Playstation 4 Talk
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BlackHGT vor vor 4 years, 4 months aktualisiert.
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28. Dezember 2014 um 15:51 #1114775
UllusTeilnehmercaptain carot wrote:Quote:Aber Hauptsache erstmal Maul aufmachen und rumsabbeln. Lesen die meisten keine Verträge?
Wenn die Leute das je tun würden gäbe es bei Media Murks und Saturn keine 5 Jahres Garantieverträge mehr. ^^
Hatte einen 5 Jahres Garantievertrag auf der PS3 von Medi Max, hatte nur gutes Gerät erwischt, läuft heut noch rund, die Dicke Lady !
Übrigens: You got mail, das war wegen den Spielen, hat sich nun aber erledigt !
28. Dezember 2014 um 15:54 #1114776
denxTeilnehmerAlso ich hab mich damals auch sehr über die Driveclub Entschädigung gefreut. Hab mir jetzt als besänftigter User daher auch den Season Pass geholt. Nettes CRM kann auch mittelfristige Unternehmensvorteile generieren.
28. Dezember 2014 um 15:59 #1114777
BoushhTeilnehmercaptain carot wrote:Quote:Aber Hauptsache erstmal Maul aufmachen und rumsabbeln. Lesen die meisten keine Verträge?
Wenn die Leute das je tun würden gäbe es bei Media Murks und Saturn keine 5 Jahres Garantieverträge mehr. ^^
Naja, davon das hier irgendeiner etwas explizit fordert habe ich nichts mitbekommen. Aber auf ein kulantes Verhalten eines Konzerns, der schliesslich wie jedes andere Unternehmen vom Geld seiner Kunden lebt, darf man doch wohl hoffen. Schliesslich ist in diesem Fall sowohl Sony als auch dem Konsumenten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Merke: Kulanzen heben den CSI. So kann Sony aus einem negativen Vorfall positive PR machen
28. Dezember 2014 um 16:00 #1114778
captain carotTeilnehmer@Ullus: Hatte da noch zu tun, aber gelesen.
P.S.: Natürlich könnten sich beide Unternehmen hier kulant zeigen. Nur ist Kulanz keine Sache, die einem zusteht.
Wie mit Umtausch/Rückgabe im Einzelhandel. Im Fernhandel stehen einem 14 Tage Widerruf zu. Nicht defekte Ware, die ein Einzelhändler zurücknimmt ist aber immer Kulanz. Kein Verbraucherrecht.
28. Dezember 2014 um 16:08 #1114779
MarvomatTeilnehmercaptain carot wrote:@Ullus: Hatte da noch zu tun, aber gelesen.
P.S.: Natürlich könnten sich beide Unternehmen hier kulant zeigen. Nur ist Kulanz keine Sache, die einem zusteht.
Wie mit Umtausch/Rückgabe im Einzelhandel. Im Fernhandel stehen einem 14 Tage Widerruf zu. Nicht defekte Ware, die ein Einzelhändler zurücknimmt ist aber immer Kulanz. Kein Verbraucherrecht.
Leider denken viele, ihnen steht die Kulanz per Gesetz zu.
28. Dezember 2014 um 16:56 #1114780
captain carotTeilnehmerAnscheinend ist das manchmal nötig, Leute darauf hinzuweisen. :-p
28. Dezember 2014 um 16:57 #1114781
BoushhTeilnehmerMarvomat wrote:captain carot schrieb:@Ullus: Hatte da noch zu tun, aber gelesen.
P.S.: Natürlich könnten sich beide Unternehmen hier kulant zeigen. Nur ist Kulanz keine Sache, die einem zusteht.
Wie mit Umtausch/Rückgabe im Einzelhandel. Im Fernhandel stehen einem 14 Tage Widerruf zu. Nicht defekte Ware, die ein Einzelhändler zurücknimmt ist aber immer Kulanz. Kein Verbraucherrecht.
Leider denken viele, ihnen steht die Kulanz per Gesetz zu.
Machen wir jetzt hier einen Lehrgang zu den Unterschieden von Gewährleistung, Garantie und Kulanz? XP
Die ersten beiden fallen flach, da es sich beim PSN um eine Dienstleistung und nicht um ein Produkt handelt. Bleibt also nur auf eine kulantes Handeln seitens Sony zu hoffen…
Ist ja auch egal, PSN rennt wieder und ich geh jetzt zocken
28. Dezember 2014 um 17:04 #1114782
UllusTeilnehmerIch hätte noch eine Frage, wie ist den dieses Wolf Among US ?
Lohnt sich das ?
28. Dezember 2014 um 17:08 #1114783
ZiepTeilnehmer@ullus
Habe nur ein lp gesehen, nicht selber gespielt, aber war gewohnt gut gemacht. Nette Interpretation der Märchenfiguren und deren Geschichten.28. Dezember 2014 um 17:12 #1114784
MarvomatTeilnehmerImo das beste Telltale Game. Ist quasi die Sin City-Version der Grimmschen Märchenwelt.
28. Dezember 2014 um 17:53 #1114785
ChrisKongTeilnehmerrvn wrote:Verlangt ihr bei Glatteis auch Entschädigungen vom Staat, wenn ihr nicht euer Auto benutzen könnt, obwohl ihr eure KFZ-Steuer zahlt?
Nö, aber die Zeit, die ich das PSN oder XBox Live nicht nutzen konnte, sollten angerechnet werden und Feiertage eigentlich gleich doppelt. Das wäre fair und gerecht.
28. Dezember 2014 um 18:00 #1114786
MarvomatTeilnehmerWäre halt reine Kulanz.
28. Dezember 2014 um 18:07 #1114787
ChrisKongTeilnehmerKulanz hin oder her, gibt in der Schweiz z.B. auch Bestrebungen, um die Rechte der Kunden besser zu schützen. Dann wären solche AGBs bald mal fürn Arsch, was auch richtig wäre.
Kunde bezahlt Geld für eine Dienstleistung, die der Dienstleister zu erbringen hat, sonst steht eine angemessene Entschädigung zu. Für irgendwas gibts ja ein Obligationenrecht. Verstossen Verträge dagegen, kann sich ein Anbieter auch nicht zwingend darauf berufen, dass er Kunde dem zugestimmt hat, weil er mit sowas nicht zu rechnen brauchte.
Wäre sicher ein Fall für den Konsumentenschutz. Sowas habt ihr in Deutschland sicher auch. Nur weil der Absender Sony heisst, muss man noch lange nicht alles schlucken. ^^28. Dezember 2014 um 18:20 #1114788
MarvomatTeilnehmerChrisKong wrote:Kulanz hin oder her, gibt in der Schweiz z.B. auch Bestrebungen, um die Rechte der Kunden besser zu schützen. Dann wären solche AGBs bald mal fürn Arsch, was auch richtig wäre.
Kunde bezahlt Geld für eine Dienstleistung, die der Dienstleister zu erbringen hat, sonst steht eine angemessene Entschädigung zu. Für irgendwas gibts ja ein Obligationenrecht. Verstossen Verträge dagegen, kann sich ein Anbieter auch nicht zwingend darauf berufen, dass er Kunde dem zugestimmt hat, weil er mit sowas nicht zu rechnen brauchte.
Wäre sicher ein Fall für den Konsumentenschutz. Sowas habt ihr in Deutschland sicher auch. Nur weil der Absender Sony heisst, muss man noch lange nicht alles schlucken. ^^
Obligationenrecht gibt es hier nicht in diesem Sinne. Und was soll dann der Verbraucherschutz tun? Sony hat das doch ganz klar in seinen AGBs geregelt. Wenn was ausfällt, haften sie nicht. Damit muss man halt bei Online Diensten mal rechnen.
Ist doch z.B. auch mit Strom, Internet oder Wasser genauso, da haftet auch niemand, wenn’s mal nen Ausfall oder Rohrbruch gibt. Da wird dann sogar noch die Reparatur auf die Betroffenen aufgeschlagen, wenn die Straße aufgebaggert werden muss.28. Dezember 2014 um 18:29 #1114789
ChrisKongTeilnehmerWie gesagt, in der Schweiz gibts klar Fälle, wo die AGBs eben nicht geltendem Recht entsprechen, was sie nichtig macht. Der Konsumentenschutz soll den Gesetzgeber über genau solche Sachen informieren, dann können entsprechende Gesetze ausgearbeitet werden, die solche AGBs verhindern.
Nehmen wir mal den umgekehrten Fall. Ich hab ein paar grosse Rechnungen zum Bezahlen, dann kann ich mich ja auch nicht darauf berufen, dass der Anbieter halt auf sein Geld verzichten muss, weils nicht grad so läuft. Dann hast du fix eine Betreibung am Hals.
Zudem sind bei uns eigentlich auch Verträge, die Klauseln enthalten, welche nur einen einseitigen Vorteil enthalten nichtig. Weil es leider immer eine gewisse Grauzone gibt, werden Anwälte auch nie aussterben.
Aber wenn man sich mal ansieht, was der Konsumentenschutz alleine in der Schweiz für Verbesserungen hingekriegt hat, so muss man echt froh darüber sein. -
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