Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im August nachfolgende Titel indiziert:
Indizierungen (Listenteil A):
- Bulletstorm (360, EU-Version)
- Dead Island: Riptide (360, EU-Version)
- ÜberSoldier II (PC, UK-Version)
- Unreal Tournament 3 (360, UK-Version)
Gestrichen wurde dafür diesen Monat erstmals seit längerer Zeit mal wieder… nix. Ha!









[quote=Aex]
Die Beamten arbeiten mal wieder im Eiltempo. UT3 indiziert, nach geschätzt 7 Jahren.
[/quote]Das war schon 2008 indiziert, nur eben nicht in jeder möglichen Version. Die 360-Version ist ja erst ein paar Monate später erschienen.
Seifenfilter:Bei Inversion bin ich mir relativ sicher, dass es zumindest versucht wurde, auch wenn ich’s nicht mehr beschwören kann. Bei Splatterhouse weiß ich’s nicht mehr, aber da konnte ja ein Blinder mit Krückstock vorab sehen, wie die Erfolgschancen sind. Und bei Shadow Warrior bin ich dann mal gespannt, ob der Publisher an interessierte Publikationen wenigstens für Online-Tests doch rechtzeitig ein Muster schickt… hüstel.(Notiz an mich selbst: Nächstes Mal gleich zu Beginn Background-Check machen, statt sich hinterher über manches zu wundern. Doh.)
@Ulrich:Inversion ist ein gutes Beispiel. Wobei ich meine, dass der Publisher erst gar keine USK-Prüfung angestrebt hat und somit auf eine offizielle Distribution in Deutschland verzichtet hat. War bei Splatterhouse ja ähnlich und doch etwas anders, da di
man sind die jungs/mädels aber schnell 😉
Die Beamten arbeiten mal wieder im Eiltempo. UT3 indiziert, nach geschätzt 7 Jahren.
[quote=Seifenfilter]
Ok, stimmt. Inoffiziell werden ungeprüfte Titel am Markt wie indizierte Titel behandelt.
[/quote]Das stimmt aber so nicht ganz. Offiziell sind die gleichrangig mit “”normalen”” 18er-Titeln (so halt nicht Hakenkreuze o.ä. drin sind), und “”inoffiziell”” verkauft die dann sogar Amazon ganz offen, und viel mainstreamiger geht’s am Markt heutzutage ja kaum. Okay, E-Märkte und Gamestop sind da vielleicht anders, aber die sind ja zunehmen ein Randaspekt und zensieren sich in der Situaion halt selbst, ohne es zu müssen.[quote=Seifenfilter]
Das mit der First-Party-Lizenz ist mir so nicht geläufig: Die Lizenzerteilung erfolgt afaik für die PAL-Version generell und nicht für die einzelnen Länder-SKUs extra. Die USK-Freigabe sollte demnach für die First-Party egal sein. Kann aber auch sein, dass sich das in den vergangenen ein bis zwei Jahren geändert hat.
[/quote]Seit es in Konsolen eingebaute Altersabfragen gibt, wird es eigentlich so gehandhabt, dass in Deutschland Spiele nur dann mit offiziellem Segen vertrieben werden, wenn sie eine USK hat. Fällt bei digitalen Titeln natürlich besonders auf, müsste aber bei physischen Medien nicht anders sein, zumindest haben das die Hardware-Hersteller stets so kommuniziert.
Diese Spiele würden mich interessieren, da mir auf Anhieb keines einfällt. Beschränkt sich vermutlich nur auf PC-Spiele??
[/quote]Spontan würde ich an Inversion denken, das ist meines Wissens immer noch frei, bekam aber keine USK 18 – außer es hat’s mal erwischt und mir ist es entfallen (war ja auch nicht so das bemerkenswerte Spiel).
Da heutzutage (glücklicherweise) fast alle Spiele ihr USK Siegel erhalten, betrifft es sowieso fast nur ausländische Versionen von Spielen welche bei uns ihre 18er Freigabe haben.Teilweise sind die USK Spiele geschnitten (z.B. UT3 und Bullet Storm), aber es kommt auch vor das die BPjM Spiele indiziert obwohl eine Freigabe für die ungeschnittene Version erfolgt ist.Im Falle einer ungeschnittenen Altersfreigabe ab 18 machen viele Publisher gleich eine Version für den ganzen EU-Raum, so das dann die US oder China-Version für Indizierungszwecke herhalten muss.Die BPjM ist wie der Wurmfortsatz am Darm.Ein Relikt aus längst vergangenen Tagen, welches keine wichtige Funktion erfüllt, sich aber gern auf unliebsamme weise in Erinnerung bringt.Würde die USK endlich allen Spielen eine entsprechende Freigabe erteilen, hätte man dort gar nichts mehr zu tun, bis auf die Indizierung irgendwelcher Hinterindischen Versionen.Zumal der eigentliche Akt der Indizierung ja auch von einem Amtsgericht erledigt wird.Die BPjM filtert im Prinzip nur die, ihrer Meinung nach, indizierungswürdigen Medien aus der Gesammtzahl an Anzeigen.Schon wenn einem ein Antrag auf Indizierung der US Version von Spiel XY auf den Tisch flattert, würde ich das mit der Begründung ablehnen, das unter 18 Jährige nicht auf regulärem Weg an diesen Titel gelangen können, da die Bestellung aus den USA eine Kreditkarte benötigt, welche man erst ab 18 besitzen darf.Klar führen auch hiesige Händler teilweise US Versionen, aber die müssen sich ja auch an Gesetze halten und dürfen keinen unter 18 jährigen diese Titel verkaufen. (Titel ohne Freigabe sind automatisch ab 18, selbst wenn es ein Mario Spiel ist).Wenn diese sich nicht dran halten, dann liegt es eher an mangelnden Kontrollen.
Was ist an Unreal Tournament 3 schlimmer als an aktuellen Ego-Shootern mit einer Jugendfreigabe?
Ok, stimmt. Inoffiziell werden ungeprüfte Titel am Markt wie indizierte Titel behandelt. Das mit der First-Party-Lizenz ist mir so nicht geläufig: Die Lizenzerteilung erfolgt afaik für die PAL-Version generell und nicht für die einzelnen Länder-SKUs extra. Die USK-Freigabe sollte demnach für die First-Party egal sein. Kann aber auch sein, dass sich das in den vergangenen ein bis zwei Jahren geändert hat.Diese Spiele würden mich interessieren, da mir auf Anhieb keines einfällt. Beschränkt sich vermutlich nur auf PC-Spiele??
An der Prüfung ist im Prinzip nur theoretisch was freiwillig, denn ohne USK-Bewertung genehmigen die Konsolenhersteller heutzutage keine Veröffentlichung hierzulande mehr, und das ist sicher nicht im Sinn der heimischen Publisher. Für Jungendliche offiziell erhältlich sind die ganzen “”Nachzügler”” aber auch nicht gewesen, alles ohne USK wird seit gut einer Dekade gleichwertig mit “”ab 18″” behandelt, nur dass es im Gegensatz zu erfolgreich geprüften Titeln auch noch indiziert werden kann.Kurios finde ich eigentlich nur noch die paar wenigen Spiele, die einerseits wegen Indizierungspotenzial bei der USK durchgefallen sind, danach aber dann doch nie indiziert wurden (wobei das natürlich viele Jahre später doch noch passieren kann, sieht man ja immer wieder mal).
Also wenn ein im Nachhinein von der BPJM als jugendgefährdend eingestuftes Spiel solange für Jugendliche erwerbbar ist, bis es eine entsprechende Behörde auf Antrag einer Privatperson einreicht, kann man über den Sinn streiten. Das heißt, dass das Spiel potentiell solange frei erwerblich war für Jugendliche bis ein besorgter Erziehungsberechtigter Wind davon bekommen hat. Das kann nicht im Sinn des Jugendschutzes sein, er sollte eigentlich prophylaktisch handeln und nicht im Gegenteil davon.Aber gut, da die meisten Hersteller ohnehin freiwillig bei der USK prüfen lassen, betrifft das eh nur eine winzige Minderheit von Spielen.
Sinn hat das ganze.
So sind halt die Gesetze bei der BPJM, dass erst auf “”externen”” Antrag hin geprüft werden darf. Ob’s Sinn macht oder nicht ist eine andere Frage.
Ist das nicht auch bei Riptide der Fall?Man stelle sich vor, die würden richtig hinterherhinken, dann indizieren sie demnächst noch Uncharted. 🙂
UT 3 und Bulletstorm sind doch Asbach.Wenn juckt deren Indizierung jetzt noch?
Hat das gedauert.
lol Übersolider 2 wurd jetzt erst indiziert? das spiel ist uralt! xD
Nix hat echt ein Problem, Nix kann man nicht Kaufen, Nix kann man nicht Verkaufen und Nix kann nicht man bewerben so wird das mit Nix nix:-D
Nix geht es hin und her..auf den index und wieder runter..hin und her