M!: Was ändert sich durch die Neufassung des Jugendschutzgesetzes im Video/Computerspiel-Sektor?
Achilles: Für die überwiegende Zahl der Produkte und den Verbraucher recht wenig. Die Altersangabe auf dem Produkt wird jedoch rechtsverbindlich; das bedeutet z.B., eine Altersfreigabe von 16 muss im Handel auch beim Verkauf eingehalten werden. Für Industrie und Handel stehen natürlich einige gravierende Umstellungen an. Was sich jetzt genau für die Praxis ergibt, bleibt abzuwarten, da derzeit erst ein Gesetzesentwurf vorliegt.
M!: In welchem Rahmen wird die Industrie bzw. der Verband von der Politik bei der Entscheidungsfindung im Jugendschutz einbezogen?
Achilles: Der Entwurf sieht vor, dass die Industrie bei der Umsetzung des Gesetzes und der Einrichtung der Selbstkontrolle mit einzubeziehen ist. Auch hier bleibt abzuwarten, was das für die Praxis bedeutet. Es gibt dazu Gespräche mit den Ländern und dem Bund, entsprechend der Zuständigkeiten.
M!: Halten Sie einen deutschen Sonderweg bei gewalttätiger Software in einem vereinigten Europa überhaupt für durchführbar?
Achilles: Ja! Es gibt immer noch mehr Bereiche im vereinten Europa, die unter die Souveränität der Einzelstaaten fallen, als wirkliche Gemeinsamkeiten. Dazu zählt auch der Jugendschutz, weil er zur Kulturhoheit der jeweiligen Staaten gehört. Mir ist klar, dass es hier sicherlich Widersprüche gibt (freier Handel und so), es gibt aber auch eine Vereinbarung die sinngemäß lautet Jugendschutz geht vor wirtschaftlichen Interessen.
M!: Sind in Ihren Augen die Vorwürfe gerechtfertigt, Kinder und Jugendliche würden am Computer zielen und töten lernen?
Achilles: Solche Vorwürfe sind absolut nicht haltbar. Gleichwohl kann ich Ängste von Leuten verstehen, die unsere virtuellen Welten nicht kennen und auch noch nie ein interaktives Game gespielt haben. Da kommen wir schnell wieder zu Frage 2.








