Akte BPjM – Dark Forces

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Ein indiziertes ”Star Wars”-Spiel aus England? Und die deutsche Version ist geschnitten, aber ebenfalls indiziert? Wie brutal muss Dark Forces” sein? Diese Fragen klären wir in der neuen Akte BPjM und erläutern, weshalb gleich zwei verschiedene Versionen des Spiels auf dem Index stehen.

Dark Forces

Entwickler: LucasArts, USA
Hersteller: Softgold
System: PC, PSone
Termin: 1995, 1996
Indizierungstermin: 30. September 1995
Indizierte Versionen: PC, PSone
Index-Liste: A

Dark Forces ist ein Ego-Shooter im ”Star Wars”-Universum. Neben ­imperialen Offizieren und Sturmtruppen werden später auch Fantasiewesen bekämpft. In Doom-artigen Levellabyrinthen sind zudem Schalter zu aktivieren, Codekarten zu finden und Sprengstoffe zu platzieren. Zunächst indizierte die Bundesprüfstelle die englische Version für PC und – wegen Inhaltsgleichheit gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) – auch die für PSone. Der deutsche Lizenz­inhaber ”begrüßt” das in einem Schriftstück vom 30.08.1995 ausdrücklich – natürlich, um ungestört eine deutsche, geschnittene Version vertreiben zu können, was allerdings nicht klappen sollte..

»Bei diesem Spiel handelt es sich um ein reines Schieß- und Menschenvernichtungsspiel, das an Härte und Brutalität kaum Wünsche offen lässt. Mitleid und Mitgefühl finden (…) keinen Platz. Der schnelle und zielgerichtete Einsatz der eigenen Waffe ist unumgänglich, da sonst die eigene Vernichtung droht. Das Spiel erscheint für Kinder und Jugendliche im höchsten Maße verrohend.«  

Auszüge aus der Indizierungs­entscheidung Nr. 4878 vom 30.09.1995

”Als an Perfidie kaum zu überbietende Tötungsinstrumente stehen (…) ’Teller­minen’ und (…) ’Thermaldetonatoren’ zur Verfügung. Dabei erlaubt insbesondere der Einsatz Ersterer ein sadistisches Delektieren an den Leiden des (…) Gegenüber.
(…)
Wenngleich Dark Forces auf eine blutige Inszenierung des Kampfgeschehens verzichtet, wird der Vernichtung der Gegner sowie dem Gebrauch großkalibriger Waffen große Aufmerksamkeit gewidmet: Da wird die Wirkung der Waffen durch gewaltige Explosionsblitze, verbunden mit entsprechendem Sound, illustriert; werden die Getroffenen zerschmettert, ’weggepustet’ oder atomisiert, während (…) die Aufforderung: ’Mach ihn fertig’ vernehmbar ist. Obschon die Art der Waffen­bezeichnung auf einen futuristischen, irrealen Charakter derselben schließen lässt, wird mittels der hochgradig realistischen Wirkungsweise (…) ein deutlicher Bezug zu gebräuchlichen Schusswaffen und Explosivkörpern hergestellt.
(…)
Die Art der Steuerung verlangt stetige Konzentration (…). Eine kritische kognitive Bewertung des aggressiven Spiel-Inhaltes bzw. -Kontextes ist dem Spieler auf Grund einer derart hohen psycho-physischen Beanspruchung nicht möglich.”

Auszüge aus Nr. 4895 vom 20.10.1995

”Identisch ist insbesondere das (…) Waffenarsenal. Hinweise auf einen Betäubungscharakter (…) ergeben sich aus der (…) Spielhandlung nicht. (…). Erst beim näheren Hinsehen konnten geringfügige Unterschiede, die sich jedoch auf eine Überarbeitung zwischenzeitlich geschalteter Texttafeln sowie die Extinktion markerschütternder Todesschreie beschränken, entdeckt werden.
(…)
Der Versuch, das Gefährdungspotenzial der Ursprungsversion zu schmälern, (…) [muss] als weitgehend gescheitert betrachtet werden.”

Freilich ist es – zumindest vordergründig – ein Unterschied, ob Feinde in Doom blutig zerbersten oder futuristische Ritter in Dark Forces vergleichsweise sauber sterben. Die zitierten Entscheidungen zur englischen und deutschen Version zeigen, dass auch die Prüfer diesen Unterschied erkennen. Es ist vielmehr das Spielprinzip, das ihnen sauer aufstößt. Das Spiel gilt als realitätsnah, weil gewaltgeprägte Kämpfe gegen und das Töten von menschenähnlichen Soldaten im Vordergrund stehen und Waffen echtem Kriegsgerät nachempfunden wurden. So weit ist die Argumentation der Bundesprüfstelle zur damaligen Zeit durchaus nachvollziehbar und nichts Ungewöhnliches. Interessant ist der vorliegende Fall, weil er zeigt, dass auch geschnittene Spiele indiziert werden, wie unterschiedlich die Bewertung von Schnittmaßnahmen ausfallen kann und dass sie nicht – wie häufig vermutet – von der Bundesprüfstelle diktiert werden. Vielmehr erfolgen sie durch den Hersteller nach eigenem Ermessen, was nicht immer erfolgreich sein muss. Genau diese Anpassungen sorgen hier für Uneinigkeit zwischen Anbieter und Bundesprüfstelle: Die Beseitigung der Todesschreie, veränderte Texte sowie die Bezeichnung einer Waffe als Betäubungsgewehr, was theoretisch Töten vermeidbar macht, gehen den Prüfern nicht weit genug, sie sind zu subtil. Nicht zuletzt, weil das Spiel so fordernd und reizintensiv sein soll, dass das Dargebotene nicht kritisch-moralisch bewertet werden könne. Daher ist auch die deutsche Fassung als ”im Wesentlichen inhaltsgleich” folgeindiziert.

Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!

bitt0r
I, MANIAC
bitt0r

disruptor war generell geil. cooles science-fiction-setting, guns, psi-kräfte. da könnte man mal ein remake/reboot von bringen. die first-person-shooter von insomniac mochte ich bisher eigentlich immer.

Gillian Seed
I, MANIAC
Gillian Seed

glaube disruptor war ein zerschossener teddybär der dann “”echte”” wunden hatte

Vreen
I, MANIAC
Vreen

das war doch irgendwas total geschmackloses. so wie die resident evil werbung mit der augensuppe…

Marc29101971
I, MANIAC
Marc29101971

Das Geilste an Disruptor war die Printwerbung. 😉

Vreen
I, MANIAC
Vreen

geiles spiel. hab ich sehr genossen. so ähnlich und auch sehr geil war distruptor auf der ps1…