indizierte Spiele

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  • #899953
    mcknifemcknife
    Teilnehmer

    Also ich hoffe bei der Frage können mir erfahrene Importeure hier ein bisschen helfen.

    Ich find diese Indexregelung nämlich ein wenig unverständlich. Ich hab mir auf diversen Seiten informiert, aber alle Fragen konnte ich mir nicht beantworten.

    [am Beispiel Dead Island]:
    Es gibt ja offensichtlich einen Unterschied zwischen indiziert und beschlagnahmt. Dead Island steht auf dem Index. Laut dem was ich gelesen habe müsste das doch heißen, dass das Spiel hier nicht öffentlich in Läden stehen und beworben, aber trotzdem normal verkauft werden dürfte oder ?

    Und wie wäre das, wenn ich ein “beschlagnahmtes” Spiel über das Internet aus dem Ausland bestellen würde. Bei Wikipedia stand, dass der private Besitz von “beschlagnahmten” Spielen erlaubt sei (irgendwie inkonsequent oder nicht ? ). Wenn also meine Bestellung beim Zoll kontrolliert würde, würde der das dann einbehalten ?

    (Ach und ich hör/les immer wieder, das Leute ihre Spiele beim Zoll abholen müssen. Unter welchen Umständen kommt das denn vor ?)

    #1070755
    metrognomemetrognome
    Teilnehmer

    Ich glaube, kenn mich da leider auch nicht so gut aus, aber wenn ein spiel in Deutschland beschlagnahmnt ist, dann darf es ein händler auf gar keinen fall verkaufen, auch nicht unter dem ladentisch, weil dann macht sich der händler strafbar.
    Dachte eigentlich auch das man sowas auch nicht besitzen darf.

    #1070756
    LagannLagann
    Teilnehmer

    Wie das mit der Internetbestellung aussieht kann ich dir nicht sagen.
    Grundsätzlich ist der Handel mit beschlagnahmten Spielen verboten.
    Du würdest dich wahrscheinlich strafbar machen, derausländische Händler denk ich nicht.
    Beim Zoll werden Die Pakete nicht geöffnet.
    Wenn keine Rechnung außen am Paket angebracht, oder kein Vermerk wie Bücher- oder DVD-Sendung draufsteht (also einen Warenwert von 22€, glaub ich, nicht übersteigt), musst du mit der Rechnung da antanzen um die MwSt zu bezahlen.

    Dafür musst du natürlich die Rechnung vorzeigen und wenn da dann ein beschlagnahmter Titel draufsteht, könnte es, je nach Kompetenz des Zöllners zu Problemen kommen.

    Der Besitz ist legal, weil Beschlagnahmungen meist erst nach Veröffentlichung des Spiels durchgeührt werden.
    Da kann man kaum jedem Bürger, der sich bis dahin legal eins gekauft hat, dazu bringen sein Spiel wegzuschmeißen.

    #1070757
    mcknifemcknife
    Teilnehmer

    “Mit anderen Worten: Wer die ungekürzte Version von Wolfenstein im europäischen oder US-amerikanischen Ausland mitbringt, der macht sich nicht strafbar. Die Einfuhr via Postversand ist allerdings nicht gestattet. “

    danke bott0r, das beantwortet alle meine Fragen :).

    #1070758
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer

    hier steht’s:
    http://www.pcgames.de/Spielemarkt-Thema-117280/News/Indiziert-und-beschlagnahmt-Was-geht-was-geht-nicht-696225/

    Quote:
    (Ach und ich hör/les immer wieder, das Leute ihre Spiele beim Zoll abholen müssen. Unter welchen Umständen kommt das denn vor ?)

    das kommt in der regel dann vor, wenn die ware aus einem drittland (also ausland, welches kein europäischer mitgliedsstaat ist) eingeführt wird und der warenwert diese 21 (oder 22?) euro-grenze übersteigt, ab der einfuhr-umsatzsteuer zu bezahlen ist. dann musste nämlich zum zoll marschieren, um die steuer zu bezahlen, damit dir die ware dort ausgehändigt wird.

    edit:

    im grunde das, was auch lagann schrieb.

    #1070759
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer

    kein problem, mcknofe! ;)

    was man aber vielleicht noch bezüglich indizierung erwähnen sollte, da wohl schon missverständnisse aufkamen:

    indizierte titel werden entweder in die sogenannten “liste a” oder “liste b” eingetragen. wobei titel, welche in “liste b” eingetragen werden solche sind, welche nach ansicht der bundesprüfstelle inhalte aufweisen, die eine beschlagnahme rechtfertigen würden. nur weil ein eintrag in “liste b” erfolgt heißt das aber nicht, dass dieser titel auch wirklich beschlagnahmt ist. er ist bis dato lediglich nur “indiziert”. der beschlagnahmebeschluss kann nur durch ein gericht erfolgen und nicht durch die bundesprüfstelle.

    #1070760
    LofwyrLofwyr
    Teilnehmer

    Bestell aus dem europäischen Ausland. Da geht der Zoll nicht ran.

    #1070761
    schnitzelschnitzel
    Teilnehmer

    Ich habe etwa 100 verbotene Spiele und Filme zu Hause und bestelle auch immer aus dem Ausland (Österreich, Dänemark, GB). Der Verkauf innerhalb Deutschland ist verboten, der Besitz jedoch erlaubt. Anders in der Schweiz, hier ist auch der Besitz verboten und kann mit hohen Bußgeldern und Gefängnis bestraft werden.

    #1070762
    LofwyrLofwyr
    Teilnehmer

    Also wirklich verbotene Titel gibt es kaum bei uns. Indiziert bedeutet nur das die Titel nicht beworben werden dürfen. Außer natürlich du hast echt fiese Sachen zu Hause.

    #1070763
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer
    schnitzel78 wrote:
    Anders in der Schweiz, hier ist auch der Besitz verboten und kann mit hohen Bußgeldern und Gefängnis bestraft werden.

    dann kannste ja von glück reden, dass du kein schweizer schnitzel bist, schnitzel.

    #1070764
    schnitzelschnitzel
    Teilnehmer
    Lofwyr wrote:
    Also wirklich verbotene Titel gibt es kaum bei uns.

    Es gibt schon einige richtig gute “verbotene” Filme und Spiele bei uns. Aber da ich sie jetzt nicht beim richtigen Vornamen nennen darf, mach ich es lieber inoffizell mit einem Link, einen hier und hier. Ich sag nur: Peter Jackson´s Frühwerk, der unzerstörbare Ricky Oh oder Kaufhausshopping mit Untoten. Es gibt genug gute verbotene Filme die man als Sammler einfach haben muss und da ist das Ausland einfach perfekt für. Mit Spielen muss ich zugeben, kenn ich mich leider nicht ganz so gut aus.

    #1070765
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer
    schnitzel78 wrote:
    Lofwyr wrote:
    Kaufhausshopping mit Untoten.

    offiziell inoffiziell heisst das “zombies im kaufhaus”.

    #1070766
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Eigentlich ist das relativ einfach. Indiziert heisst einfach nur, dass ein Titel nicht öffentlich beworben und nur an volljährige Personen veräußert werden darf. Und weil nicht öffentlich beworben eben Verkauf “unter der Ladentheke”.
    Beschlagnahmt: Erwerb und Verkauf sind in Deutschland strafbar, der Besitz jedoch nicht. Eine Bestellung aus dem Ausland ist also prinzipiell auch strafbar, Erwerb aus dem Ausland und Einfuhr sind lustiger Weise erlaubt. Und zwar schlicht aus dem Grund, dass man in dem Fall bereits Eigentümer des Gegenstandes ist, bei einer Bestellung aber erst bei Übergabe Eigentümer wird.
    D.h. in Fall Nr. 1 nur Besitz und daher nicht strafbar, in Fall Nr. 2 Erwerb und daher strafbar.

    Abgesehen davon gibt es nicht so viele beschlagnahmte Spiele und die meisten davon sind nur wegen Hakenkreuzfahnen und ähnlicher verbotener Symbole beschlagnahmt. Nur sehr wenige Spiele aus anderen Gründen.

    Edit: Man sollte vllt. erwähnen, dass das Amtsgericht München sich bei Spielen ohne verfassungswidrige Symbole besonders hervortut.

    #1070767
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer

    lustig ist ja, dass ich mir vor ca. 2 tagen die “mortal kombat komplete edition” auf amazon.de bestellt hab. über einen drittanbieter. das ding wurde da echt angeboten, obwohl das ja eigentlich nicht sein dürfte, da ja im grunde eine absolute inhaltsgleichheit mit dem im letzten jahr veröffentlichten spiel besteht, welches auf liste b indiziert ist.

    bin mal gespannt, ob’s tatsächlich ankommt.

    #1070768
    LofwyrLofwyr
    Teilnehmer

    Wusste gar nicht das die Zombies beschlagnahmt sind. Ich hab meine Trilogie Box auch von amazon.co.uk. Genau wie so einige andere “böse” Sachen.

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