Xbox One

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Viel geredet wurde gestern Abend bei der Xbox-One-Enthüllung, aber die Fragen der Gamer blieben unbeantwortet: Wieviel kostet das gute Stück? Kann ich gebrauchte Spiele daddeln? Muss ich online sein? Kann ich meine 360-Spiele auf der neuen Box abspielen?

Hinterher redeten die Verantwortlichen doch ein bisschen offener.

Wired.com hat einige wichtige Informationen parat:

– Spiele werden auf der Xbox One immer komplett installiert, danach muss man die Disc wohl nicht mehr einlegen. Das Spiel wird mit dem Nutzeraccount verknüpft und kann dann genau wie bei Steam überall heruntergeladen werden

– Möchte jemand anderes die gleiche Disc installieren (Freunde, Gebrauchtkäufer), müssen sie eine Gebühr bezahlen. Wie hoch die sein wird, ist unbekannt. Für Leute, die das Spiel einfach von der Disc abspielen wollen, hat Microsoft wohl Pläne, welche sie aber noch nicht preisgeben.

– die Xbox One ist genau wie die PlayStation 4 nicht abwärtskompatibel, was auch für digital erworbene Spiele gilt

– laut kotaku.com muss sich die Xbox One mindestens einmal alle 24 Stunden mit dem Internet verbinden – auch bei reinen Singleplayer-Spielen

– Entwickler können ihre Spiele so programmieren, dass ein Teil der Rechenleistung auf Microsofts Azure Cloud Computing Service ausgelagert wird. Dann brauchen die Spiele natürlich zwangsweise eine Internetverbindung.

– die 500 GB Festplatte ist nicht austauschbar

LaimNeeson
I, MANIAC
LaimNeeson

absolut uninteressant und ärgerlich, wenn Microsoft in diesen Punkten nicht (teilweise) zurückrudert. Games mit Verfallsdatum, Accoundbindung und Beobachtungszwang haben in meinen Augen nichts mehr mit Videospielen zu tun. Hier wird nicht die Zielgruppe angesprochen sondern die Zielgruppe geformt und bevormundet.

puppetmaster
I, MANIAC
puppetmaster

Hm uncut spiele aus dem ausland die hier geschnitten sind kann man dann wohl auch vergessen den wenn ein onlinezwang besteht werden die spiele blockiert oder zensiert oder es kommt der satz this content is not available in your country due to law restrictiondamit ist die konsole dann eh für mich gestorben

Gast

Fakt ist aber nunmal, dass die ganze Grütze derzeit eben nicht geklärt ist, da sie dem EuGH vorliegt und darüber verhandelt wird. Also ist derzeit rein gar nichts von Gesetzen und Gerichten gesagt und die Praxis sieht nunmal gaaaaanz anders aus. Das Entsprechende Nutzungsrechtgesetzt findet auch weiterhin Anwendung und alles andere, was Du gerne mit § 433 BGB simplifizierst, findet schlicht keine Anwendung!Das mag ja im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, durch einige Urteile bestätigt, durch andere wiederlegt werden, aber das ist alles total wumpe, weil abertausende Softwarepakete unter genau diesen urheberrechtlichen Vorbehalten zwar verkauft, aber nicht ohne weiteres genutzt werden dürfen.Und zwar aus dem einfachen Grund, dass es derzeit keine endgültige Rechtsprechung gibt!Das ist die Realität. Du kannst Dir ja mal gerne ein Office oder Kaspersky, Windows 8 oder SAP von jemandem aus zweiter Hand kaufen, dich wundern, warum es nicht funktioniert und Dich dann an den Hersteller wenden und einen Lizensschlüssel einfordern…der lacht Dich aus und kann das sogar ruhigen Gewissens. Denn niemand wird deinen Anspruch anerkennen.Die Rechtslage ist derzeit eben eine andere…Und so lange das nicht auf europäischer Ebene endgültig geklärt ist, gilt in Deutschland nunmal auch deutsches Recht und das besagt laut § 34 Absatz 1:Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.Edit:Danke erstmal für die Links. Habe mir gerade das erste Video angesehen und das ist soweit auch interessant. Problem bei der ganzen Sache ist, solche “”faulen”” AGB´s findet man in so ziemlich jedem MMO. Das ist für Verbraucher scheiße, aber die Unternehmen interessieren sich offen gesagt einen Dreck dafür, was Deutsche Verbraucherverbände sagen. Auch ist die Rechtslage da meist eiben nicht so klar. Wie er ja schon andeutete, entziehen sich Unternehmen meist einfach durch ihren Standort der deutschen Rechtssprechung.Wo ist der Sitz des Unternehmens, verantwortliche Zweigstellen, Server???Da gibt es richtig kriminelle AGB´s bei denen jeder normale Mensch die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.Leider ist das alles eine rieseige Grauzone und so lange da nichts definitiv und vor allem international geklärt ist, wird man da leider auf Granit beißen.

Gast

Ok, drittes Video gesehen und stimme soweit zu…hab es mir auch noch einmal separat durchgelesen.Da gibt es bei der aktuellen Thematik allerdings ein Problem.Die böse XBO verbindet diese Lizenz mit deinem Account und auch wenn Du das Spiel verkaufst, bleibt die Lizenz bestehen (Du könntest Dir das Spiel also noch einmal runterladen).Da diese Lizenz aber (wovon ich mal ausgehe) nicht von deinem Account gelöscht wird, umgehen sie diese Rechtslage einfach und der Zweitkäufer muss eine neue Lizenz erwerben.Da ist das Urteil leider nicht sehr explizit. Hat der Käufer ein Anrecht auf die Löschung/Weitergabe der Lizenz?Das Urteil spricht primär von der Software und nur im zweiten Abschnitt von den Lizenzen. Hier besteht allerdings eine Trennung von Software und Lizenz. Auch heißt es, dass Lizenzen nicht aufgeteilt werden dürfen…Edit: Also das Recht liegt irgenwo in der Mitte unserer beiden Standpunkte. Laut aktuellem Recht, stimmt es was Du sagst, jedoch eben mit dem Problem, dass Accountgebundene Lizenzen eben weiterhin eine Ausnahme bilden. In früheren Jahren kam die Urheberrechtsgeschichte dazwischen, die es rechtlich bedenklich gemacht hat.Das hat sich (wie du richtig gesagt hast) ja schnell geändert und heute ist es vollkommen legal Spiele weiterzuverkaufen.Was ich jedoch schrieb trifft aber ebenfalls zu. Software ist nicht gleich auch die Lizenz sie zu benutzen. Muss die Software über einen Lizensschlüssel aktiviert werden und ist an einen Accuont gebunden, so hat man das Recht die Software zu verkaufen, aber nicht die Lizenz.Man kann nur hoffen, dass sich das bald ändert.Supi…nun raucht mir der Schädel und ich musste mich an einem Abend mit Gesetzen rumschlagen. Danke! 🙂

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

Also, was irgend ein Softwareverband der Industrie sagt, interessiert ja mal gar nicht. Ausschlaggebend ist, was Gesetze und Gerichte sagen.Das Urteil bei Steam bezieht sich auf den Account(!) und nicht auf die Software. In dem Urteil wird klar festgestellt, dass das Spiel (Half Life 2) Eigentum des Käufers ist, der es aber wegen der Accountbindung (Eigentum von Valve) zwar weiterverkaufen kann, was aber nichts nützt. Du musst dir bei diesen Urteilen nicht irgendwelche Abschnitte raussaugen und den Zusammenhang verdrehen.Im ersten Post schrieb ich deswegen, dass derzeit eine Klage anhängig ist, da die Verbraucherzentrale genau wegen dieser Accountbindung, die das Eigentumsrecht untergräbt, erneut gegen Valve vorgeht.Interessant sind zum Thema Steam dazu z.B. folgendes Video: http://www.youtube.com/watch?v=OT58_f1OwKQ&list=UUX6Kf0K5ZrNMjbqOVXBWaGg&index=65Oder überhaupt der YT Kanal dieses Rechtsanwalts, wo recht viel zum Thema gesagt wird:http://www.youtube.com/user/henrykrasemann?feature=watchHier z.B. etwas zum EuGH Urteil über Weiterverkauf (der von Opalauge von 2011 stammende Krams ist nämlich schon längst erledigt):http://www.youtube.com/watch?v=IxM1aU9xiDc&list=UUX6Kf0K5ZrNMjbqOVXBWaGg&index=83

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

@CaptainIch habe nicht gepennt, dass fiel mir aber erst gerade wieder ein.

Gast

Noch ein Auszug zu dem Thema vom BIT (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien):2.1 Übergabe eines Software-Pakets:Dies führt dazu, dass Originaldatenträger zwar ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterverkauft werden dürfen (=Verbreitung), der Erwerber aber nicht automatisch auch das Recht zur Nutzung (=Vervielfältigung) erhält, sondern insoweit auf die Zustimmung des Rechteinhabers angewiesen ist. Gerade bei Standardsoftware ist diese Zustimmung zur Weiterübertragung (auch) des Vervielfältigungsrechts sehr häufig bereits in den Lizenzbedingungen enthalten, so dass sich die Frage in diesen Fällen nicht stellt. Liegt indes keine Zustimmung vor, steht dem Zweiterwerber kein vertragliches Nutzungsrecht zu. Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass der Zweiterwerber in dieser Situation dann ein gesetzliches Nutzungsrecht nach § 69 d Urhebergesetz hat. Der BGH neigt dieser Auffassung zu. Da diese Frage jedoch umstritten ist und die Vorschrift auf Art. 5 der sog EU Software Richtlinie beruht, hat der BGH diese Frage dem EuGH vorgelegt (1. Vorlagefrage des Beschlusses vom 03. Februar 2011, I ZR 129/08). Bis zu einer abschließenden Klärung der Frage sollte beim Erwerb gebrauchter Datenträger stets darauf geachtet werden, dass auch eine Zustimmung zur Weiterübertragung des Vervielfältigungsrechts vorliegt.

Gast

Über das Thema gibt es zig Urteile und Paragraphen, jedoch ist die Rechtslage eben nicht mehr so einfach wie zu Zeiten, in denen das Spiel einfach Komplett und jederzeit funktionsfähig auf einem Speichermedium war.Der erste Schritt waren schon die Onlinepässe und das jetzt ist die nächste Stufe. Und das ist definitiv legal!Ob das auch in Zukunft Bestand hat, ist eine andere Sache.

captain carot
I, MANIAC
captain carot

@Opalauge: Das Urteil steht im Gegensatz zum EUGh Urteil, insofern sind da einerseits nationale Urteile, die eigentlich dem EUGh folgen müssen ebenso abzwarten wie Lobbyarbeit der Contentindustrie, die schon häufiger für neue Gesetze zum Nachteil des Verb

Gast

[quote=Oliver Grüner]

Falsch!
Was ich sage ist richtig.
(Dein Urteil aus dem Jahr 2000 ist längst obsolet).

Das BGH hat entschieden, dass Software eine Sache im Sinne des §90 BGB ist. Damit gilt beim Kauf § 433 BGB der klar erklärt, dass der Verkäufer das Eigentum an der Sache zu übereignen hat.

Außerdem steht im BGB, es MÜSSEN sämtliche Vertragsbedingungen (EULA, AGB, Lizenzen) beim(!) Kauf dem Verkäufer vorgelegt werden. Damit sind sämtliche AGBS, EULAs etc. schlicht ungültig, wenn sie erst nach dem Kauf etwa beim Programmstart gezeigt werden! Selbst regulär vorgelegte Lizenzbestimmungen sind automatisch NICHT gültig, wenn sie gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen. Da können die (Ami-) Hersteller sich auf den Kopf stellen, Gesetz ist Gesetz!

Es wird nach neuem EuGH Urteil KEIN Unterschied gemacht, ob die Software auf Datenträger oder nur als Download zur Verfügung steht. Der Eigentümer hat das RECHT sie weiter zu verkaufen. Da durch den Verkauf der ursprüngliche Eigentümer (Hersteller) KEINE Verfügungsgewalt mehr darüber hat, was der aktuelle Eigentümer mit seinem Eigentum macht.

Das sind die FAKTEN. Das ist die derzeitige gesetzliche Lage!

[/quote]Urteil des BGH Urteil vom 11. Februar 2010:Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 – Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Datenträger mit der Software daher vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterverkauft werden kann.§ 34 Absatz 4-Übertragung von Nutzungsrechten-besagt außerdem:Der Erwerber (Spieler) des Nutzungsrechts haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Urheber (Hersteller) ergebenden Verpflichtungen des Veräußerers (Publisher), wenn der Urheber der Übertragung des Nutzungsrechts nicht im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

Gast

Tut mir leid, aber das ist schlich nicht richtig!Es wird ersten Unterschieden zwischen Datendateien und Software. Dann kommt der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechtsgesetzes und die Frage ob beim Weiterverkauf eine Zustimmung des Urhebers Erforderlich ist (also ob § 34 Abs. 1 UrhG bzgl. Software anzuwenden ist).Das ganze erledigt sich aber schnell, wenn beim Kauf (auch wenn unwissentlich) einem Weiterverkaufsverbot (Bestandteil so ziemlich aller Softwareüberlassungsverträge) zugestimmt wird.Kernproblem ist, dass jeder das Recht hat die Software weiterzuverkaufen JEDOCH “”ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts”” (BGH-Urteils vom 6. Juli 2000).Es geht also nicht um die Sache, sondern um das Recht, diese zu nutzen. Das hat nichts mit dem “”gegenständlichen”” Produkt zu tun.Nächstes Problem sind Dinge wie Onlinepässe…und nun die Registrierungscodes. Durch diese Hintertür schließt man, neben dem normalen Kaufvertrag (also dem Erwerb des Spieles), eine Lizenzvereinbarung. Das entkoppelt das erworbene Produkt wiederum von dem Recht es vollwertig und funktionierend weiterverkaufen zu können.

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

Falsch! Was ich sage ist richtig.(Dein Urteil aus dem Jahr 2000 ist längst obsolet).Das BGH hat entschieden, dass Software eine Sache im Sinne des §90 BGB ist. Damit gilt beim Kauf § 433 BGB der klar erklärt, dass der Verkäufer das Eigentum an der Sache zu übereignen hat. Außerdem steht im BGB, es MÜSSEN sämtliche Vertragsbedingungen (EULA, AGB, Lizenzen) beim(!) Kauf dem Verkäufer vorgelegt werden. Damit sind sämtliche AGBS, EULAs etc. schlicht ungültig, wenn sie erst nach dem Kauf etwa beim Programmstart gezeigt werden! Selbst regulär vorgelegte Lizenzbestimmungen sind automatisch NICHT gültig, wenn sie gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen. Da können die (Ami-) Hersteller sich auf den Kopf stellen, Gesetz ist Gesetz! Es wird nach neuem EuGH Urteil KEIN Unterschied gemacht, ob die Software auf Datenträger oder nur als Download zur Verfügung steht. Der Eigentümer hat das RECHT sie weiter zu verkaufen. Da durch den Verkauf der ursprüngliche Eigentümer (Hersteller) KEINE Verfügungsgewalt mehr darüber hat, was der aktuelle Eigentümer mit seinem Eigentum macht. Das sind die FAKTEN. Das ist die derzeitige gesetzliche Lage!

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

@Opalauge: Dein Lex über die rechtliche Situation ist leider völliger Bullshit und absolut aus den Fingern gesogen also quasi ein Lügenmärchen! In Deutschland gilt Software als Sache nach §90 BGB – damit IST es rechtlich zu jeder anderen Ware identisch! E

Gast

Ich hätte da noch eine neue Signatur, falls Du doch bei MS landest: [URLcomment image[/IMG][/URL]:DDDDD

Gast

Vielleicht ist es auch ein Sprachchip der “”X Box off!”” schreit, wenn Du anfängst zu spielen, damit es im Umfeld keine Konkurrenz gibt. 🙂

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

Vielleicht ist er auch von Funny Frisch und schmeckt nach Paprika. Sony, entdecke die Möglichkeiten. Der neue Killzone Chip, jetzt auch als Vanille Geschmack.

Gast

Vielleicht misst der Chip auch biometrische Daten in deiner Hand und wenn Du sie einem Fremden gibst, explodiert sie. 🙂

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

Dann bringe ich mich um. 😉 Ich sage ja, ich finde es auch nicht gut, aber es könnte gegen den online-Zwang und für die Gebrauchtspielsperre sprechen.Vielleicht bindet sich auch der Chip an meinen Konsolen-Account, also nicht an die Konsole an sich, und diesen kann ich wieder an eine Milliarde PS4s binden, jedoch nur 2 gleichzeitig aktiviert haben.

Gast

@SiS:Das wäre eine Möglichkeit, aber wenn die Spiele dann im Gegenzug völlig unverkaufbar und nicht mehr zu verleihen oder zum Mitnehmen zu einem Kumpel sind, ist das ein herber Nachteil.Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn deine Konsole abraucht…was

Gast

@hardobi:Ja, dafür hab ich in dem Text irgendwo das Wort “”Kacke”” versteckt…ich hätte es fett und kursiv machen sollen, ich weiß. :)Die Logik (auch wenn schwer zu erkennen) ist, dass es sich bei einem Film oder Musik CD, um eine Datendatei Handelt, die k

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

@OpalaugeIch rege mich auch darüber auf, aber gerade wurde mir halt das erste Mal klar, dass eine Gebrauchtspielsperre komplett offline möglich sein kann. Deswegen vermutet ich, dass Sony auf den online-Zwang verzichten könnte und nur auf die Sperre setzt

hardobi
I, MANIAC
hardobi

[quote=Opalauge]

Nabend zusammen,

ich habe das schon im Forum gepostet und pack das hier noch mal rein…

Opalauge schrieb:

Mal zum Thema Gebrauchtspielsperre:

Die Entwicklung ist für Spieler bedrücken und ganz gewiss nicht schön und für den Handel wird das auch Folgen haben.
Es werden aber gerne Beispiele wie Gebrauchtwagen angeführt um sein Unverständnis zum Ausdruck zu bringen, was aber leider komplett am Sachverhalt vorbeigeht.
Bei Software kommt noch die ganze Urheberrechtsdiskussion mit hinzu.
Im Grunde haben wir den Gebrauchtspielmarkt “”geschenkt”” bekommen. Rechtlich zulässig ist das ganze schon seit Ewigkeiten nicht.
Es ist sehr wohl erlaubt ein Spiel weiter zu verkaufen und der Hersteller/Publisher des Spiels kann da überhaupt nichts gegen sagen. Das Problem ist aber, dass man ein gebrauchtes Spiel erwerben kann und es somit auch in den eigenen Besitz übergeht, jedoch hat man damit nicht das Recht auf die Nutzung erworben.
Ein Spiel wird da auch nicht anders behandelt als ein Buchhaltungsprogramm oder andere Firmensoftware.
Bei Konsolen war das lange kein Thema, weil die technischen Voraussetzungen zur Kontrolle dieser Nutzungsrechte erst in dieser Generation wirklich etabliert wurden. Auf dem PC-Spielesektor sieht die ganze Sache schon seit knapp 9-10 Jahren allerdings ganz anders aus.
Das ließt sich unbequem und macht die Thematik für uns Spieler auch nicht besser, aber faktisch ist das Erwerben eines gebrauchten Spiels legal…das spielen (ohne erteiltes Nutzungsrecht des Herstellers/Publishers) jedoch nicht!
Den Preis, den wir für ein Spiel bezahlen ist auch nicht der Erwerb der Packung und des Datenträgers samt Daten, sondern der Erwerb des Nutzungsrechtes dieser Daten.

Ich meine…ist trotzdem Kacke, aber ich wollte nur mal klarstellen, dass das keine Abzocke oder Verarsche im rechtlichen Sinn ist. 🙂

long text short: buy on steam and you know what I mean! 😀

und zur PS4…

Opalauge schrieb:

Erstmal wird die PS4 wohl auch nicht abwärtskompatibel. Zum anderen ist es egal, ob sie etwas stärker ist…hat in dieser Gen auch keinen Unterschied gemacht.
Nun aber mal zu dem, was ich weiter oben schon geschrieben habe…die Sache mit der Gebrauchtspielsperre.
Das ist etwas, auf dass uns die Industrie seit Jahren vorbereitet hat (Onlinepass) und dass beim PC schon völlig normal ist (Origin, Steam). Die Publisher möchten an ihren Nutzungsrechten für Software mehr verdienen.
Das stinkt, ist aber eben rechtlich ok.

So weit, so schlecht…

Wie will der Publisher das durchsetzen? In dem er sich mit dem Konsolenhersteller an einen Tisch setzt! Die stellen ja auch Spiele her, könnten also auch davon profitieren.
Wie läuft das System dann in der Praxis? Richtig, ein mindestens partieller Onlinezwang zur Verifizierung der Software auf deiner Festplatte und zur Überprüfung der Nutzungsberechtigungen.

Jetzt erinnert euch mal daran, wer Nintendo plötzlich scheiße findet und sie nicht mehr unterstützt…
Jetzt überlegt noch einmal, wer aber XBO und PS4 unterstutzt…und welcher andere Verein für die PS4 Diablo 3 rausbringt…

Die PS4 wird zu 99,99% eine Accountbindung oder ähnliches haben und sie wird wohl auch mindestens einen partiellen Onlinezwang haben (ähnlich dem täglichen Einloggen bei der XBO).
Alle großen Publisher haben uns seit Jahren auf diesen Scheiß vorbereitet, es auf dem PC seit Ewigkeiten etabliert und es wird so kommen und mit seeeeeehr großer Wahrscheinlichkeit auch bei der PS4.

Edit: Die ganze Gerüchteküche über die neuen Konsolen deuteten schon ewig darauf hin, dass die Next Gen wohl eher kleine Gaming PC´s sein werden und die Architekturen dieser Geräte bestätigen das. Nur hat niemand gesehen, dass wir auch den Ballast der dazu gehört auch abbekommen…

Hinzu kommt, dass der neue Dual Shock per Eye Toy im Raum geortet wird. Das Konzept stand ja auch bei Sony auf der PK im Fokus. Also wird es auch hier ein “”allsehendes”” Auge im Wohnzimmer geben.

Das alles sieht sich derzeit einfach sehr ähnlich…leider.

[/quote]Schöner ausführlicher Text, vielen Dank.Ich kann deine Logik auch soweit nachvollziehen, aber Verständnis dafür habe ich nicht.Mag sein das ich mich seit Jahren rechtlich in einer Grauzone befinde, aber ich habe auf diesen Spaß einfach keine Lust!Nur weil bei einem physischen Buch, es technisch nicht möglich ist seinen Weiterverkauf zu unterbinden ist es legal und bei Spielen soll es das auf einmal nicht mehr sein. Ich weiß, ich weiß, es darf weiter verkauft werden, nur nutzt es dann niemandem ohne Zuzahlung. Vielleicht bin ich da zu verbohrt oder was, aber die Logik will sich mir nicht erschließen.Und in Anbetracht der Umsätze die mit Spielen gemacht werden, ist es für mich noch viel weniger nachvollziehbar. Zumeist regen sich ja auch nur die dicksten Publisher auf, dass will ich einfach nicht unterstützen.

Gast

Ja schon, aber das Spiel wäre dann nicht mehr zu verkaufen…Darüber regen sich die Leute ja eher auf. Und es wäre (im Gegensatz zur XBO) nicht möglich es einfach zu einem Kumpel mitzunehmen und zu zocken…oder zu verleihen…Das ist doch im Grunde sogar noch schlimmer….

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

Genau, der Chip brandet die Disk (bzw. der Chip auf der Disk wird gebrandet -> ich hasse Denglish), ergo kann man das Spiel nicht mehr weiterverkaufen. Somit würde man eine Gebrauchtspielsperre ohne Internetzugang ermöglichen.

Gast

Ich erkennen nicht, wie der Chip daran etwas ändern soll. Entweder der Chip erkennt deine Konsole und wird quasi “”gebranntmarkt””…dann wäre das Spiel nicht mehr verkaufbar…Oder die Konsole erkennt den Chip und registriert ihn…die Daten müssten aber übertragen und überprüft werden…

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

Was mir mal gerade einfällt: Hat sich nicht Sony die Chips auf den Disks patentieren lassen? Somit wäre eine Gebrauchtspielsperre ohne online-Zugang möglich. Ergo könnte Sony auf always-on scheißen und uns dies als Entgegenkommen verkaufen, während man uns von hinten die Gebrauchtspielsperre in den Zensus schiebt (ja, ich weiß, ganz elegante und hochgebildete Wortwahl).

Gast

Nabend zusammen,ich habe das schon im Forum gepostet und pack das hier noch mal rein…[quote=Opalauge]

Mal zum Thema Gebrauchtspielsperre:

Die Entwicklung ist für Spieler bedrücken und ganz gewiss nicht schön und für den Handel wird das auch Folgen haben.
Es werden aber gerne Beispiele wie Gebrauchtwagen angeführt um sein Unverständnis zum Ausdruck zu bringen, was aber leider komplett am Sachverhalt vorbeigeht.
Bei Software kommt noch die ganze Urheberrechtsdiskussion mit hinzu.
Im Grunde haben wir den Gebrauchtspielmarkt “”geschenkt”” bekommen. Rechtlich zulässig ist das ganze schon seit Ewigkeiten nicht.
Es ist sehr wohl erlaubt ein Spiel weiter zu verkaufen und der Hersteller/Publisher des Spiels kann da überhaupt nichts gegen sagen. Das Problem ist aber, dass man ein gebrauchtes Spiel erwerben kann und es somit auch in den eigenen Besitz übergeht, jedoch hat man damit nicht das Recht auf die Nutzung erworben.
Ein Spiel wird da auch nicht anders behandelt als ein Buchhaltungsprogramm oder andere Firmensoftware.
Bei Konsolen war das lange kein Thema, weil die technischen Voraussetzungen zur Kontrolle dieser Nutzungsrechte erst in dieser Generation wirklich etabliert wurden. Auf dem PC-Spielesektor sieht die ganze Sache schon seit knapp 9-10 Jahren allerdings ganz anders aus.
Das ließt sich unbequem und macht die Thematik für uns Spieler auch nicht besser, aber faktisch ist das Erwerben eines gebrauchten Spiels legal…das spielen (ohne erteiltes Nutzungsrecht des Herstellers/Publishers) jedoch nicht!
Den Preis, den wir für ein Spiel bezahlen ist auch nicht der Erwerb der Packung und des Datenträgers samt Daten, sondern der Erwerb des Nutzungsrechtes dieser Daten.

Ich meine…ist trotzdem Kacke, aber ich wollte nur mal klarstellen, dass das keine Abzocke oder Verarsche im rechtlichen Sinn ist. 🙂

long text short: buy on steam and you know what I mean! 😀

[/quote]und zur PS4…[quote=Opalauge]

Erstmal wird die PS4 wohl auch nicht abwärtskompatibel. Zum anderen ist es egal, ob sie etwas stärker ist…hat in dieser Gen auch keinen Unterschied gemacht.
Nun aber mal zu dem, was ich weiter oben schon geschrieben habe…die Sache mit der Gebrauchtspielsperre.
Das ist etwas, auf dass uns die Industrie seit Jahren vorbereitet hat (Onlinepass) und dass beim PC schon völlig normal ist (Origin, Steam). Die Publisher möchten an ihren Nutzungsrechten für Software mehr verdienen.
Das stinkt, ist aber eben rechtlich ok.

So weit, so schlecht…

Wie will der Publisher das durchsetzen? In dem er sich mit dem Konsolenhersteller an einen Tisch setzt! Die stellen ja auch Spiele her, könnten also auch davon profitieren.
Wie läuft das System dann in der Praxis? Richtig, ein mindestens partieller Onlinezwang zur Verifizierung der Software auf deiner Festplatte und zur Überprüfung der Nutzungsberechtigungen.

Jetzt erinnert euch mal daran, wer Nintendo plötzlich scheiße findet und sie nicht mehr unterstützt…
Jetzt überlegt noch einmal, wer aber XBO und PS4 unterstutzt…und welcher andere Verein für die PS4 Diablo 3 rausbringt…

Die PS4 wird zu 99,99% eine Accountbindung oder ähnliches haben und sie wird wohl auch mindestens einen partiellen Onlinezwang haben (ähnlich dem täglichen Einloggen bei der XBO).
Alle großen Publisher haben uns seit Jahren auf diesen Scheiß vorbereitet, es auf dem PC seit Ewigkeiten etabliert und es wird so kommen und mit seeeeeehr großer Wahrscheinlichkeit auch bei der PS4.

Edit: Die ganze Gerüchteküche über die neuen Konsolen deuteten schon ewig darauf hin, dass die Next Gen wohl eher kleine Gaming PC´s sein werden und die Architekturen dieser Geräte bestätigen das. Nur hat niemand gesehen, dass wir auch den Ballast der dazu gehört auch abbekommen…

[/quote]Hinzu kommt, dass der neue Dual Shock per Eye Toy im Raum geortet wird. Das Konzept stand ja auch bei Sony auf der PK im Fokus. Also wird es auch hier ein “”allsehendes”” Auge im Wohnzimmer geben.Das alles sieht sich derzeit einfach sehr ähnlich…leider.

Sauerland ist Schauerland
I, MANIAC
Sauerland ist Schauerland

Für mich läuft die Gebrauchtspielsperre sowie der online-Zwang immer aufs Gleiche hinaus. Wenn die nächste Konsole auf dem Markt ist und die Server abgeschaltet werden, kann ich meine Konsole samt Spielen in den Müll schmeißen. Die werden doch im Leben nichts patchen, wenn die Server abgeschaltet werden. Im Gegenteil, so lassen sie die Spiele der abgeschalteten Konsole nochmalig im online-Shop für einen strammen Obolus auf die neue Konsole laden.

hardobi
I, MANIAC
hardobi

Ich hoffe das Sony nach der Show sich am Riemen reißt die alten Fans zu nicht vergraulen und versucht einfach nur eine geil zu programmierende Konsole mit viel Power und möglichst wenig Überwachungsspaß herauszubringen. Wenn es dann keine Wohnzimmerkamera + Gebrauchtspielesperre gibt könnte ich mir vorstellen das Teil zu kaufen. Leider befürchte ich ein wenig das Firmen wie Activision, EA, etc. dann sagen wir wollen nicht für diese Konsole programmieren, dass wäre zwar ziemlich krass und sich mehr als ein Schlag für Sony, aber die Frage ist halt:””Wie blöd sind die Massen?””Ich kann leider nicht einschätzen wie die Kernzielgruppe der 14-30 Jährigen tickt, aber wenn ich sehe wie viele WhatsApp und der ganzen Kram benutzen, dann wird mir Angst und bange.

Ullus
I, MANIAC
Ullus

Online zwang wäre schon schon schlimm genug, aber allein die tatsache das man für Gebrauchtsspiele noch eine Gebühr hinblättern muss, ist unter aller Sau !Kundenfreundlichkeit, ade…..!Sony hat nach der stark umstrittenen xbox präsi nun die chance erhalten bei ihrer kompletten PS4 Präsentation erneut Boden gutzumachen.Wenn Microsoft ihren Kurs noch weiterbehalten werden, werden sie höchstwahrscheinlich Schiffbruch erleiden. Ich glaube gehört zu haben, dass die einzigen während der vorstellung die geklatscht und gejubelt haben, die engagierten Bühnenkasper von Microsoft selbst waren.Das würde mir schon zu denken geben, wenn ich Microsoft hiesse…… Sony wird anscheinend das Rennen machen, Nintendo geht vermutlich als zweiter heimlicher sieger hervor.