KlaraLein

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Indizierte Spiele bei Ebay Kaufen #1148491
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    Rubio619 wrote:
    Wenn man aus dem EU-Raum beschlagnahmte Spiele importiert, hat der Zoll hingegen nichts damit zu tun und würde es also auch nicht einziehen.

    Das ist falsch.

    Auch innerhalb der EU kontrolliert der Zoll Sendungen. Hier geht es um die sogenannten Verbote und Beschränkungen. Wenn also ein Spiel aus UK nach DE versandt wird, das in DE beschlagnahmt wurde, wird es nicht zugestellt (wenn der Zoll das entsprechende Paket kontrolliert), da es gegen deutsche Gesetze verstößt.

    Ansonsten ist hier alles gesagt: Bei Importen aus Drittländer sind indizierte Spiele kein Problem. Beschlagnahmte Spiele dürfen nicht eingeführt werden.

    Hinweis zur Internetseite:

    Die Infos dort sind eigentlich tagesaktuell bzw. werden zeitnah aktualisiert, so dass die Aussagen dort eigentlich nicht “veralten”.

    als Antwort auf: Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360 #1127964
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    sansibal wrote:

    Zum Schluß: Schön das Du hier der Man!ac Community Rede und Antwort stehst.

    Bitte schön. :-)

    Wegen der Sache mit dem 3DS. Es geht hier weniger um Interna, als vielmehr darum, dass eine Antwort wahrscheinlich noch mehr Fragen aufwerfen würde. ;-)

    Außerdem möchte ich ein wenig für Verständis auf beiden Seiten werben. Und jeder, der sich ein wenig mit den Zollbestimmungen und ggf. deren Hintergründen auskennt, hat weniger Probleme mit “uns”.

    als Antwort auf: Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360 #1127962
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    sansibal wrote:
    Sind die Vorschriften was den Import von elektronischen Geräten betrifft in den letzten zwei Jahren “verschärft” worden?

    Mir persönlich ist nicht bekannt, dass die entsprechenden Vorschriften verschärft wurden, zumal die hier infragekommende Verordnung aus dem Jahr 2008 ist.

    Warum die Waren damals freigegeben wurden, kann ich an dieser Stelle nur spekulieren: Glück gehabt! ;-)

    Quote:

    Kannst Du nachvollziehen, was bei dem Gerät überprüft wurde?

    Ja, kann ich. Mehrere Möglichkeiten wären denkbar, zu denen ich aber hier nichts sagen werde. :-P

    Quote:

    Noch kurz zur Info Man!acs: Die Freihandelsgrenze für Privatimporte beträgt 430.-€. Wer also eine Xbox One von seiner Reise aus USA/NIPPON im November/Dezember im Gepäck hat, muss dies beim Zoll melden. Wer eine PS4 im Rucksack hat, kann locker am Zoll vorbei schlendern.

    Das stimmt nur bedingt: Wichtig ist der tatsächlich gezahlte Preis und der amtliche Umrechnungskurs am Tag der Einreise. Beispiel:

    Kaufpreis in den USA: 499 USD
    Heutiger UK: 1,2923

    Preis in Euro: 386,13 Euro => Der Preis liegt innerhalb der 430 Euro => Freimenge => keine Abgaben. :-D

    als Antwort auf: Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360 #1127960
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    Sil3ntChill wrote:
    Wie genau wird denn eine “Geschenksendung” für die Zollbeamten ersichtlich? Indem die Zollbeamten das besagte Päckchen öffnen und keinen Hinweis auf Gewerbe und/oder Zahlungsverkehr finden? Oder gibt es da eine spezielle Kennzeichnung (auf dem Paket/Päckchen) für?

    Grundsätzlich sollte auf dem Paket eine Zollinhaltserklärung (CN22/CN23) angebracht sein, in der angegeben werden muss, ob es z.B. eine Geschenksendung ist. Erfahrungsgemäß schreiben aber fast alle Absender in China hier “gift”, also Geschenk, drauf, so dass diese Angabe natürlich mit Vorsicht zu genießen ist. ;-)

    Letztlich muss der Beamte selbst entscheiden, ob er aufgrund der “Gesamtaufmachung” von einem Geschenk ausgeht oder eine gewerbliche Einfuhr unterstellt. Letztlich muss der Empfänger nachweisen, dass es eine Geschenksendung war.

    Quote:

    Weiterhin würde mich interessieren, ob eine Auslandssendung von Privat an Privat, wo aber Geld geflossen ist (z.B. Ankauf von Privatperson im Ausland, Ebay z.B.) ebenfalls “die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie die Einfuhren, die ein Händler tätigt”? Von einem gewerblichen Zweck kann hier doch nur im entferntesten die Rede sein, es sei denn Handel allgemein zählt im weitesten Sinne als “gewerblich”. Unerheblich davon ob der Handel zwischen zwei Privatpersonen zu Stande kommt?

    “Geschenk” ist hier das entscheidende Wort. Nur Sendung, die ohne Gegenleistung geschickt wurden, gelten im Postverkehr als Geschenk.

    Quote:

    Als letzte Frage kommt mir noch die “Problematik” der Stichprobe in den Sinn:

    Hatte unser Forenmitglied KnightWolf in seinem Fall einfach das spezielle “Glück”, dass die an ihn gerichtete Sendung geprüft wurde? Will fragen: Werden solche Sendungen (wie und warum auch immer) immer überprüft, oder hätte die Sendung auch ohne Prüfung einfach den Zoll passieren können?

    Die Versandunternehmen melden alle Paketsendungen dem Zoll an. Wie viele Sendungen dann auch tatsächlich kontrolliert (im Sinne von geöffnet) werden, hängt von den Kapazitäten der Zollstellen ab. Grundsätzlich gehe ich als Empfänger, der selbst Waren im Nicht-EU-Ausland bestellt, aber dovon aus, dass “meine” Sendungen kontrolliert werden. Alle Pakete, die ich persönlich aus den USA bekommen habe, sind auch vom Zoll aufgemacht wurden.

    als Antwort auf: Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360 #1127955
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    KnightWolf wrote:
    So sieht es also aus, sollte ich Urlaub machen darf ich eine Spielkonsole ruhig mit nach Deutschland nehmen, nur außerhalb der europäischen Union darf ich nichts importieren.

    Solange du die Konsole/Spiele im Reiseverkehr (Flugzeug/Auto/Schiff) als Privatperson mitbringst, ist das kein Problem, da es hier “großzügige” Ausnahmen gibt. Nur beim Import im Postverkehr muss man besonders aufpassen, da hier weit weniger Ausnahmen zugelassen sind.

    als Antwort auf: Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360 #1127952
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    Man mag von den gesetzlichen Regelungen halten was man will. Ich bin auch nicht immer glücklich damit.

    Irgendwo am Anfang des Threads war ja schon mal von der Auskunft der Zollverwaltung die Rede. Dort kann man seine Fragen stellen. Je detaillierter man das Problem umreißt, desto mehr Informationen bekommt man.

    Und die Auskunft des Kollegen war ja nicht falsch. Es gibt kein Einfuhrverbot. Jedoch wäre es hilfreich gewesen, wenn man auf die Probleme beim gewerblichen Rechtschutz und beim Thema Produktsicherheit hingewiesen hat. Wahrscheinlich ist der Kollege davon ausgegangen, dass alle XBox 360 eine CE-Kennzeichnung tragen, da sie ja baugleich sind.

    als Antwort auf: Zollamt verweigert Aushändigung von Xbox 360 #1127949
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    Hallo.

    Ich oute mich mal als Zöllner und versuche etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

    Einfuhren im Postverkehr gelten, wenn es keine Geschenksendungen von Privat an Privat sind, als gewerbliche Einfuhr. Daher stellen Onlineeinkäufe oder -auktionen immer einen gewerblichen Zweck dar, so dass diese Produkte tatsächlich die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie die Einfuhren, die ein Händler tätigt. Von daher bringt der Einwand “privater Zweck” in solchen Fällen nichts.

    Die Entscheidung, ob eine Ware eingeführt wird oder nicht, trifft nicht nur der Zoll. In vielen Fällen unterliegt die Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit einer Landesbehörde oder einer anderen Bundesbehörde. Der Zoll informiert die entsprechende Stelle und hält die Ware zurück, bis eine Entscheidung getroffen wurde.

    In dem hier zugrunde liegenden Fall erfüllte die XBox eben die Produktsicherheitsvorgaben der EU nicht, so dass eine Einfuhr nicht möglich war.

    Ein weiterer Punkt ist der gewerbliche Rechtschutz. Unternehmen können sich dabei nicht nur vor Plagiaten schützen, sondern auf Antrag auch Grau- und Parallelimporte untersagen. Hier lag ein solches Szenario vor: Originale XBox, die von Microsoft nicht für den europäischen Markt bestimmt war, wurde nach Europa verkauft. Sollte Microsoft eine entsprechenden Antrag gestellt haben (was ich nicht weiss und wahrscheinlich auch der “normale” MS-Support nicht weiss), muss der Zoll die Ware zurückhalten und Microsoft informieren. Die entscheiden dann als Rechteinhaber, was mit der XBox passiert (zurück zum Absender oder eben Vernichtung).

    Die oben genannten Erklärungen gelten übrigens nicht für den privaten, nichtkommerziellen Reiseverkehr. Hier dürfen Privatpersonen sowohl Waren mitbringen, die nicht die Produktsicherheit erfüllen, als auch Waren, die z.B. gefälscht sind. Die XBox hätte also problemlos im Koffer als Reisemitbringsel eingeführt werden dürfen.

    In diesem Sinne,
    K.

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