Videospiele – die Saat der Gewalt?

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Düstere Zukunft?

Das Erfurt-Massaker hat die Diskussion über ge­walttätige Medien neu entfacht und quer durch alle Parteien wurde der Ruf laut, ‘Killer­spie­le’ stärker zu regle­men­tieren respektive zu ver­bieten. Dies führ­te u.a. zu einem Neuentwurf des Ju­gend­schutzgesetzes (einsehbar hier), der u.a. Kennzeichnung und Abgabe von Vi­deo­spielen neu regelt: So entscheidet – so­fern das Gesetz in dieser Form verab­schie­det wird – künftig ein FSK (Freiwil­li­ge Selbstkontrolle)-Sticker auf der Ver­pa­ckung über die Altersfreigabe. Damit wer­den die interaktiven Medien den Film­produkten gleichgestellt, die recht­lich nicht bindenden USK-Empfehlungen wei­chen den verbindlichen Kennzeich­nun­gen ‘Freigegeben ohne Altersbe­schrän­kung’, ‘Freigegeben ab sechs Jah­ren’, ‘Freigegeben ab zwölf Jahren’, ‘Frei­ge­geben ab sechzehn Jahren’ und ‘Keine Ju­gendfreigabe’. Das heißt, Jugendliche un­ter 18 Jahren dürfen Software nur mit ent­spre­chen­dem Altersnachweis erwer­ben und der Internet-Handel mit Pro­duk­ten aus letzterer Kategorie (unter die z.B. auch Silent Hill 2 und GTA 3 fal­len würden) müsste gänzlich unterbleiben.

Wer aufgrund des immensen Drucks sei­tens der Politik und der Öffentlichkeit schon das Schlimm­­ste für sein Lieblings-Hob­by befürchtete, wurde am 16. Mai 2002 unerwartet positiv über­­rascht: An die­sem Tag entschied die Bun­des­­prüf­stel­le für jugendgefährdende Schriften (BPjS, künftig BPjM – Bundesprüfstelle für ju­gend­gefährdende Medien) über den Indizie­rungs­antrag des PC-Ego-Shoo­ters Counterstri­ke, der u.a. bei Ro­bert Steinhäuser gefunden wur­de. Zu un­ser aller Überraschung und des Bun­­des­kanzlers Verwunderung lehnte die BPjS den Antrag ab – die vowiegend in LAN-Kreisen be­liebte Taktik-Action ist wei­terhin für jeden frei erhältlich. Wäh­rend Gerhard Schröder im Kan­zleramt beim ‘Runden Computer-Tisch’ mit 15 Ver­tretern von Internet-Providern und der Video- und Computerspiele-Industrie die Ent­schei­dung mit ”Ich halte das für ein absolut ver­kehrtes Signal!” kommen­tier­te, jubelte die ”Coun­terstrike”-Ge­mein­de ob des unerwarteten Ur­teils. Bei dem Treffen im Kanzleramt einigten sich die Teilnehmer auf die Förderung der Me­dien­kompetenz in Schule und Eltern­haus, auf ver­stärkte Information der Er­zieh­ungs­be­rech­tig­ten seitens der Indu­strie und auf den Einsatz von Arbeits­grup­pen, die sich weiterhin mit der The­­ma­tik beschäftigen.
Was diese Aktionen letztlich für uns Vi­deo­spieler bringen werden, ist noch nicht abzusehen – das zeigen erst die fol­genden Monate.

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