Ein schlechtes Spiel verkauft sich auch nicht besser, wenn es eine USK 18 hat.
MAN!AC befragte Herbert Wirnshofer, Inhaber und Gründer von Okay Soft, zum Handel mit gewalttätigen Computer- und Videospielen.
M!: Wieviel Prozent macht bei Ihnen der Handel mit ab 18- und indizierten Spieletiteln aus? Wie veränderte sich dieser Sektor in den vergangenen Jahren?
Wirnshofer: Wir haben mal die vergangenen zwei Jahre durchgerechnet und liegen bei einem Anteil von etwa 10 Prozent unserer Verkäufe, die eine USK-Einstufung ab 18 Jahren haben. Hierbei sind keine indizierten Titel enthalten, da wir diese ja auch nicht versenden dürfen, bzw. nur bis vor deren Indizierung. Erkennbare Änderungen haben wir bisher nicht festgestellt: Ein schlechtes Spiel verkauft sich nach unseren Erfahrungen auch nicht besser wenn es eine USK 18 hat. Allerdings war es schon immer so, dass Spieler allergisch auf jede Form von Zensur reagieren und ggf. dann auf unzensierte Versionen zurückgreifen. Ich bezweifle, dass hierfür alleine die Gewaltdarstellung verantwortlich ist. Vielmehr sehe ich den Wunsch, ein Spiel im Original zu besitzen – so wie es die Produzenten eigentlich gedacht hatten.
M!: Wie hat sich der Handel mit Computer- und Videospielen nach dem Massaker von Erfurt verändert?
Wirnshofer: Auch hier haben wir keine Verhaltens-Änderungen festgestellt. Es gab vereinzelt nur eine gewisse Verunsicherung, ob schon Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Dies zeigt vielleicht eine Anfrage, ob wir denn nun Kunden-Daten der Käufer von USK 18-Titeln an eine Behörde übermitteln müssten.
M!: Wie wird der Handel mit Spielen künftig aussehen?
Wirnshofer: Wie die Zukunft in unserer Branche aussieht, lässt sich derzeit nicht sagen. Dies können wir erst einschätzen wenn es konkrete neue Gesetzesvorgaben gibt.
M!: Haben Sie in Ihrer Firma nach dem Amoklauf irgendwelche Konsequenzen gezogen (z.B. die Abgabe von Spielen nach USK-Empfehlung)?
Wirnshofer: Da wir ein reiner Versand-Handel sind, macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, als einzelner Akteur einen Altersnachweis zu verlangen. Wir hätten aber kein Problem damit, sobald dies allgemein gelten würde.








