutschland einem Verbreitungsverbot, sind also damit beschlagnahmt.

    Der Rest dreht sich halt immer um die Frage, ob man einen Text (also auch nen Post) als Werbung ansehen kann.

    Finde ich das albern? Ja. Dummerweise sind die deutschen Gesetzestexte da auch immer etwas schwammig.

    #983408
    ObermotzObermotz
    Teilnehmer

    Carot übertreibt mit der Veralgemeinerung man darf beschlagnahmte Spiele nennen und besitzen. Verkaufen darf man sie allerdings nicht. Solange niemand schreibt Blutknochensplatter 5000 ist voll das Hammerspiel kaufen kaufen kaufen, sollte eine wertungsfreie Nennung des Titels absolut kein Problem darstellen. Condemned.

    #983409
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer
    Quote:
    Verkaufen darf man sie allerdings nicht.

    Ja. Darum ging´s auch. ;-)

    #983410
    ObermotzObermotz
    Teilnehmer

    Das du zwischen Verkauf und Nennung eines beschlagnahmten Titels differenzierst war halt aus den Kommentaren nicht wirklich ersichtlich. Wirkte nicht nur auf mich zu verallgemeinernd.

    #983411
    ChrisKongChrisKong
    Teilnehmer

    @Obermotz So hab ich es allerdings auch verstanden, aber Carot hat das jetzt schön präzisiert. Leider ist der vorauseilende Gehorsam Wasser auf die Mühlen derer, die sich eben darin bestätigt sehen, ihre Restriktionen weiter voranzutreiben. Ich meine auch in der Schweiz wird dann und wann mal über Verbot von Killerspielen diskutiert, meist mit Exponenten, die gar keinen Bezug zum Thema Videospiele haben. Zum Glück gibts ein überparteiliches Komitee von rechts bis links, das solchen Anliegen vehement entgegentritt.

    #983412
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Ist ja auch nicht so, dass hierzulande reihenweise Spiele beschlagnahmt wären. Bei den beiden, um die es ging kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen.

    #983413
    ChrisKongChrisKong
    Teilnehmer
    captain carot wrote:

    Ist ja auch nicht so, dass hierzulande reihenweise Spiele indiziert wären. Bei den beiden, um die es ging kann ich das auch nicht ganz nachvollziehen.

    Meinst du jetzt nicht reihenweise beschlagnahmt? Ich weiss, Korinthenkackerei, aber beides ist halt nunmal nicht dasselbe.

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