Videospiele – die Saat der Gewalt?

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“Ein ‘schlechtes’ Spiel verkauft sich auch nicht besser, wenn es eine ‘USK 18’ hat.”

MAN!AC befragte Herbert Wirnshofer, Inhaber und Gründer von Okay Soft, zum Handel mit gewalttätigen Computer- und Videospielen.

M!: Wieviel Prozent macht bei Ihnen der Han­del mit ‘ab 18’- und indizierten Spie­letiteln aus? Wie veränderte sich dieser Sek­tor in den ver­gangenen Jahren?

Wirnshofer: Wir haben mal die vergan­ge­nen zwei Jahre durchgerechnet und liegen bei ei­nem An­­teil von etwa 10 Prozent unserer Ver­käu­fe, die ei­­ne USK-Einstufung ‘ab 18 Jahren’ ha­ben. Hierbei sind keine indizierten Titel ent­hal­ten, da wir diese ja auch nicht versenden dür­fen, bzw. nur bis vor de­­ren Indizierung. Er­kenn­bare Änderungen haben wir bisher nicht fest­gestellt: Ein ‘schlechtes’ Spiel ver­­kauft sich nach unseren Erfahrungen auch nicht bes­­ser wenn es eine ‘USK 18’ hat. Allerdings war es schon immer so, dass Spieler allergisch auf jede Form von Zensur reagieren und ggf. dann auf unzen­sier­­te Versionen  zurückgreifen. Ich be­­zweifle, dass hier­­für alleine die Ge­walt­dar­stel­lung verantwort­lich ist. Vielmehr sehe ich den Wunsch, ein Spiel im Original zu besitzen – so wie es die Produzenten ei­­gentlich gedacht hat­ten.

M!: Wie hat sich der Handel mit Computer- und Videospielen nach dem Massaker von Erfurt ver­ändert?

Wirnshofer: Auch hier haben wir keine Ver­hal­­tens-Änderungen festgestellt. Es gab ver­ein­zelt nur ei­­ne gewisse Ver­un­si­che­rung, ob schon Ge­setz­es­än­­derungen in Kraft getreten sind. Dies zeigt vielleicht eine Anfrage, ob wir denn nun Kunden-Daten der Käufer von ‘USK 18’-Titeln an eine Behörde über­­mitteln müs­sten.

M!: Wie wird der Handel mit Spielen künftig aus­­sehen?

Wirnshofer: Wie die Zukunft in unserer Branche aus­sieht, lässt sich derzeit nicht sagen. Dies können wir erst einschätzen wenn es konkrete neue  Ge­setzesvorgaben gibt.

M!: Haben Sie in Ihrer Firma nach dem Amok­­lauf irgendwelche Konsequenzen ge­zogen (z.B. die Abgabe von Spielen nach USK-Em­pfeh­l­ung)?

Wirnshofer: Da wir ein reiner Versand-Han­del sind, macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, als ein­­zel­ner Akteur einen Altersnachweis zu verlan­gen. Wir hätten aber kein Problem damit, sobald dies all­gemein gelten würde.

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