Spiele-Indizierungen im Juni 2011

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im April nachfolgende Titel indiziert:

Indizierungen (Listenteil B) mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM

  • Mortal Kombat (PS3/360, UK-Version)

Indizierungen (Listenteil A)

  • Bulletstorm (360, UK-Version)
  • Kane & Lynch 2: Dog Days (PS3/360, UK-Version)
  • Red Faction: Guerilla (PS3, EU-Version)
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Doctor Dee
4. Juli 2011 23:05

Dann darf ich auch mein Profilbild so lassen wie es ist? Oder ist nur die “”Aussprache”” in diesem Forum vom Wettbewerb ausgenommen? Nee, jetzt regen wir uns ab und gehen schön spielen, denn es ist (auch in meinem Fall) nie zu spät für eine glückliche Kindheit. Quod erat demonstrandum, oder so …P.S.: Heute Nacht träumen wir bestimmt alle, wir würden im Saturn zusammen an der Kasse stehen und bekämen keine 18er Spiele von der freundlichen Dame mit ungeklärtem Bildungshintergrund verkauft, weil wir unsere Ausweise vergessen haben. Dann geht die Diskussion von vorne los…

captain carot
4. Juli 2011 14:58

Eigentlich geht das hier noch.Übrigens darf die BPJM jedes hier erhältliche Medium indizieren und die Staatsanwaltschaft darf auch für jeden Inhalt eine Beschlagnahmung beantragen. Ob letzterer dann gewährt wird steht auf einem anderen Blatt.Indizierte Titel sind keineswegs verboten, damit ist das System hier wesentlich harmloser, als manch einer glauben mag.Indizierungen gehen aber definitiv mit einer Erschwerung des Vertriebs einher. Deswegen bekommen wir regelmäßig unsere Schland Extrafassungen, da sich damit wesentlich mehr Umsatz machen lässt als mit einem Titel, der nicht öffentlich ausgestellt und beworben werden darf.Noch ein anderes Thema ist, wie teilweise indiziert wird. Da bekommt ein God of War z.B. wegen der mythologischen Hintergründe, ein anderes Spiel wegen historischer Hintergründe eine Freigabe und wird deswegen anschließend nicht indiziert, einem Gears of War fehlt aber die deutsche Freigabe und um es minderjährigen möglichst unzugänglich zu machen ist eine Indizierung erfolgt und auch erlaubt.

Poons
4. Juli 2011 9:05

@ Doctor Dee:Du kannst dich im Internet rumtreiben wo du willst, schlechtes Deutsch wirst du ohne Probleme und jederzeit finden, wenn du es suchst 😉

Doctor Dee
4. Juli 2011 9:13

Ich weiß, ich weiß …mein Profilbild ist echt nicht das Gelbe vom Ei, da muss ich dir Recht geben. Hat meine Freundin auch schon gesagt. Scheint ja doch was dran zu sein *gg*Was mir aber noch mehr Sorgen bereitet ist sind folgende Punkte:Schon bevor ich das Thema “”Spiele-Indizierungen”” hier zum ersten Mal angeklickt habe hatte ich den Verdacht, dass in schlechtem Deutsch ohne den geringsten Hauch der Argumentation behauptet und geflucht wird. Das Gesamtbild der Beiträge ist jedoch erschreckender als gedacht!Was ich mir als langjähriger MAN!AC und M!GAMES Leser von den Kommentaren und Diskussionen auf dieser Seite erhofft habe, nämlich interessanten Meinungsaustauch unter Videospielprofis findet leider so gut wie überhaupt nicht statt.Die sogenannten “”Hauptschulschnallen”” sprechen Bände! Ich würde gerne das Hobby Videospiel als M!GAMES Leser betreiben aber manche Forenbeiträge auf dieser sehr gut gemachten Internetseite sind einfach sehr, sehr schlecht.

Doctor Dee
3. Juli 2011 19:58

@survivormanMortal Kombat oder Kane and Lynch gehören nicht in Kinderhände und nicht in die Finger von pseudomündigen Siebzehnjährigen. Als Bürger sehe ich meine Interessen an dieser Stelle voll und ganz vertreten.

Poons
3. Juli 2011 13:20

: Die BPjM darf seit jeher nur auf Antrag tätig werden, das sollte eigentlich inzwischen hinlänglich bekannt sein ;-)Sprich, solang niemand ein Spiel zur Prüfung “”einreicht”” passiert da nichts. Deswegen werden ganz miese Gurken, die sich auch ni

Segabasti
2. Juli 2011 21:29

Ich hab auch den Hauptschulabschluss, immer dieses hirnlose gebashe von Pseudo Gymnasiasten. xD Die obigen Spiele sind doch aber teilweise schon über ein Jahr alt, warum merken die erst jetzt, das sie die Indizieren wollen

Michael J. Fox
2. Juli 2011 17:13

Bild von Aeon2001 :Zitat “”Wenn die Hauptschulschnallen an der Kasse bei Saturn etc mal das Alter der Käufer kontrollieren würden, dann würde erst garkeine “”Jugend”” gefährdet und die Altersfreigabe greift als Kontrollinstanz -.-“”Was bist du nur für ein armer Trottel???

2. Juli 2011 13:58

:Zitat “”Wenn die Hauptschulschnallen an der Kasse bei Saturn etc mal das Alter der Käufer kontrollieren würden, dann würde erst garkeine “”Jugend”” gefährdet und die Altersfreigabe greift als Kontrollinstanz -.-“”Sei mal nicht so grosskotzig,nur weil du

bodi_barbarossa
2. Juli 2011 13:23

Nach der Veröffentlichung von dead space 2 liegt es doch auf der Hand, dass es hier weder um Jugendschutz oder um sonst irgendwelche edlen Motive geht…Es geht nur ums Geld…denn dead space 2 müsste, wenn man die Maßstäbe der Prüfstellen anlegt zweimal indiziert sein. zum einen wegen der deutlichen Gewaltdarstellungen (Schraubenzieher im Kopf, mit Skalpell die Kehle durchschneiden) und zum anderen, weil diese Gewaltdarstellungen auf unseren Alltag übertragbar sind…Gears zu indizieren z.B. ist lächerlich, weil es absolut nichts mit der Realität zu tun hat. Ich bin 30 Jahre alt, habe in dieser Gesellschaft meine Pflichten, aber auch meine Rechte…ich habe das Recht Spiele selbst beurteilen zu dürfen, erschwerend kommt hinzu, dass 80km von mir entfernt(Österreich) so viel mehr nicht verboten ist…in einem ach so vereinten Europa ist das eigentlich untragbar!Also, Spiele ab 18 ist o.k., aber den Rest will ich selbst beurteilen dürfen!

rvn
rvn
2. Juli 2011 11:15

Alles 18er-Titel, also eine ganz klare Bevormundung von volljährigen, eigtl mündigen Bürgern. Wenn die Hauptschulschnallen an der Kasse bei Saturn etc mal das Alter der Käufer kontrollieren würden, dann würde erst garkeine “”Jugend”” gefährdet und die Altersfreigabe greift als Kontrollinstanz -.-

Poons
1. Juli 2011 22:09

& mario34: Schätze mal es hängt mit der Möglichkeit zusammen auf Zivilisten schiessen zu können, etc.

Doctor Dee
1. Juli 2011 17:29

“”alter was bei der jugent, ach das tut echt weh…””Instant classic!

mario34
1. Juli 2011 17:05

@ Vreen ja, das frag ich mich auch. das spiel is doch vergleichsweise “”harmlos””

anotheractionhero
1. Juli 2011 16:36

@Doctor Dee jesus maria und josef, bin sicherlich kein experte aber wenn ich im urlaub bin und verkatert aufstehe, sollte ich evtl. geschriebenes zweimal lesen….bei der “”brüfstelle”” geisterte mir wohl noch die bundesprüfstelle im kopf herum. alter was b

Vreen
1. Juli 2011 16:08

warum haben die red faction guerilla indiziert? die haftbomben konnte man in der eu version nicht mehr an gegnern befestigen. was gibts sonst daran zu kacken?

1. Juli 2011 14:37

@Carot:So,so,mit geplatzten Köpfen halten sich ARD und ZDF zurück??Wohl noch nie Fernsehgarten,Musikantenstadl und ‘Wetten,dass..’ gesehen?Da moderieren Leute mit geplatzten Köpfen sogar……..;))))

captain carot
1. Juli 2011 13:15

Ich hab in den Nachrichten auch noch keine Hinrichtung gesehen. Mit geplatzten Köpfen usw. halten sich ARD und ZDF meist auch zurück.

Doctor Dee
1. Juli 2011 12:02

Was ist denn eine brüfstelle? Hat die was mit jugentschutz zu tun? Das würde ich nämlich gerne ausblenden!

anotheractionhero
1. Juli 2011 11:55

@Threepwoodnicht die brüfstelle verbietet ein spiel, die publisher verbieten sich selbst. einfach weil sie ihr produkt nicht bewerben dürfen und deshalb mit geringen verkäufen rechnen. (die denken sich wohl, die dies haben wollen kaufen es eh im ausland)i

Threepwood
1. Juli 2011 11:36

@DocDee: Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich denke mit Persönlichkeitsrechten hat das nichts zu tun. Eine echte Hinrichtung sollte man sich gar nicht ansehen, wozu denn auch? Wir sind doch nicht im Zirkus Maximus, in dem wir uns am Leid anderer Mensche

Doctor Dee
1. Juli 2011 11:09

Gibt es Menschen, die ihre Persönlichkeitsrechte dann gewahrt sehen, wenn sie sich eine Hinrichtung außerhalb von Nachrichten anschauen?

Poons
1. Juli 2011 10:32

Da afaik nur auf Antrag eine bestimmte Version indiziert bzw. geprüft werden darf, war vermutlich die 360-Version schon vorher irgendwann dabei.:Ich kann mir jedes Spiel aus UK oder sonst wo bestellen, das ist ja unabhängig von der Indizierung in D. Mortal Kombat will ich nur gar nicht haben ^^

Anonymous
Anonymous
1. Juli 2011 10:26

Red Faction: Guerilla (PS3, EU-Version)WTF? Gabs RF:G nicht auch für die Xbox ? Wieso ist jetz nur die Ps3 Version indiziert? Sind die nicht inhaltsgleich?

Threepwood
1. Juli 2011 10:14

Ich moser ja gerne über die Zensur und werde es auch an dieser Stelle nochmal tun. Folgendes ein Auszug von http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml%5Bquote%5DWissenswertes:Automatisch indiziert sind schwer jugendgefährende Medien, wie zum einen- alle pornographischen Medien, auch solche, die Kinder und Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen- alle beschlagnahmten Medien- Medien, die inhaltsgleich mit bereits indizierten sind- kriegsverherrlichende Medien- Hinrichtungsvideos und ähnliches außerhalb von Nachrichten[/quote]Gerade im letzten Punkt liegt doch der Hund begraben. Im Fernsehen wird man immer öfter mit Hinrichtungsvideos, pietätloser Kriegsberichterstattung oder Bildern von tödlichen Unfällen sammt Opfern konfrontiert. (Das erinnert doch sehr an Snuff, was vor einigen Jahren noch sehr verpöhnt und illegal war)Selbst bei der ach so lustigen Pannenshow kam es schon vor das man einem Verunglückten beim sterben zusah. Aber ein offensichtlich realitätsfremdes Spiel wie Mortal Kombat gehört verboten.Zweierlei Maß!Ich senke den Kopf in Scham vor dieser Gesellschaft.: MK kannst Du Dir ja noch aus Österreich holen, da steht ja nur UK-Version. =)

Poons
1. Juli 2011 10:04

Es ist geradezu skandalös, dass die BPjM immer ausgerechnet die Spiele indiziert, die bei mir zuhause im Regal stehen… ok, Mortal Kombat hab ich nicht 😉