EuGH Urteil: Gebrauchtsoftware darf verkauft werden, auch bei Downloads!!!

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  • #900001
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Aktuell macht ein EuGH Urteil die Runde, bei dem es eigentlich um Software von Roacle geht. Denn auch Profisoftware hat einen Gebrauchtmarkt.

    Anders als amerikanische Gerichte, die dem Endkunden nur eine Nutzungslizenz einräumen ist der EuGH netterweise der Meinung, dass der Hersteller das Eigentum an der Kopie und damit alle Nutzungsrechte an den Endkunden veräußert.

    Das dürfte in nächster Zeit auch eine Reihe von Auswirkungen auf den Spielesektor und digitale Distribution haben. Denn feste Accountbindung sollte damit unzulässig sein und Spielern muss ein Recht zur Veräußerung gekaufter Software eingeräumt werden. Mit billigen EULA Tricksereien kann man sich nicht einfach aus diesem Urteil herauswinden.

    Nicht betroffen sind leider Cloud-Dienste. Allerdings ist denkbar, dass der EuGH auch in diesem Fall zu Gunsten des Konsumenten entscheiden wird.

    #1074926
    mcknifemcknife
    Teilnehmer

    wenn du sagst, Anbieter “müssen” dem Käufer ein Weiterveräußerungsrecht einräumen, hieße das nicht, dass (nur der Einfachheit halber hier als Beispiel) z.B. Steam eine Möglichkeit zur Verfügung stellen müsste die Spiele von seinem Account auf einen anderen zu übertragen ? Weil bei der momentanen Situation ich ja nur den ganzen Account verkaufen könnte.

    Natürlich geht das zu weit und das wird nie passieren, aber bei dem Gerichtsspruch müsste das doch eine logische Folge sein oder nicht ?

    #1074927
    Anonym
    Inaktiv

    ”Anders als amerikanische Gerichte…..”

    typisch wieder für dich. reg dich lieber über probleme im eigenen land auf bevor du immer jeden scheiss von übersee zum vergleich an land ziehst.

    #1074928
    Anonym
    Inaktiv

    Naa,welcher Ex-User hats denn hier unter einem neuen Nick wieder ins Forum geschafft?
    Ich hab da so meine Vermutung,wer ‘Ranasner81’ in Wahrheit ist….
    Tu uns doch einen Gefallen und verpiss’ dich doch wieder,wenn du dich hier angemeldet hast,um Stunk zu machen….

    #1074929
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    @Ranasner: Das hat herzlich wenig mit antiamerikanisch zu tun. Oracle hat für einen identischen Rechtsstreit in den USA recht bekommen mit der Begründung. dass nur eine Nutzungslizenz veräußert wird. Hier hat die US-Rechtssprechung übrigens ebenfalls keinen Unterschied zwischen digitaler Distri und Retailsoftware gemacht.

    Es ist auch kein Geheimnis, dass amerikanische Gerichte, außer bei Schadenersatzklagen, eher für (Groß-) Unternehmen urteilen als für den Endverbraucher, das ist sogar ein schlichter Fakt.

    Genauso ist es Fakt, dass das amerikanische Patentrecht um ein vielfaches schwammiger ausgelegt ist und ganz andere Dinge ermöglicht, was mit ein Grund für die moderne “Kriegsführung” zwischen Unternehmen vor Gericht ist.

    Bevor du mir hier hohlen Antiamerikanismus unterstellst beschäftige dich doch erstmal mit den Fakten. Ich hab auch mal auf ner NATO-Airbase im internationalen Bereich zusammengearbeitet, da bin ich auch prima mit den meisten Amis klargekommen, weil es “DEN AMI” nicht gibt.


    @mcknife
    : Den Steam Account zu veräußern ist nach aktueller Regelung seitens Valve nicht zulässig. Hier müssten entsprechende Maßnahmen geschaffen werden. Das Problem dabei ist, der EuGH ist bisher nur für Grundsatzurteile zuständig. Finale Regelungen müssen in der EU auf absehbare Zeit noch nationale Gerichte bzw. der Gesetzgeber finden. D.h. damit darf sich nun erstmal der BGH beschäftigen. Trotzdem ist das insgesamt positiv zu sehen. Evtl. werden sich die Softwarehersteller dadurch genötigt sehen, dem zuvorzukommen und bereits vorher selbstständig ein System einzuführen, so oder so wird sich da aber einiges tun und auch Cloudanbieter werden mittelfristig vllt. etwas an ihren Geschäftsmodellen ändern müssen, weil anzunehmen ist, dass bei zukünftigen Urteilen auch kein Unterschied zwischen Cloud und klassichem Kauf gemacht wird.

    #1074930
    Anonym
    Inaktiv

    das hätte ich nicht für möglich gehalten.hoffentlich entwickelt es sich weiter in diese richtung.
    was versteht man denn genau unter profitsoftware kapitän möhre?

    #1074931
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Nicht Profit sondern Profi, d.h. Arbeitssoftware.

    Im Fall von Oracle sind das Server OS wie Solaris, Middleware wie JAVA, Datenbanken wie mySQL und andere Anwendungen. Die haben ein sehr breites Portfolio. Aber auch CAD Software wie Inventor und AutoCAD von Autodesk fällt darunter. Das EuGH Urteil macht zwischen solcher Software, einem OS oder Officepaket und Spielen aber keinen Unterschied, es urteilt über Software generell.

    Und das berührt eben auch digital verkaufte Spiele, Accountgebundene Spiele und sogar DLC.

    #1074932
    LofwyrLofwyr
    Teilnehmer

    Das wird wohl noch Wellen schlagen. Ein schönes Urteil das einen etwas entspannter in die Zukunft blicken lässt.

    #1074933
    mcknifemcknife
    Teilnehmer

    Ich fänds ja schon in Ordnung, wenn Steam eine Plattform zur Spieleweiterveräußerung zur Verfügung stellen würde und dann meinetwegen einen bestimmten Prozentsatz des Preises für sich beanspruchen würde.

    Auch das wär wohl allerdings schon zu viel für Valve, weil bei rein digitalen Dateien, die man verkauft, gibt es ja so gesehen keinen Wertverlust (außer den, dass das Spiel älter wird) d.h., dass sich die Preise dort permanent einfach 1-5 € unter dem Neupreis halten, was dazu führen würde, dass Steam so gut wie gar keine Spiele mehr verkauft, weil jeder seine Kopie nach einmaligem Durchzocken weitergeben würde. Das sollte natürlich auch nicht Sinn der Sache sein…

    #1074934
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Nein, das sollte einzig und alleine das Problem der Publisher sein. Originale können sogar eine Wertsteigerung erleben, bei digitalen Kopien ist das z.B. ausgeschlossen.

    Echten Wertverlust haben selbst klassische Datenträger nur, wenn man sie schlecht behandelt, ansonsten ist nicht wirklich davon auszugehen, dass sich bei digitaler Distribution irgendetwas anders verhält als im klassischen Gebrauchtmarkt. Rein von der Datenseite her macht es schliesslich keinen Unterschied, ob ich die auf einer Disc oder einer Festplatte habe.

    Die einseitige und extreme Nutzungseinschränkung, die nur im Sinne der Industrie ist kann aber definitiv nicht sein.

    Denn aktuell sieht es so aus, dass (fast) nur die Industrie echte Vorteile aus digitaler Distribution, DLC´s und Accountbindung zieht, der Verbraucher aber fast immer benachteiligt ist. Die einzige Ausnahme stellt der aktuelle Preiskampf der PC-Plattformen dar, die regelmäßig die Retailpreise unterbieten und mit Sonderangeboten auch einen Preiskampf untereinander führen.

    Davon abgesehen, bei den meisten Spielen wird mittlerweile der größte Teil des Umsatzes in den ersten ein bis zwei Wochen gemacht. Genau darauf hätten Gebrauchtverkäufe wenig bis gar keinen Einfluss.

    #1074935
    mcknifemcknife
    Teilnehmer

    tja, auf dem pc gibt es eben viele verschiedene anbieter, und bei digtalem kauf und direktem download gibt es eben nicht mehr viele andere Sachen, durch die ein Anbieter hervorstechen kann, außer durch den Preis oder Downloadstabilität/-raten.

    Auf den Konsolen haben es bislang die jeweiligen Hersteller eine Monopolstellung. Kommt schließlich nicht so oft das gleiche Download Game für beide Konsolen raus und dann hat auch noch jeder beide Konsolen und somit die Wahl (Ich lass jetzt mal Vollpreisspiele außen vor, deren Downloadpreise sind nämlich oft ne Frechheit, wenn sie nicht grade im Angebot sind….).

    Naja man wird sehen wie sich das alles entwickelt….ich seh die Entwicklung hin zu beinahe nur noch Downloadgames nicht so kritisch wie viele andere, weil ich das doch sehr bequem finde sich die Spiele mal eben zu kaufen, saugen und zu zocken. Ich hoffe das entwickelt sich weiter und zwar in eine für die Gamer annehmbare Richtung….

    #1074936
    mobbymobby
    Teilnehmer

    Das sind ja tolle Nachrichten. Aber wäre es theoretisch den Publishern möglich das ganze zu unterlaufen, indem sie ihre Server nur außerhalb der EU hätten? (wie gesagt, rein theoretisch)

    Jetzt fehlen nur noch anti-DRM Maßnahmen, damit ich digitale Distribution völlig gut heißen kann, aber das dürfte wohl weitaus schwieriger zu realisieren sein.

    #1074937
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Erstmal, die Entwicklung in nächster Zeit muss man wohl abwarten. Bisher war der BGH der Meinung, dass Accountbindungen und fehlende Verkaufsmöglichkeiten zulässig sind und nun müssen die einzelnen EU-Länder eine Regelung finden, sowas kann dauern.

    Server außerhalb der EU würden sicher nicht reichen, wenn es offizielle EU-Angebote sind. Anders sähe das vermutlich aus, wenn man bei einem Anbieter kauft, der nicht offiziell in der EU tätig ist.

    Tja, die Sache mit dem DRM. Bei Musik hat sich DRM freies Material durchgesetzt. Bei Filmen und Spielen müsste von Kunden definitiv auch mehr Druck in Richtung DRM-freier Angebote gemacht werden.

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