Akte BPjM – Grand Theft Auto: San Andreas

0
381

Ein riesiger Open-World-Spielplatz, tonnenweise Aufgaben und Beschäftigungsmöglichkeiten und eine für damalige Verhältnisse tolle Grafik – Grand Theft Auto: San Andreas begeisterte 2004 Spieler und Fachpresse (wir vergaben 94% Spielspaß). Warum kam die EU-Version des Spiels dann erst 2009 auf den Index (von dem sie inzwischen wieder gestrichen wurde)? Wir klären auf.

Grand Theft Auto: San Andreas

Entwickler: Rockstar North, Schottland
Hersteller: Take 2
System: PS2 / Xbox
Veröffentlichung: 26. Oktober 2004
Indizierungstermin: 7. Januar 2009
Indizierte Versionen: PS2 / Xbox (EU)
Index-Liste: A

2004 verzückte Rockstar mit seinem Open-World-Monster Grand Theft Auto: San Andreas die Videospielewelt. In der Haut von Carl Johnson erkundet Ihr den großen Bundesstaat San Andreas mit seinen Städten Los Santos, San Fierro sowie Las Venturas und sucht nach den Mördern Eurer Mutter. Star des Spiels ist der stattliche Umfang: Ihr bestimmt, ob C.J. fett oder muskulös durch die Straßen läuft, welchen Wagen er fährt, welche Klamotten er trägt und was er erlebt. Vom Tanz in der Disco bis zum Fallschirmsprung von einem Berg ist in GTA: San Andreas fast alles möglich. Daneben liefert Ihr Euch Feuergefechte und Verfolgungsjagden mit gegnerischen Banden und der Polizei.

»Mit Schreiben vom 14.5.2008 regte [der Antragsteller] die Indizierung des Spiels an. Im Spiel kämpfe man sich als Mitglied einer Gang nach oben. Schlägereien, Schießereien und sonstige gewalttätige Handlungen seien für die Handlung insgesamt prägend.«           

Auszüge aus der Indizierungs­entscheidung Nr. 8519 (V) vom 07.01.2009

”Das Spiel weist keine Altersfreigabe der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) auf. Eine in den Gewaltdarstellungen überarbeitete Fassung (keine zerplatzenden Köpfe durch Kopfschüsse; getötete Gegner hinterlassen kein Geld) erhielt das Kennzeichen ’Keine Jugendfreigabe’.
(…)
Johnson sieht sich im Spielverlauf zahlreichen menschlichen Opponenten gegenüber, die eher heterogen visualisiert sind. Zudem kann er beliebige menschliche Passanten attackieren.
(…)
Das vorliegende Spiel zeigt […] Gewalt in hoher Intensität und Dichte und ähnelt stark den indizierten Konsolenspielen Grand Theft Auto: Vice City, […] Grand Theft Auto: Vice City Stories […] und Grand Theft Auto: Liberty City Stories.
[…]
Neben den Missionen, in denen häufig das Töten von Menschen die einzige Möglichkeit zum erfolgreichen Abschluss der Aufgabe ist, kann der Spieler auch in der Spielwelt wahllos vollkommen unbeteiligte und unbewaffnete Menschen angreifen. […] Auch wenn sich durch wahlloses Töten von Passanten der Fahndungsdruck auf den Spieler erhöht, können zumindest anfangs die anrückenden Polizisten ebenso wie die vorherigen Opfer eliminiert werden.
[…]
Auf bereits am Boden liegende Opfer kann bis zu deren Tod eingeschlagen und getreten werden. Zudem zerplatzen die Köpfe von Spielfiguren durch Kopftreffer, die kopflose Leiche sackt daraufhin in sich zusammen. Sämtliche Spielfiguren unterliegen einem sogenannten Rag-Doll-Verhalten…
[…]
Die Spielereihe erfährt durch die Veröffentlichung von GTA IV momentan ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, sodass sich auch Einheiten der älteren Teile erhöht verkaufen.”

Im Herbst 2004 befand sich unsere Hobby-Welt im San Andreas-Fieber. Für Deutschland hatte Rockstar eine leicht geschnittene Version des Action-Adventures in petto, bei der man keine Köpfe abschießen kann und getötete Feinde kein Geld hinterlassen. Die EU-Fassung, bei der diese Dinge möglich sind, landete auf dem Index. Aber erst 2009. Warum so spät? Das liegt am Indizierungsantrag, der erst im Mai 2008 von einer im Prüfbericht nicht näher erläuterten Instanz gestellt wurde. Inspiriert wurde der Antrag wohl von der medialen Präsenz des Nachfolgers Grand Theft Auto IV, der am 29. April 2008 in die Läden kam und wie bei einer GTA-Veröffentlichung üblich im Blätterwald kontro­verse Diskussionen nach sich zog. Interessant ist, dass der Indizierungsbericht der EU-Version von San Andreas einige Punkte des Spieldesigns hervorhebt, die so auch für die deutsche Fassung gelten, welche mit USK-18-Siegel in den Läden stand: Der Fokus des Spiels liegt hier wie dort auf Gewalt, die zum Beenden der Geschichte ausgeführt werden muss. Und auch in der bei uns frei erhältlichen Version wird man, wenn man sich daneben benimmt, mit Polizeiverfolgungen bestraft, diese sind jedoch in den ersten Stufen keine ernste Bedrohung für den Spieler. In der heutigen Zeit dürften die Kopfplatzer keine Rolle mehr spielen, in puncto Gewalt ist der Jugendschutz ­liberaler als früher. Die Belohnung in Form von Geld für getötete Passanten kann aber auch heute noch sauer aufstoßen.

Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!

Rudi Ratlos
I, MANIAC
Rudi Ratlos

Hat mich komischerweise nie angesprochen. Mal für fünf Minuten bei meinem Bruder gespielt, aber direkt das Interesse verloren.

kevboard
I, MANIAC
kevboard

“”ragdoll verhalten”” öhhhmmm… bitte? xD ragdoll in San Andreas, jo klar. aufm pc per mod vielleicht xD

hnh4u
I, MANIAC
hnh4u

Bin nie über den ersten Stadtteil hinaus gekommen, die Welt war mir einfach zu groß. Dann ging mein Interesse stark zurück an der Reihe. Das es indiziert wurde, ging völlig an mir vorbei.

Max Snake
I, MANIAC
Max Snake

Nun ist es nicht mehr Indiziert. Danke Take Two.