M!: Wie könnten Ihrer Meinung nach Software-Händler verstärkt zum Jugendschutz beitragen?
Wirnshofer: Offengesagt bezweifle ich, ob das große Wort Jugendschutz im Zusammenhang mit Spielen überhaupt den Stellenwert besitzt, der ihm im Moment zugedacht wird. Es scheint überwiegend der Wunsch nach einfachen Lösungen zu sein, nach dem Motto: Verbietet Computer-Spiele, dann ist der Jugendschutz wieder hergestellt. Ich versuche mal die Mail eines Schülers zu zitieren, die eine Abgeordnete im Bundestag verlas: Erst wenn das letzte Spiel verboten ist, der letzte Computer abgestöpselt ist und die letzte LAN-Party verboten wurde, werdet Ihr feststellen: Ihr müsst uns trotzdem erziehen.
M!: Welche Restriktionen in Bezug auf den Handel mit Computer- und Videospielen befürchten Sie nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes?
Wirnshofer: Wir befürchten, dass mehr oder weniger das Verfahren der FSK auf die Spiele übertragen wird. Im Prinzip wäre das ja nicht schlecht, aber gerade wir, bzw. der gesamte deutsche Versandhandel, würde dann komplett vom Handel mit USK 18-Titeln ausgeschlossen. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht eine Regelung mit einem Altersnachweis, der auch dem Internethandel ermöglicht, USK 18-Titel zu versenden. Bisher lehnt ja der Gesetzgeber jede Form von Altersnachweis ab und verbietet den Versand indizierter Titel grundsätzlich. Ein weiteres Problem wäre dann wohl auch, dass kein einziger Import-Titel mangels FSK/USK-Einstufung mehr vertrieben werden dürfte. Ob ein derartiges Gesetz mit EU-Recht konform wäre, wage ich aber zu bezweifeln. Es sollte aber nicht übersehen werden, dass es für die allermeisten Käufer auch kein Problem darstellen wird, diese Titel dann im europäischen Ausland oder direkt im Herstellerland zu bestellen. Wie auch immer, falls es für uns in Zukunft heißt, dass nur noch FSK/USK bis 16 Jahre-Titel versendet werden dürfen, wäre dies eine klare Existenzbedrohung für den Internet/Versand-Handel in Deutschland.
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