The Legend of Zelda: Twilight Princess – HD-Version in der Mache?

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VG247 berichtet, dass eine HD-Version von The Legend of Zelda: Twilight Princess eventuell bald Realität werden könnte. Berufen wird sich dabei auf den Tweet einer Userin namens Octogirl, der ein entsprechendes Icon im eShop auffiel und einer Listung auf den eShop-Servern.

Nintendo hat sich zu dem Thema bisher nicht geäußert, aber undenkbar klingt die Sache nicht, zumal The Legend of Zelda: The Wind Waker ja auch eine hochauflösende Wii-U-Neuauflage spendiert wurde. The Legend of Zelda: Twilight Princess erschien am 19. November 2006 für Gamecube und Wii.

Gast

Kommt es , wird es gekauft ! ; )

Piotrik
I, MANIAC
Piotrik

Wäre cool weil ich die Wii Fassung wegen der Grafik ungern spiele.

captain carot
I, MANIAC
captain carot

Mit der Seite ist wohl das Internet Archive gemeint. Zumindest in den USA hat das Internet Archive einige Sonderregelungen bekommen, weil die Seite eben auch nicht verbreitet sondern digitalem Erhalt von Medien allgemein gilt.Beispiel SuperFX: Nintendo gibt hier keine offiziellen Infos raus. Der FX-Chip war allerdings geistiges Eigentum von Argonaut, wurde später noch weiterentwickelt blabla blubblub und man kann wohl davon ausgehen, dass FX-Chip Spiele heute ein Lizensierungsproblem haben.Das gilt übrigens auch für manche Automatenklassiker mit sehr spezieller HW.Wie ‘gut’ sich Hersteller selbst um digitalen Erhalt kümmern sieht man auch in Fällen wo für nicht mal zehn Jahre alte Spiele der Sourcecode verbummelt wurde. Ideal wäre vllt. wenn es eine zentrale ‘Sammelstelle’ gäbe. Analog zu Nationalbibliotheken etwa.Zum Thema rechtliche Lage mal ganz allgemein, das Thema ist halt sehr komplex. Entscheidend ist da vllt. mal eher, dass man reines Schwarz/Weiß Denken ablegt. Alleine die Tatsache, dass sich der alberne Terminus Raubkopie durchgesetzt hat sollte mal zum Nachdenken animieren.Das heißt auf der anderen Seite aber nicht, dass man alles an Downloads und Kopien gutheißen muss.

SonicFanNerd
Moderator
SonicFanNerd

So, wie versprochen, komme ich nochmal auf deinen Text zurück, cap.[quote=captain carot]

Das ist ein wenig kompliziert in mehrerlei Hinsicht.

1. Erlaubt der Gesetzgeber (in Deutschland) bei Software eine klare Ausnahme, die allerdings entsprechend nur für die klassische Sicherungskopie gilt.

[/quote]Richtig, diese Ausnahme gilt für [u]eine[/u] Sicherheits-Kopie von Software und fällt nicht unter die Privatkopie-Regelungen. In sofern haben wir hier schon eigentlich den Knackpunkt. Kann man also von seinen Games (hier ja Wii-Software) exakt eine SK erstellen. Soviel ich nun verstanden habe, greift eben bei dieser Regelung auch die “”Kopierschutz-wird-umgangen=böse””-Regel nicht.Wie und vor allem in welchem Format die SK gesichert werden kann, ist dabei wohl nicht beschränkt.Also ja, “”dumpen”” scheint als SK wohl rechtlich ok.Ob man diese SK dann aber eben verwenden darf (also für einen Emulator z. B.), oder ob diese einfach nur existieren darf, ist mir nicht bekannt.[quote=captain carot]

2. Liegt bei Privatgebrauch keine Straftat vor. So ist z.B. der Vertrieb vieler ‘Kopierschutzknacker’ hierzulande verboten, der rein private Gebrauch allerdings ist legal.

[/quote]Das ist vollkommen richtig. “”Kopierschutzknacker”” dürfen hier nicht vertrieben werden. Der Gebrauch ist theoretisch wieder Grauzone, bei der Privatkopie-Regelung. Bei der SK hingegen (wie oben gesagt) wohl bedenkenlos ok. Besitz einer solchen Software steht natürlich nicht unter Strafe.Überhaupt müssten wir hier (in dem Themenbereich) mal zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. ;)[quote=captain carot]

3. Stellt sich immer die Frage, was ein Kopierschutz ist und was nicht. Ein proprietäres Format ist z.B. kein Kopierschutz im eigentlichen Sinn. GC- oder Wii-Spiele zu dumpen ist also beispielsweise, auch wenn nicht unkompliziert durchaus legal. Ein PS2 Disc-Image zu erstellen ist i.d.R. eh relativ unkomplziert.

[/quote]Naja, die “”ob-Kopierschutz-oder-nicht””-Frage ist obsolet. Alles kann umgangen werden. Wenn uns der ewige “”Kampf”” zwischen Industrie und Usern eins gelehrt hat, dann das. :)Fakt ist halt, dass sobald ein Schutzmechanismus vorhanden ist (sei es nun rein proprietär oder aber ein richtiger Schutz), darf eben davon ausgegangen werden, dass der Urheber nicht möchte, dass das Material kopiert wird. Sonst würde auf einen Schutz von vorneherein verzichtet. Ja, auch das gibt es. :)Aber generell sehe ich die “”Kopierschutz””-Diskussion im Grunde nun als erledigt an. Die “”seichteren”” Fragen wurden geklärt. Und da hier niemand Anwalt ist, der speziell auf Urheberrecht und Zivilrecht spezialisiert ist (falls doch, um so besser ^^), würde jede weitere Vertiefung auch eher zu Halbwissen führen, oder?Ich für meinen Teil bin nun zu frieden un habe durchaus etwas dazu gelernt.Ach und natürlich sollte sich niemand auf die Zeilen hier zu dem Thema auf Deibel-komm-raus verlassen/berufen.Rechtlich verbindlich is hier nix.[quote=captain carot]

In dem Blog bin ich bewusst nicht auf jeden Einzelfall eingegangen, weil das Thema als ganzes auf nicht zu vielen Seiten betrachtet werden sollte. Wenn man alle rechtlichen Eventualitäten in diesem und jedem Fall betrachten wollte könnte man schon alleine damit einige Seiten füllen. Dazu kommt dann ggf. noch, ob ROM’s oder Images ggf. schon seinerzeit vor der Novelierung der entsprechenden Gesetze gezogen wurden.

Das gleiche gilt im Detail für ‘Abandonware’. Denn der Bereich reicht von offiziell freigegebener Software über Software ohne aktuellen Rechteinhaber und ohne offizielle Freigaben bis zu Software, bei der noch/wieder ein Rechteinhaber existiert der sich aber warum auch immer nicht weiter darum kümmert.

Ersteres stellt z.B. der Thalion Webshrine dar. Ausnahme ist Thalions Airbus Simulation, die dank ausgelaufener Lizenz unter zweiteres fällt.
Genauso fallen sämtliche alten Lizenztitel von Acclaim unter zweiteres, weil damals jemand anderes die Lizenzen z.B. an Turok, Simpsons etc. gekauft hat.
Die meisten anderen Acclaim Titel oder auch Nintendos SuperFX Chip Spiele fallen unter letzteres. In Acclaims Fall wurden die IP’s von einem neuen Rechteinhaber übernommen, der sie zehn Jahre brach liegen ließ und erst vor kurzem Rereleases erster Spiele angekündigt hat.

Das macht Abandonware oft zu einem schwierigen Thema.

[/quote]Zunächst:Klar, kannst du in deinem kompakten Blog nicht auf alle Eventualitäten eingehen. Das kann auch keiner verlangen, zumal dein Schwerpunkt ja nicht die rechtlichen Fragen waren.So wie du das aufgezogen hast, was das schon ganz gut.Deine weiteren Ausführungen zu u. a. Abandonware hier finde ich auch ziemlich interessant.Ich wusste z. B. nicht, dass die Games für das SNES mit dem FXChip in eine “”eigene”” Lizenzsparte fallen. Also losgelöst von gängigen SNES-Spielen, bei denen eben die Lizenzen bei den jeweiligen Herstellern liegen. Oder habe ich da nun was falsch verstanden?Im übrigen gibt es eine Seite, die sich zur Aufgabe gemacht hat etliche [u]freien[/u] Werke zu digitalisieren und so zu archivieren.Da ich aber gerade nicht über deren rechtliche Unbedenklichkeit informiert bin, spare ich mir die Verlinkung.Das Thema Werke legal zu digitalisieren und archivieren, finde ich allerdings auch recht spannend.Nicht auszudenken, wenn ein Pac-Man, Pong oder Space Invaders mal irgendwann im laufe der Geschichte verloren gingen.Abschließend noch ein freundliches Danke an dich cap und die anderen beteiligten Personen für den netten Diskurs. 🙂

T3qUiLLa
I, MANIAC
T3qUiLLa

war für mich das zelda mit der bedrückensten atmosphäre nach majoras mask. fand das spiel teils auch sehr strange vom design her (wind/lufttempel) dann hat er aber wieder teils großartige bosskämpfe und an sich ne tolle geschichte, wie ich finde. hauptsache meine wii u krieg endlich mal wieder n guten grund angemacht zu werden.

shifu
I, MANIAC
shifu

[quote=captain carot]

Btw. wer bezahlt den entsprechenden Juristen? xD

[/quote]Das war die PCGames. Dein Feund google wird dir aber auch andere Quellen nennen können – auch was man unter allgemeiner Auffassung zu verstehen hat XD

rvn
I, MANIAC
rvn

[quote=Lugaruh]

Kulturschutz wird durch die Hersteller selbst betrieben….VC und andere!

[/quote]Es gibt weitaus mehr Spiele, die nicht in der VC sind als die, die drin sind.[quote=Lugaruh]

Seitdem es die legalen Download Portale gibt, gibt es das Argument “”das spiel ist alt und keiner verdient damit Geld”” schlicht nicht mehr!

[/quote]Quatsch. Auch bei Steam oder GoodOldGames gibt es bei weitem nicht alles. Abgesehen davon hat sich die ROM-Szene zu einer Zeit entwickelt, in der sich Nintendo einen feuchten Schiss um die Erhaltung von Kultur bemüht hat. Nintendo war lediglich daran interessiert, beim GBA mit alten Kassenschlagern nochmal abzukassieren.[quote=Lugaruh]

Darf ich alte Bücher Kopieren und verteilen, weil es Kulturellwervoll ist?

[/quote]Für jemanden, der sich wirklich mit Herzblut für die Sache interessiert, stellt sich diese Frage, ob man es “”darf”” nicht.[quote=Lugaruh]

Kulturschutz ist keine ausrede für Diebstahl…..und Kopien verbreiten ist genau das!

[/quote]Können wir uns jetzt mal darauf einigen, dass es um Privatkopien gehen, welche keinen Strafbestand darstellen? Und Diebstahl ist es sowieso nicht.[quote=Lugaruh]

Wieviele Spiele sind denn Kulturell wertvoll?? Die besten werden immer, irgendwann irgendwo veröftetlicht….bestes Beispiel Rare Replay

[/quote]Ein erwachsener, mündiger Mensch sollte selber recherchieren und ausprobieren und nicht das als gut erachten, was der Hersteller als gut erneut verkauft.[quote=shifu]

Das umgehen eines Kopierschutzes ist illegal. Zumindest in Deutschland. Ob privat oder nicht, das ist irrelevant. Aber was wissen schon Juristen …

[/quote]Illegal und straffrei – sprich, die Regelung ist nichtig.[quote=Lugaruh]

Eigentlich sollte es eine zentrale Datenbank geben in der Spiele automatisch nach 20 +- Jahren aufgenommen werden…..wo sie jeder für paar euro runterladen kann….und das Geld fliest in den erhalt der Datenbank….und schon sind Spiele als Kultur gut gerettet.[/quote]Gibt es schon seit über 10 Jahren und wird durch Werbeeinnahmen finanziert.

captain carot
I, MANIAC
captain carot

Das private Umgehen eines Kopierschutzes ist für Eigenbedarf nach allgemeiner Auffassung keine Straftat. Und für Sicherungskopien von Software gelten besondere Regeln.Gewerbliches Umgehen eines Kopierschutzes und das Anbieten entsprechender Lösungen sind eine Straftat. Btw. wer bezahlt den entsprechenden Juristen? xD

Lugaruh
I, MANIAC
Lugaruh

Genau diese Regelschutzfrist brauchen wir in der Spieleszene…..@CarotChrisKong…..ja so ist es, in NL kann man Gras legal kaufen in Deutschland ist es illegal! Die Nationalstaaten haben unterschiedliche Gesetze dafür kann ich aber recht wenig!klar kannst du Roms runterladen und handelst in der SCHWEIZ rechtens….aber eigentlich solltest du es nicht Downloaden können, weil es das Angebot eigentlich nicht geben soll, weil du sagt ja selber Anbieten ist verboten!Warum ist es verboten Roms zu verteilen wenn es so sauber und rechtens ist??Eigentlich sollte es eine zentrale Datenbank geben in der Spiele automatisch nach 20 +- Jahren aufgenommen werden…..wo sie jeder für paar euro runterladen kann….und das Geld fliest in den erhalt der Datenbank….und schon sind Spiele als Kultur gut gerettet.Und die Retrospieler sind nicht mehr in der Grauzone

shifu
I, MANIAC
shifu

Das umgehen eines Kopierschutzes ist illegal. Zumindest in Deutschland. Ob privat oder nicht, das ist irrelevant. Aber was wissen schon Juristen …

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

Und wer entscheidet, was wertvoll ist? Du etwa? Nintendo?Den Begriff Kulturschutz hab ich btw. auch eigentlich gar nicht verwendet. Und solange Gesetze von Menschen gemacht werden, würde ich da auch nicht automatisch was in Stein gemeisselt sehen. Deine Reaktion ist aber wohl der Inbegriff von opportun, also nehmen wir an, das Gesetz würde es erlauben, dann ist es recht????Ich wiederhol mich gerne nochmals, in der Schweiz ist der DL von Roms, Filmen und Musik nicht illegal, das Anbieten schon. Also ist man in meinem Land kein Dieb, in deinem schon, weil eben das Gesetz entsprechend ist? Recht und Unrecht hat mit Gesetzen nicht zwingend was zu tun. Aber wenn man nur schwarz/weiss denkt, geht dabei komplett die Differenzierung flöten. Und glaub mir, du solltest froh sein, dass die Welt nicht nach dem Prinzip funktioniert. ^^

captain carot
I, MANIAC
captain carot

[quote=Lugaruh]

Kulturschutz wird durch die Hersteller selbst betrieben….VC und andere!

Seitdem es die legalen Download Portale gibt, gibt es das Argument “”das spiel ist alt und keiner verdient damit Geld”” schlicht nicht mehr!

Darf ich alte Bücher Kopieren und verteilen, weil es Kulturellwervoll ist?

[/quote]Nein.Hersteller machen neu Kasse womit sie neu Kasse machen können. Ohne Bemühungen der Emuszene wäre vieles bereits verloren. Das ist ein Fakt.Wie das mit Filmen, Tonträgern und Büchern nach einer entsprechend langen Zeit aussieht siehe Regelschutzfrist.Generell gibt es klar nicht gerade wenige, die nach reiner Kostenlos Mentalität handeln. Das ist aber definitiv nicht die gesamte Emulatorszene.Das Thema legale und illegale Kopie ist ohnehin noch ein ganz anderes. Und während ich da ganz sicher nicht der Warez Szene folgen würde, der Unternehmerseite folge ich ebenso wenig. Alleine der selten dämliche Terminus Raubkopie…

Lugaruh
I, MANIAC
Lugaruh

Kulturschutz ist keine ausrede für Diebstahl…..und Kopien verbreiten ist genau das!Wieviele Spiele sind denn Kulturell wertvoll?? Die besten werden immer, irgendwann irgendwo veröftetlicht….bestes Beispiel Rare ReplayDann sollte es auch ein Rechteverfall bei Software geben…..solange es das nicht gibt….ist es unrecht!

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

[quote=Lugaruh]

Kulturschutz wird durch die Hersteller selbst betrieben….VC und andere!

Seitdem es die legalen Download Portale gibt, gibt es das Argument “”das spiel ist alt und keiner verdient damit Geld”” schlicht nicht mehr!

Darf ich alte Bücher Kopieren und verteilen, weil es Kulturellwervoll ist?

[/quote]VC, ja, die deckt ja auch alles ab.Ich glaube du scheinst wohl nicht annähernd eine Ahnung zu haben, wieviele Spiele es tatsächlich gibt. Ja, darfst du. Die zeitliche Dauer ist allerdings verdammt lang, wird wohl nix mit deiner Neuauflage von Harry Potter. 🙂

Lugaruh
I, MANIAC
Lugaruh

Kulturschutz wird durch die Hersteller selbst betrieben….VC und andere!Seitdem es die legalen Download Portale gibt, gibt es das Argument “”das spiel ist alt und keiner verdient damit Geld”” schlicht nicht mehr!Darf ich alte Bücher Kopieren und verteilen, weil es Kulturellwervoll ist?

Esena
I, MANIAC
Esena

Fände ich gut, es hat zwar einige kleinere Macken ist aber dennoch um Welten besser als SS.

Ullus
I, MANIAC
Ullus

Das ist Wieder so ein Fall von aufgewärmter überflüssiger HD Suppe, die ja eher auf der One und der PS4 ihre Runde macht, Dishonered, schlafende Hunde usw, man könnt grad meinen warum dann n Überhaupt die PS3 und die 360 entwickelt wurden? statt neues rauszubringen, wird altes verbrauchtes und auch ( wenn auch nicht bei jedem ) bekanntes in den großen Topf geworfen, kräftig rumgerührt und nur mit marginalen Zutaten gameplaymässig nachgebessert, die eigentlich kaum der Rede wert sind, dafür hab ich mir zumindest keine Next Gen Konsole geholt, denn neue Spiele braucht das Land.Würde mich nicht wundern wenn jetzt noch ein Ni No Kuni HD mit ins Rennen geworfen wird, die Recycling Maschine wartet schon ganz ungeduldig…. ^^ Schon komisch, da da jetzt genau wie Sony und Microsoft Nintendo denselben Kurs einschlagen will, ist man wirklich schon so verzweifelt bei allen dreien, Hmmm, ich glaub das hat auch was mit Bequemlichkeit zu tun ! 🙂

SonicFanNerd
Moderator
SonicFanNerd

@ capNa, das ist mal ne detaillierte Antwort. :)Sehr informativ.Danke dafür.Nur kurz:Ich komme jetzt nicht dazu, angemessen darauf zu antworten.Werde ich aber nachholen. Kann aber sein, dass das erst am Wochenende geschieht.

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

[quote=Siekard]

@Kong
“”Und die Aussage des Kulturschutzes ist ja wohl total lächerlich””
Gut, da hast du recht, da hab ich mich hinreißen lassen, das tut mir Leid. Aber mir geht es ja nicht darum nachweisliche Aussagen lächerlich zu machen, nur mir kam diese Aussage halt schon etwas vorgesetzt vor. Tut mir Leid wenn du das nicht so meintest.
Aber auch bei den Arcades stelle ich schon fest, dass die meisten erfolgreichen, Entwicklungsrelevanten auf Disk publiziert werden. Und die Frage bleibt halt, wie viele Spiele brauche ich, um ein historisch relevantes Abbild zu schaffen?

[/quote]Eigentlich müsste man, um dem Medium Videospiele gerecht zu werden, da ein sehr junges Medium, halt auch entsprechende angepasste Gesetze haben. So, wie es beispw. auch Bücher haben, die nach sehr langer Zeit halt von jedem publiziert werden können. Wo man da allerdings die Grenze ansetzen sollte, sicher schwierig. Und wie so oft, wenn Hersteller und Institutionen nicht in die Puschen kommen, behelfen sich die Leute selber. Ich weiss den Namen des Projektes nicht mehr, Genpei hat davon erzählt, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ebensolche Sachen zu konservieren. Ich verwehre mich nur gegen eine pauschale Verteufelung des Themas selbst. Und auch beim kriminellen Teil gibts dann immer noch Abstufungen, und das ist gut so. Beispw. würde ich da sicher unterscheiden zwischen einem, der etwas runterlädt oder was verhökert, das nicht seins ist. Da könnte man sich ferner auch drüber streiten, wieviel der Branche da wirklich an Geld flöten geht. Denn eins ist sicher, für viele der alten Kamellen würde kaum jemand Geld hinlegen und es dann eher bleiben lassen. Ich für meinen Teil hab einen entspannten Umgang damit. Wie einige User hier bestätigen können, hab ich schon div. Male gebrauchte Klassiker u.a. gekauft, obwohl ich da auch einfach ne Emu hätte ziehen können. Das wiederum mach ich in erster Linie schlicht aus Bequemlichkeit und auch Verfügbarkeit. Secret of Mana 2 mit dt. Texten gibts nur im Netz. ^^

captain carot
I, MANIAC
captain carot

[quote=SonicFanNerd]

captain carot schrieb:

[…] Ein Image auf der Festplatte zu erstellen ist für Besitzer des Originals übrigens ebenfalls legal. […]

Dies ist meines Wissens eben so nicht ganz richtig. Stichwort: Kopierschutz. Aber eben auch hier: Kein Kläger, kein Richter.

Zum verlinkten Artikel/Blog generell:
Seite 1 ist hierbei von Interesse. Wie erwartet keine Antwort auf die speziellen Fragen. Aber als kleiner Überblick sicher nicht verkehrt.

[/quote]Das ist ein wenig kompliziert in mehrerlei Hinsicht.1. Erlaubt der Gesetzgeber (in Deutschland) bei Software eine klare Ausnahme, die allerdings entsprechend nur für die klassische Sicherungskopie gilt.2. Liegt bei Privatgebrauch keine Straftat vor. So ist z.B. der Vertrieb vieler ‘Kopierschutzknacker’ hierzulande verboten, der [b]rein private[/b] Gebrauch allerdings ist legal.3. Stellt sich immer die Frage, was ein Kopierschutz ist und was nicht. Ein proprietäres Format ist z.B. kein Kopierschutz im eigentlichen Sinn. GC- oder Wii-Spiele zu dumpen ist also beispielsweise, auch wenn nicht unkompliziert durchaus legal. Ein PS2 Disc-Image zu erstellen ist i.d.R. eh relativ unkomplziert.In dem Blog bin ich bewusst nicht auf jeden Einzelfall eingegangen, weil das Thema als ganzes auf nicht zu vielen Seiten betrachtet werden sollte. Wenn man alle rechtlichen Eventualitäten in diesem und jedem Fall betrachten wollte könnte man schon alleine damit einige Seiten füllen. Dazu kommt dann ggf. noch, ob ROM’s oder Images ggf. schon seinerzeit vor der Novelierung der entsprechenden Gesetze gezogen wurden.Das gleiche gilt im Detail für ‘Abandonware’. Denn der Bereich reicht von offiziell freigegebener Software über Software ohne aktuellen Rechteinhaber und ohne offizielle Freigaben bis zu Software, bei der noch/wieder ein Rechteinhaber existiert der sich aber warum auch immer nicht weiter darum kümmert.Ersteres stellt z.B. der Thalion Webshrine dar. Ausnahme ist Thalions Airbus Simulation, die dank ausgelaufener Lizenz unter zweiteres fällt.Genauso fallen sämtliche alten Lizenztitel von Acclaim unter zweiteres, weil damals jemand anderes die Lizenzen z.B. an Turok, Simpsons etc. gekauft hat.Die meisten anderen Acclaim Titel oder auch Nintendos SuperFX Chip Spiele fallen unter letzteres. In Acclaims Fall wurden die IP’s von einem neuen Rechteinhaber übernommen, der sie zehn Jahre brach liegen ließ und erst vor kurzem Rereleases erster Spiele angekündigt hat.Das macht Abandonware oft zu einem schwierigen Thema.

Siekard
I, MANIAC
Siekard

@Kong””Und die Aussage des Kulturschutzes ist ja wohl total lächerlich””Gut, da hast du recht, da hab ich mich hinreißen lassen, das tut mir Leid. Aber mir geht es ja nicht darum nachweisliche Aussagen lächerlich zu machen, nur mir kam diese Aussage halt sc

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

Als Beispiel: Wenn ich das Spiel im Laden mit Quittung kaufe, gibt es darüber überhaupt kein Diskussion ob das nun mir gehört und ob ich es nutzen darf oder nicht.Ein Schelm wer böses dabei denkt, dass da explizit der Retailkauf als Beispiel herhält. ^^ Denn digital hat der Käufer nicht annähernd die gleichen Rechte, obwohl er oftmals sogar gleichviel, in manchen Fällen sogar mehr bezahlt, als der Kunde im Laden. Wie alles, hat auch Emulation ihre Schattenseiten. Die Hersteller tragen da auch eine wesentliche Mitschuld, gerade was die Releasepolitik betrifft. Und die Aussage des Kulturschutzes ist ja wohl total lächerlichUnd selber sagst du, dass deine Aussagen lächerlich gemacht werden? Ehrlich, was denn das fürn Diskussionsstil? Wie gesagt, da kommen, wie so üblich erstmal Pauschal- und Generalverurteilungen, sodass man merkt, dass die Person sich da kaum damit auseinandergesetzt hat. Verrat mir mal, was dem Hersteller der Gebrauchtverkauf über Ebay denn nun genau bringt?Und was ist mit den ganzen Arcades, kann man die auch alle so auf ebay kaufen?Aber mit dieser ablehnenden Haltung, macht ein Diskurs wirklich wenig Sinn.

Siekard
I, MANIAC
Siekard

@rvn””ist schlicht falsch”” <- ist keine konsturktive Anmerkung oder in irgend einer Weise aussage kräftige Aussage, da man damit überhaupt nichts anfangen kann.Mit Erfahrungen von Emu-Junkies meine ich die, die sich einen teuren PC kaufen aber dann darauf

WNxKraid
Gast

Legalitätsdiskusion mal beiseite, ich kann mir kaum vorstellen, das viele Leute ein so umfangreiches Spiel wie TP auf dem Emulator durchspielen.Dafür läuft das Ganze bei den meisten nach wie vor zu unrund.Ich habe bisher jedenfalls nur alte 8 und 16bit Klassiker ernsthaft auf den jeweiligen Emulatoren gespielt und das auch nur weil ich die Konsolen nicht immer alle dabei habe.Alles ab PS2/NGC habe ich lediglich aus interesse daran, wie gut bzw. schlecht die Emulation läuft getestet.Lustigerweise sind es aber auch immer die Spiele, welche schon auf der Orginalkonsole zu meinen Favoriten gehören.Mal zu sehen wie bestimmte Spiele mit HD Auflösung aussehen könnten ist schon ein Anreiz.Zum Thema TP HD:für einen HD Port (nur die Auflösung wurde erhöht, rest bleibt gleich) aber bitte zum Budget-Preis.Ein richtiges HD Remaster mit überarbeiteten Texturen und Effekten wäre mir sogar Vollpreis wert.Hier mal ein Beispiel einer Texturmod auf Dolphincomment imageGerade bei den Leveltexturen kann eine höhere Auflösung einen recht großen Unterschied bewirken.

SonicFanNerd
Moderator
SonicFanNerd

Siehe den Edit im oberen Post.Ergänzend dazu:Die ganzen Vorzüge der Emulation sind mir durchaus bewusst. Aber das war nun nicht von mir infrage gestellt.Das rechtlich sichere Verhalten des Nutzers ist da eher das Problem. Nicht unbedingt weil “”Raubmordkopierer”” (was ein Wort ^^).

SonicFanNerd
Moderator
SonicFanNerd

@ ChrisDanke für den Link. Da schaue ich mal rein. Vermute aber, dass die speziellen Fragen dort eher nicht beantwortet werden. ;)Im Übrigen ist Software die es “”nicht mehr zu kaufen gibt und wo es den Hersteller gar nicht mehr gibt”” früher mal unter dem

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

Doch, ich denke da findest du Antworten. Tatsache ist, ohne Emulation wären div. Spiele wohl für immer verloren, viele blieben Japan vorbehalten, es gäbe keine Hacks, usw.

ChrisKong
I, MANIAC
ChrisKong

[quote=Lugaruh]

Ich sprach ja nie von anfertigen einer “”Sicherheitskopie”” (da waren wir uns einig)……sondern dem illegalen vertrieb von ROMs, ISOs und Disk Image…..was eine Diebstahl geistigen Eigentums ist

Und bei privaten Sicherheitskopien bleibt immer noch die frage, umgehen ich einen Kopierschutz? Weil das ist auch nicht ganz sauber

in meinen Augen ist Diebstahl einfach Diebsathl…..ob ich eine Privatperson bestehle oder ein unternehmen.

[/quote]Und was, wenns das Spiel nicht mehr zu kaufen gibt oder der Hersteller gar nicht mehr existiert? Vielleicht sollten sich manche Leute mal intensiver mit dem Thema auseinandersetzen. Captain Carot hat dazu sogar mal einen Blog gemacht, Columns for Carrots, den findet ihr [url=https://www.maniac.de/content/blog-columns-carrots-16-emus]hier[/url]@SonicIn der Schweiz ist jegliches Runterladen legal, nur die Verbreitung steht unter Strafe. Das kann sich natürlich auch ändern. Wie gesagt, schau in den Blog der Karotte, dort wirst du ausreichend Infos und Meinung zu dem Thema finden.

SonicFanNerd
Moderator
SonicFanNerd

@ rvnSorry, wenn ich mich hier mit einklinke.Ich möchte dir (oder wem sonst) nun nicht auf die Füße treten, habe aber ein paar Anmerkungen (oder Verständnisfragen wenn man so will) zu dem Thema.Alles aus meinem derzeitigen Wissensstand zum Thema Emulation

Lugaruh
I, MANIAC
Lugaruh

Ich sprach ja nie von anfertigen einer “”Sicherheitskopie”” (da waren wir uns einig)……sondern dem illegalen vertrieb von ROMs, ISOs und Disk Image…..was eine Diebstahl geistigen Eigentums istUnd bei privaten Sicherheitskopien bleibt immer noch die frage, umgehen ich einen Kopierschutz? Weil das ist auch nicht ganz sauberin meinen Augen ist Diebstahl einfach Diebsathl…..ob ich eine Privatperson bestehle oder ein unternehmen.