Mods und Sanktionsmaßnahmen
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ghostdog83 vor vor 6 years, 8 months aktualisiert.
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3. Juli 2014 um 12:53 #1142576
WichtgestaltTeilnehmerD00M82 wrote:Wieso bin ich eigentlich kein Mod?
[img]http://img3.wikia.nocookie.net/__cb20130407205131/adventuretimewithfinnandjake/images/thumb/6/69/Why_Because_of_reasons..PNG/379px-Why_Because_of_reasons..PNG[/img]
3. Juli 2014 um 16:17 #1142577
bitt0rTeilnehmer
3. Juli 2014 um 18:48 #1142578
D00M82TeilnehmerFinde ich ja unfair das ich hier ausgelacht werde.
Also als erstes würde ich alle Sony user bomben….Ach deshalb bin ich kein Mod. Verstehe.
3. Juli 2014 um 21:54 #1142579
ChrisKongTeilnehmerNe, deswegen wohl kaum.
9. Juli 2014 um 13:37 #1142580
captain carotTeilnehmerMal in eigener Sache und natürlich wieder zum mbay Unterbereich:
Es wird immer wieder versucht, dort indizierte und beschlagnahmte Spiele an den Mann zu bringen. Bei ersterem sprechen schon rechtliche Gründe dagegen, bei Titeln, die einem Verbreitungsverbot unterliegen erst recht.
§130 StGB sieht für die Verbreitung entsprechender Medien eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor, falls man erwischt wird. Davon ab kann das natürlich zu einem Problem für den Plattformbetreiber werden.
Also unterlasst es bitte in Zukunft, hier offen Spiele zu verkaufen, die indiziert oder beschlagnahmt sind.
9. Juli 2014 um 14:41 #1142581
ChrisKongTeilnehmerGibts eigentlich einen Link zu einer Seite, wo man nachsehen kann, was alles indiziert und beschlagnahmt ist. Wäre sicher hilfreich.
9. Juli 2014 um 16:25 #1142582
schnitzelTeilnehmerIn der Schweiz wird man sogar für den Besitz bestraft und kann mit einer Gefängnistrafe bestraft werden. Dabei richten sich die Schweizer überwiegend an den deutschen Richtlinien. In Deutschland ist hingegen der Besitz erlaubt, das gilt sogar für beschlagnahmte Medien. Daher ist es auch kein Problem, das man sich verbotene und indizierte Medien aus dem Ausland importieren lässt.
Das ein Titel aus meinem DC-Sortiment indiziert ist, habe ich erst erfahren, nach dem Ronyn mich freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht hat. … Danke Ronyn. Jetzt wissen es alle. Auch ich.

@Chris: In der Schweiz gibt es eine Verbotsliste. Ich glaube ich habe dir den Link schon mal gegeben. Ansonsten kann man auch, wenn man sich nicht sicher ist, bei ofdb.de oder ogdb.de nachschauen. So habe ich auch die Bestätigung erhalten, das mein Spiel indiziert ist.9. Juli 2014 um 16:33 #1142583
captain carotTeilnehmerQuote:Daher ist es auch kein Problem, das man sich verbotene und indizierte Medien aus dem Ausland importieren lässt.Tatsächlich sind indizierte Titel kein Problem, nur öffentlich verkaufen geht halt leider mal gar nicht. Bei beschlagnahmten Titeln ist aber nur der Eigenimport erlaubt, d.h. persönliche Einfuhr.
10. Juli 2014 um 18:45 #1142584
ObermotzTeilnehmerChrisKong wrote:Gibts eigentlich einen Link zu einer Seite, wo man nachsehen kann, was alles indiziert und beschlagnahmt ist. Wäre sicher hilfreich.
http://www.blood-is-red.de/mw/index.php/Liste_indizierter_Spiele
http://www.blood-is-red.de/mw/index.php/Liste_beschlagnahmter_Spiele10. Juli 2014 um 19:00 #1142585
ChrisKongTeilnehmer@Obermotz Vielen Dank. Ach du scheisse, was da so beschlagnahmt ist, hätte ich jetzt echt nicht gedacht. Bei den meisten bin ich von Indizierung ausgegangen. Hoffentlich sehen das die zukünftigen MBay Anbieter.
10. Juli 2014 um 20:58 #1142586
captain carotTeilnehmerGut die Hälfte der Spiele ist wegen Volksverhetzung, oder, in einem sehr offensichtlichen Fall, wegend er Darstellung von Hakenkreuzen beschlagnahmt. Der Rest sind dann zu einem ganzen Teil verschiedene Versionen.
Man könnte jetzt etwa bei Condemned 2 darüber streiten, ob die US-Fassung an einen Volljährigen verkauft werden darf. Denn beschlagnahmt wurde die nicht. Allerdings ist sie indiziert und darf damit schonmal nicht offen angeboten werden.
Es gibt nämlich keine automatische Folgebeschlagnahmung, für die US-Fassung von Condemned 2 müsste also erstmal in einem eigenen Verfahren die Beschlagnahmung angeordnet werden.
Im Rahmen von mbay insofern irrelevant, dass alle beschlagnahmten Titel indiziert sind und auch indizierte Titel hier nicht angeboten werden sollen.
10. Juli 2014 um 21:52 #1142587
ChrisKongTeilnehmerWie ist das, wenn einer indizierte Ware anbietet, aber nur auf Nachfrage per Mail??? Erfüllt das dann nicht auch die Vorschrift des unter der Ladentheke anbietens? Oder darf man nicht mal erwähnen, dass man solche Ware hat?
Beispiel: Ich hab viele indizierte Spiele und möchte die gerne verkaufen. Listen bitte per Mail anfordern.
So würde man doch dem Gesetz Rechnung tragen, man bewirbt ja nicht einen Titel, sondern gibt nur an, dass man welche besitzt, macht sie aber nicht öffentlich einsehbar.
Oder müsste man dafür ein Altersnachweis verlangen, bevor man eine Mail rausschickt mit einer Liste?
10. Juli 2014 um 22:25 #1142588
WichtgestaltTeilnehmerImo, rechtliche Grauzone (eher Dunkelgrau), von daher sage ich mal lieber nein, aber das letzte Wort hat US.
11. Juli 2014 um 4:47 #1142589
ChrisKongTeilnehmerIch will ja auch keine verkaufen. Nur sollte halt Klarheit herrschen. Nur um es nochmals klarzustellen, ich spreche nicht von Nennungen solcher Titel, nur dass man welche im Sortiment hat und auf Anfrage verschickt.
Imo ist die ganze Gesetzgebung diesbezüglich sowieso peinlich. ^^
11. Juli 2014 um 8:50 #1142590
captain carotTeilnehmerIm Prinzip sind das zwei Paar Schuhe.
Natürlich kann jeder “weitere SPiele auf Anfrage” oder “komplette Liste per E-Mail” verkaufen. Mal ganz doof gesagt, damit hat die Website dann nix mehr zu tun.
Ansonsten gelten für den Verkäufer formal natürlich die gleichen Regeln.Also bei indiezierten Titeln eben klar, dass sie Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, bei den paar Beschlagnahmten das Verbreitungsverbot.
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