Videospiele – die Saat der Gewalt?

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M!: Was ändert sich durch die Neufassung des Ju­gendschutzgesetzes im Video/Com­­pu­­ter­spiel-Sektor?

Achilles: Für die überwiegende Zahl der Pro­duk­­te und den Verbraucher recht wenig. Die Al­ters­an­ga­be auf dem Produkt wird jedoch rechts­ver­bindlich; das bedeutet z.B., eine Altersfreigabe von 16 muss im Handel auch beim Verkauf einge­hal­ten werden. Für Industrie und Handel stehen na­türlich einige gra­vierende Umstellungen an. Was sich jetzt genau für die Praxis ergibt, bleibt ab­zuwarten, da derzeit erst ein Gesetzesentwurf vorliegt.

M!: In welchem Rahmen wird die Industrie bzw. der Verband von der Politik bei der Ent­schei­dungsfindung im Jugendschutz ein­bezogen?

Achilles: Der Entwurf sieht vor, dass die In­du­­s­trie bei der Umsetzung des Gesetzes und der Ein­­rich­tung der Selbstkontrolle mit einzubezie­hen ist. Auch hier bleibt abzuwarten, was das für die Praxis be­deutet. Es gibt dazu Gespräche mit den Ländern und dem Bund, entsprechend der Zu­stän­dig­keiten.

M!: Halten Sie einen deutschen Sonderweg bei ge­walttätiger Software in einem ‘ver­ei­nigten Eu­ropa’ überhaupt für durchführbar?

Achilles: Ja! Es gibt immer noch mehr Be­rei­che im vereinten Europa, die unter die Sou­ve­räni­tät der Ein­zelstaaten fallen, als wirkliche Ge­mein­samkeiten. Da­zu zählt auch der Ju­gend­schutz, weil er zur Kul­tur­hoheit der jeweiligen Staa­ten gehört. Mir ist klar, dass es hier sicher­lich Widersprüche gibt (freier Han­del und so), es gibt aber auch eine Vereinbarung die sinn­ge­mäß lautet „Jugendschutz geht vor wirt­schaft­­li­chen Interessen“.
M!: Sind in Ihren Augen die Vorwürfe ge­recht­fertigt, Kinder und Jugendliche wür­den am Computer zielen und töten lernen?

Achilles: Solche Vorwürfe sind absolut nicht halt­­­­bar. Gleichwohl kann ich Ängste von Leuten ver­­­ste­hen, die unsere virtuellen Welten nicht ken­­­nen und auch noch nie ein interaktives Game ge­spielt ha­ben. Da kommen wir schnell wieder zu Frage 2.

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