Nach zwei indizierten Dead Island-Episoden kreuzt der polnische Entwickler Techland Ego-Zombie-Schlachtereien mit Parkour-Einlagen. Trotz des Fokus auf Wegrennen, Klettern und Kampfvermeidung ist die explizite Gewaltdarstellung der BPjM ein Dorn im Auge, das Spiel erscheint nie offiziell in Deutschland und wird indiziert.
Dying Light
Entwickler: Techland, Polen
Hersteller: Warner
System: PS4 / XOne
Veröffentlichung: 27. Januar 2015
Indizierungstermin: 9. Februar 2015
Indizierte Versionen: PS4 / XOne (US)
Index-Liste: A
In der fiktiven Stadt Harran bricht ein Virus aus, das Menschen in hirnlüsterne Zombies verwandelt. Protagonist Kyle Crane springt mit einem Fallschirm mitten in dieses Chaos, um eine Datei zu bergen, die von einem abtrünnigen Agenten gestohlen wurde. Doch Crane kommt schnell auf den Boden der Tatsachen: Ihm wurde nicht die ganze Wahrheit erzählt und die übrig gebliebenen Menschen brauchen seine Hilfe. Fortan springt und rennt er im Auftrag der verschiedenen Gruppierungen durch die Straßen der Stadt, umgeht Zombiegruppen oder schaltet sie im Nahkampf aus. In Acht nehmen muss sich Crane vor der Nacht: Dann tauchen spezielle Untote auf, die ihm haushoch überlegen sind.
»Die im Spiel enthaltenen Kampf- und Tötungsszenen schilderten die Vorgänge jeweils sehr detailliert. […] Den Gegnern könnten Arme, Beine und/oder Kopf abgetrennt werden, was jeweils mit Blutfontänen untermalt werde. Dem Spieler stünden Waffen wie z.B. Schwerter und Schusswaffen zur Verfügung.«
Auszüge aus der Indizierungsentscheidung Nr. VA 1/15 und Nr. VA 2/15 vom 09.02.2015
Das Spiel Dying Light wurde der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) in der verfahrensgegenständlichen Fassung zur Erteilung eines Alterskennzeichens vorgelegt. Mit Jugendentscheid vom 27.11.2014 lehnte der Berufungsausschuss wie bereits der Arbeitsausschuss zuvor die Kennzeichnung ab, weil der Spielinhalt aufgrund der drastischen Gewaltdarstellungen gegen menschenähnliche Wesen (Zombies) als indizierungsrelevant einzustufen sei.
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Während seiner Missionen trifft der Spielende immer wieder auf menschenähnliche Gegner (Zombies), aber auch hin und wieder auf menschliche Gegner (rivalisierende Banden). Einzelne Gegner lassen sich jeweils ohne größere Schwierigkeiten töten; treten die Gegner in Gruppen auf, muss taktisch geschickt vorgegangen werden.
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Die vorläufige Listenaufnahme des Spiels war anzuordnen, da die Gefahr einer kurzfristigen Verbreitung in großem Umfang besteht.
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Dying Light zeigt nach Auffassung des 3er-Gremiums detaillierte und selbstzweckhafte Gewalt- und Tötungsszenen. Maßgeblicher Spielinhalt ist – trotz diverser Nebenaufgaben – letztlich das Töten einer Vielzahl menschenähnlicher Gegner (Zombies). […] [D]ie sehr brutalen und blutigen Tötungssequenzen reduzieren das Spiel zum überwiegenden Teil auf eine Aneinanderreihung von Mord- und Metzelszenen.
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Als hochgradig bedenklich stuft das 3er-Gremium dabei die zahllosen Alltagsgegenstände ein, die im Spiel als Waffen genutzt oder in Kombination mit anderen Gegenständen zu solchen umfunktioniert bzw. modifiziert werden können.
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Alternative Spielelemente wie z.B. Geschicklichkeitsaufgaben sind im Verhältnis zu den zahlreichen drastischsten Gewaltszenen nicht geeignet, ein relativierendes Gegengewicht bilden zu können.
Auf den ersten Blick ist die Indizierung von Dying Light so klar wie die Verwandtschaft mit den ebenfalls indizierten beiden Dead Island-Spielen vom gleichen Entwickler. Doch auf den zweiten Blick tun sich Fragen auf, dann wird deutlich, dass sich das Spielprinzip des PS4- und Xbox-One-Schnetzlers von seinen PS3- und Xbox-360-Vätern unterscheidet: Im Gegensatz zu den beiden Quasi-Vorgängern, die sich auf das Töten und Ressourcensammeln beschränken, bietet Dying Light eine Alternative zum Kampf: Durch Parkour-Kletter- und Sprungelemente kann der Spieler viele Auseinandersetzungen umgehen und trainiert dadurch seine akrobatischen Fähigkeiten. Der Mangel an alternativen Lösungswegen wird in vielen Indizierungsentscheidungen kritisiert und als Argument für eine Indizierung genutzt – im Protokoll zur Indizierung von Dying Light finden die Parkour-Einlagen, welche vom Spiel durch ein ausführliches Tutorial und eine darauf ausgelegte Architektur in den Vordergrund gerückt werden, keine Erwähnung oder Berücksichtigung. Lediglich von Geschicklichkeitsaufgaben ist die Rede, diese werden aber nicht genauer definiert. Wurde der Parkour-Aspekt vielleicht durch die Eile bei der Indizierung nicht ausreichend gewürdigt? Davon abgesehen ist Dying Light natürlich brutal, die Zombies tragen Kleidung und sehen menschenähnlich aus, Gewalt wird explizit gezeigt. Außerdem ist es unmöglich, ohne Waffeneinsatz voranzukommen.
Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!