Playstation 4 Talk
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25. Juli 2015 um 19:42 #1117030
captain carotTeilnehmerSonicFanNerd wrote:captain carot schrieb:Privatpersonen können Gewährleistung ausklammern.
Auf Gebrauchtware trifft das zu.
Bietet eine Privatperson Neuware an, so muss Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ebenfalls gegeben werden. Diese kann bei Privatpersonen aber auf ein Jahr (statt der zwei Jahre) verkürzt werden und muss entsprechend vermerkt werden.
So hab ich das zumindest aktuell verstanden.
Bei Interesse, einfach mal ein wenig googeln.
Erstmal, ja, Privatpersonen müssen Gewährleistung explizit ausklammern. Davon ab ist das mit Privatperson und definitiver Neuware ein Thema für sich.
Für den Handel ist das klar als neuwertiger Zustand des Produkts, nicht der Verpackung, definiert. Außerdem, zumindest nach einem OLG Urteil, darf das Gerät nicht zur regelmäßigen Vorführung genutzt worden sein. Einmalige Vorführung ist wiederrum kein Thema. Entsprechend kann auch ein mängelfreier Versandrückläufer noch als neu gelten. Ein einmalig vorgeführtes Gerät auch. Ein Vorführgerät ist so gesehen wiederrum wegen regelmäßiger Nutzung nicht neu.
Genau definiert ist das bei einigen Warengruppen, bei anderen nicht.Das Problem ist, dass Privatpersonen ohne große Probleme als gebraucht verkaufen können. In vielen Punkten ist die Definition von Grbaucht auch so schwammig, dass im Privatbereich die Angabe einer sehr kurzfristigen Nutzung reichen kann.
25. Juli 2015 um 20:33 #1117031
AnonymInaktiv@ Maverick:
Ernst gemeint mit dem Schraubendreher? Ich habe einige von diesen kleinen Versionen, schon seit SNES-Zeiten brauchte man zum Aufschrauben der Controller diese kleine Größe. Sollte kein Problem sein, im Baumarkt oder Internet für wenig Geld dranzukommen.@ Cold Seavers:
Hatte Dich auch gar nicht so gemeint. Die Akkulaufzeit ist mit 4-5 Stunden sehr kurz, aber ich habe eh ein 3-Meter-USB-Verlängerungskabel dran, von daher stört es mich jetzt nicht so.25. Juli 2015 um 23:52 #1117032
SonicFanNerdModeratorcaptain carot wrote:Erstmal, ja, Privatpersonen müssen Gewährleistung explizit ausklammern.
Was Privatpersonen für Ware die als “Neu” deklariert ist (oder sich in dem Zustand befindet, unabhängig, ob sie als Neu bezeichnet wurde) nicht dürfen. Ein Ausschluss jeglicher Gewährleistung stellt eine ungültige Klausel dar und ist somit nichtig. In diesem Fall müsste die Privatperson also die kompletten 24 Monate gesetzliche Gewährleistung tragen.
Eine Klausel, die besagt, dass die gesetzliche Gewährleistung von 24 auf 12 Monate gemindert wird, da Privatverkauf, ist hingegen zulässig.
Oder eine Anpassung des Gewährleistungsausschlusses (“Ausschluss jeglicher Gewährleistung, ausgenommen hierbei ist [XYZ]”). Aber da wäre ich vorsichtig. Bei solchen Klauseln gilt: Präzise und “weniger ist mehr”.captain carot wrote:Davon ab ist das mit Privatperson und definitiver Neuware ein Thema für sich.Das Problem ist, dass Privatpersonen ohne große Probleme als gebraucht verkaufen können. In vielen Punkten ist die Definition von Grbaucht auch so schwammig, dass im Privatbereich die Angabe einer sehr kurzfristigen Nutzung reichen kann.
Da stimme ich dir auf jeden Fall zu.
Es gibt zwar so “spezielle” Fälle wie noch folierte oder versiegelte Ware, aber diese Fälle lassen sich ja durchaus vorher “lösen”, wenn man mit der Materie vertraut ist.
Im übrigen ist die Thematik bei Privatverkäufen praktisch eher von geringer Problematik.
Es kommt halt darauf an, welche Waren man kauft und welchen Wert diese haben. Es kann mitunter schwierig sein einen Sachmangel nachzuweisen. Und bei einem eher geringen “Streitwert” sparen sich viele dann schlussendlich den Aufwand.
Aber wenn dann mal jemand das Sitzfleisch hat und sowas durchzieht, ist man erstmal etwas aufgeschmissen, wenn man aus der Sache raus will (als Verkäufer).So, von meiner Seite ist der Ausflug in die Sachmängel – Gewährleistungsthematik beendet. Trockenes Geschwafel.
26. Juli 2015 um 15:09 #1117033
schnitzelTeilnehmerDie Schweizer haben die geilsten Angebote!!
https://shop.mediamarkt.ch/de/online-schnapp/idc2f8c7s6d8
PS: Ach übrigens, 249 Franken sind umgerechnet 238 Euro. *…schnief und weg*
26. Juli 2015 um 17:16 #1117034
schnitzelTeilnehmerHab eine wichtige Frage und ich hoffe das mir jemand dabei helfen kann:
Welche Modell-Nr hat die aktuelle PS4 Ultimate Player Editon mit 1 TB?
26. Juli 2015 um 17:41 #1117035
MarvomatTeilnehmerCUH-1200 , die 00 ist ein Platzhalter für die jeweilige Region. Die aktuelle 500er Version hat auch die CUH-1200
26. Juli 2015 um 17:45 #1117036
Daisen WarsTeilnehmerDas kann ich dir zwar nicht beantworten aber bin der Meinung gelesen zu haben das die Japaner damit das neue Modell bekommen und die anderen zwar die 1TB, aber im alten Modell verbaut.
Vielleicht hilft dir das auch.26. Juli 2015 um 18:13 #1117037
ChrisKongTeilnehmerIst eh schon ausverkauft. Typisch Lockvogel MM. ^^
26. Juli 2015 um 18:49 #1117038
schnitzelTeilnehmerDaisen Wars wrote:Das kann ich dir zwar nicht beantworten aber bin der Meinung gelesen zu haben das die Japaner damit das neue Modell bekommen und die anderen zwar die 1TB, aber im alten Modell verbaut.
Vielleicht hilft dir das auch.
Ja, das habe ich auch gerade gelesen. Hab dazu schon was im kleinen Fragen-Thread geschrieben und dazu auch einen Link verlinkt.
26. Juli 2015 um 18:53 #1117039
SonicFanNerdModerator@ Daisen Wars
So stand es glaube ich in der News hier auf der maniac.de.
@ Schnitzel
Habs nur mal fix überflogen bei Amazon Reviews:
Die bei Amazonde angebotene 1TB Variante ist die Revision CUH-1100.
Da gehe ich nun einfach mal davon aus, dass MM.ch die selbe Revision hat.
So wie ich es gelesen habe, ist die “aktuelle” CUH-1200 (10% geringeres Gewicht und 8% weniger Stromaufnahme) erstmal in Japan erhätlich, da gerade erst in Serie gegangen.26. Juli 2015 um 19:44 #1117040
schnitzelTeilnehmerHab mal ein bisschen rumgegoogelt und herausgefunden, dass die CUH-12xxA vorerst nur als 500GB-Version erhältlich sein wird und bei uns am 15. Juli 2015 erschienen ist. Das Release-Datum für die Modell-Reihe CUH-12xxB die dem 1TB Modell entspricht steht bei uns noch offen. Die ebenfalls seit dem 15. Juli erhältliche 1TB-Version basiert auf der alten CUH-11xxB-Hardware (das B steht für die Speicherkapazität von 1TB). Demnach dürfte auch der Eintrag bei wikipedia richtig sein. … Es steht für mich nur die Frage, ob ich warten oder doch lieber zuschlagen soll.
Hab jetzt mehrere gute Angebote für eine PS4 gefunden und werde mal morgen ein bisschen rumtelefonieren. Derzeit habe ich ein 500GB-Modell mit The Witcher 3 für 359 gefunden und ein 1TB-Modell ohne Spiel für ebenfalls 359 Euro. Bei dem 500GB-Modell bin ich mir aber nicht sicher, ob schon bereits die neue Hardware verbaut wurde. Die Preise denke ich mal sind in Ordnung und The Witcher 3 wollte ich schon eh immer haben.
26. Juli 2015 um 19:51 #1117041
ChrisKongTeilnehmerDann hol dir die 1TB Konsole, wenn du schon Spiele hast. Bist du mit diesen durch, wirst du den Witcher garantiert günstiger und bugfreier kriegen, ganz einfach.
27. Juli 2015 um 10:18 #1117042
schnitzelTeilnehmerHab folgende Nachricht von gameware.at erhalten:
Hallo Herr Schnitzel!
Wir haben am 15.7 das neue Terrabyte Modell mit der Nummer CUH_1116B erhalten.
Eine 12xxA IST MIR BIS Dato noch nicht bekannt.
Schöne Grüße aus Innsbruck
Marc BrunnerAuch bei der Google Bildsuche konnte ich die neue Modell-Reihe nicht ausfindig machen.
Werde heute oder morgen mal nach Holland fahren und gucken, was es da gibt. Nebenbei nehme ich mir noch ein Glas Erdnussbutter auf der Heimreise mit. Hab schon lange keine mehr gehabt.
27. Juli 2015 um 10:27 #1117043
WolfBurritoTeilnehmerhallo herr schnitzel xD
27. Juli 2015 um 10:36 #1117044
schnitzelTeilnehmerDas mit dem Schnitzel war natürlich ein Scherz. Wollte mein Namen jetzt nicht hier mitangeben, sonst weiß ja jeder wer ich bin. xD
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