US-Gerichturteil könnte Handel mit gebrauchten Spielen verbieten

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Das US-Berufungsgericht 9th U.S. Circuit Court of Appeals hat in einem Urteil entschieden, dass Software-Hersteller den Weiterverkauf ihrer Produkte verbieten können.

Bis zu diesem Urteil galt in Amerika die First-Sale-Doktrin, nach der ein Rechteinhaber die Kontrolle über sein Produkt mit dem Verkauf verliert – solange von dem Produkt keine zusätzlichen Kopien angefertigt werden, wohlgemerkt. Das Gericht in San Francisco entschied allerdings, dass Lizenzvereinbarungen die First-Sale-Regelung überflüssig machen.

Sollte das Urteil nicht aufgehoben werden, wäre dies ein Rückschlag für den amerikanischen Gebrauchthandel, allen voran öffentliche Bibliotheken, eBay und – im Videospiel-Bereich – GameStop.

Der Videospielhändler verkündete, dass Gebrauchtspiele 31,4 Prozent seiner Verkäufe ausmachten, was einem Umsatz von 565,5 Millionen US-Dollar entspreche. Auf der anderen Seite beschweren sich Spielehersteller schon lange über den Gebrauchtspielmarkt. Aktuelles Beispiel: THQ.

Bei dem riesigen Gebrauchtmarkt scheint es unwahrscheinlich, dass dieses Urteil in der Form bestehen bleibt – zumal der 9th U.S. Circuit Court of Appeals dafür bekannt ist, dass seine Entscheidungen wieder aufgehoben werden.

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Otterkuh
18. Oktober 2010 14:25

@ Michael J. Fox…dann eben tiefer in Retro gehen, oder gänzlich PC und IndieGames bzw. Mods…

Michael J. Fox
16. Oktober 2010 12:56

Wenn wir keine gebrauchten Games mehr kaufen könnten. Wäre es ein Grund für mich mein Hobby an den Nagel zu hängen!

Otterkuh
16. Oktober 2010 12:43

“”ShinjiTao: Wird bei uns nicht passieren also wayne. Bloß nicht gleich wieder verrückt machen lassen.””Mit dieser “”Wayne-Einstellung”” passiert es ganz sicher 🙂

16. Oktober 2010 3:05

Wird bei uns nicht passieren also wayne. Bloß nicht gleich wieder verrückt machen lassen.

captain carot
15. Oktober 2010 21:58

Dabei ging es allerdings nicht um Spiele sondern um die Lizenz zu einem Autodesk Produkt. In diesem Fall erwirbt man ausdrücklich nur die Lizenz. Genau darum ging es anscheinend auch bei dem Urteil.Im europäischen Markt dürfte das allerdings eh keine Auswirkungen haben, hier gelten ganz andere Regelungen und Gesetze.

Beeberman
15. Oktober 2010 20:33

CloudGaming funktioniert doch so wie so nur mit super Internetverbindungen sprich, dass kommt so schnell noch nicht!Aber Dragon Age macht doch schon ganz gut vor wie es laufen wird, das Grundgame kommt als Datenträger und den Rest muss man sich dazu kaufen via DLC…

15. Oktober 2010 19:46

Cloudgaming ist scheisse,wenn das Usus wird,dann hör ich mit dem Sammelhobby auf und zock nur noch meinen alten Kram.Cloudgaming ist Prostitution von Mario,Master Chief,Link und Konsorten,””heut kann ich mir nur ne halbe Stunde Link leisten..””,da rollen sich mir die Fussnägel hoch….

15. Oktober 2010 19:34

@AstarothEs geht hier nicht um Raubkopien, sondern um den Gebrauchtwarenmarkt.@allWas in Zukunft wohl ein Thema werden wird, gerade weil Unternehmen wie Microsoft, EA, Activision etc. um ihre Felle fürchten, ist das “”cloud gaming””… welches mit neuen Kon

Beeberman
15. Oktober 2010 18:31

@SoAD_fanatXWer CoD neu zulegt, darf nicht meckern !Fakt!Btw. ich weiß nicht genau welche bedeutung Opfer in deinem Freundeskreis hat aber es ist sehr vielseitig auslegbar zb auch so “”Die Viktimologie, auch bekannt als Opferforschung, ist eine Unterdiszip

Astaroth
15. Oktober 2010 18:30

Ich stimme Aeon2001 zu.Der Schwarzmarkt in Deutschland ist ja noch übersichtlich; wenn man sich mal aber andere Märkte anschaut, wie Brasilien, USA und Südeuropa wird ganz klar deutlich, wie schlimm es für die Industrie wäre, wenn der Weiterverkauf tatsächlich verboten wird.Die schiessen sich doch selbst in den Kopf, mannomann.Hier bei mir zB in Santiago (Chile) gibt es die Raubkopien ganz offen auf der Strasse zu kaufen. Das lässt sich wie gesagt NICHT kontrollieren.Die Anwälte von THQ zB sind sich darüber gar nicht bewusst, weil sie von der globalen Ist-Situation nicht den blassesten Schimmer haben.

HASaldi404
15. Oktober 2010 18:12

Was ein Blödsinn, ich werde auch weiterhin Spiele gebraucht kaufen und verkaufen, egal was irgendwelche Gerichte urteilen…

Digger Boomshot
15. Oktober 2010 17:56

,,nichts gegen dich aber bei deiner aussage kann ich einfach nicht wiederstehen und muss dich opfer nennen…es gibt doch so viele gute spiele warum brauchst du cod ? kannst du sonst auf dem pausenhofen nicht mit den anderen mitreden ?”Here we go again:Im Ernst warum bildest du dir ein, über jemanden urteilen zu können aufgrund dessen was er spielt? Wer ist da wohl das Opfer? Aber ganz klasse das du ja anscheinend wenigstens versucht gegen deinen inneren Schweinehund anzukämpfen.

15. Oktober 2010 17:52

Na und,wenn Second-Hand illegal wird,wird sich in Nullkommanix ein Schwarzmarkt entwickeln,siehe Alkohol- und Cannabisprohibition.Der Unterschied ist,dass der Schwarzmarkt nicht zu regulieren ist,weil er sich keinen Regeln unterwirft und Käuferschutz gibts auch nicht.Liebe Gamesindustrie,ohne Gebrauchtgames seid ihr schneller den Bach runter als ihr den 10000. CoD-Klon programmieren könnt…..viel Spass noch beim Selbstmord!

OkiBAHN
15. Oktober 2010 17:29

@???: Alter Klugscheißer! Einmal Wikki und das wars oder was?Prinzipiell haste aber Recht, ich denke ich verlasse mich auch auf die Mushrooms von den Cayman-Inseln. Die Video-Industrie hatte ähnliches im übrigen auch einmal geplant, ist in Dtl. allerdings

15. Oktober 2010 17:25

also rein rechtlich sind wir Europäer noch abgesichert, sofern die Pub´s-Lobby nicht anderes im Schilde führt… denn:””Im Falle der Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes – etwa durch Verkauf eines Buches oder Videos – gilt nach § 17 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) der Grundsatz der Erschöpfung. Danach ist die unentgeltliche Weiterverbreitung zulässig, wenn das Original oder das Vervielfältigungsstück einmal mit Zustimmung des Urhebers innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht wurde. Der Urheber profitiert also grundsätzlich nur einmal vom Verkauf seines Werkstücks. “”also keine Panik… und selbst wenn, werden auf den Cayman-Inseln Gebrauchtwaren-Händler wie Mario-Pilze aus dem Boden sprießen..

Commander Jeffer
15. Oktober 2010 17:22

Entschuldigt Leute Wie soll dieser Schwachsinn indie Realität umgesetzt werden?Solange Software auf einen Datenträger gebannt istkönnen die Hersteller nichts machen.Das ist Wunschdenken von irgendwelchen Finanzhaien die ihren Hals nicht voll genug bekommen und selbst noch nie ein Videospiel besessen haben.Wenn das so einfach wäre den Gebrauchtwarenhandeleinzuschränken, dann hätten die Herren das schon lange umgesetzt.PEACE

Beeberman
15. Oktober 2010 17:06

@OtterkuhIch denke das Problem sind einfach die Hauptaktionäre und denen reicht es nicht aus, wenn ein Spiel sich nur selbst finanziert. Die wollen, dass die Aktionkurse steigen also müssen sich die Spiele überragend verkaufen sonst geht die Welt unter..

Otterkuh
15. Oktober 2010 17:02

@ GoldorakStimmt genau!…aber Hoffnung bleibt doch auch, evtl verlagert und verändert sich die Spielebranche so sehr dass es dann neben den kleinen Indie-Produktionen dann später auch sowas wie den Hardcore-Mittel-Bereich gibt – in dem dann Spiele “”oldsc

Beeberman
15. Oktober 2010 17:04

Hallo so was nennt sich liberalistisch ?Die Hersteller brauchen sich nicht wundern, wenn es dann wieder mehr Raubkopierer gibt…Ich werde die teueren Vollpreisspiele definitiv nicht kaufen, die Spiele werden so wie so immer kürzer…Am Ende bekommt man 3 oder 4 Stunden Spiel für 70 Euro…totaler Dachschaden…@schnitzel78nichts gegen dich aber bei deiner aussage kann ich einfach nicht wiederstehen und muss dich opfer nennen…es gibt doch so viele gute spiele warum brauchst du cod ? kannst du sonst auf dem pausenhofen nicht mit den anderen mitreden ?der käufer hat nur eine macht und das ist zum nichtkäufer zu werden…

Goldorak
15. Oktober 2010 16:50

: Die Führungsriegen haben den Anschluss an den Spieler schon lange verloren, spätestens seit sich ein erfolgreiches Produkt nicht mehr von zwei Idealisten in der Garage zusammenbasteln lässt. Daran haben wir uns ja mittlerweile gewöhnt.Was mich

15. Oktober 2010 16:35

und die Achse lässt sich dann beliebig erweitern… man denke nur an Bücher, DVDs oder ähnliches..wer will schon “”rambo 2″” für immer und ewig im Regal stehen haben, nur weil man mal kurz schwach geworden ist…. (rein fiktiv gesprochen…)

Pariah
15. Oktober 2010 16:34

Der Videospiel – Gebrauchtmarkt bewegt sich im selben Spannungsfeld wie der Handel mit gebrauchten Filmen, Büchern und Tonträgern. Anders als beim Warenverkehr mit verderblichen Gütern können derartige Produkte theoretisch beliebig oft weitergegeben werden, ohne eine wesentliche Minderung an der Substanz zu erfahren. Das ist den Herstellern schon lange ein Dorn im Auge; nicht zuletzt deshalb wird die Onlinevermarktung, die ja einen Weiterverkauf praktisch ausschließt, seitens der Industrie forciert.Der Käufer des Gebrauchtspiels erlangt beim Erwerb die Verfügungsgewalt über das Spiel. Kann es spielen, wegwerfen oder weiterverkaufen. Das ist ein wesentlicher Teil der Privatautonomie. Das aktuelle US – Urteil ist sicher als erheblicher Eingriff in diese Konsumentensphäre zu betrachten. Dies mit einem Vorrang des geistigen Eigentums der Hersteller am Programm gegenüber dem materiellen Eigentum des Spielkäufers am Datenträger zu rechtfertigen scheint schon für die anglo – amerikanische Rechtstradition befremdlich. Ein ähnliches Urteil in Europa überhaupt höchst unwahrscheinlich.

novistator
15. Oktober 2010 16:28

Die spinnen die Römer – äh, Amis!

Otterkuh
15. Oktober 2010 16:24

Die Hersteller die sich ernsthaft über die Gebrauchtspiel-Pseudo-Problematik beschweren, merken gar nicht, dass nicht davon ihre sinkenden Absätze kommen, sondern von der sinkenden Qualität ihrer “”Produkte””!!!…das größte Problem bleibt wie vor, dass die einzigen Spiele die die Führungsriege der jeweiligen Spielefirmen spielen, Golf und Poker sind und zwar fernab jeglicher Unterhaltungselektronik!!!Fehlender Bezug zum Kunden und die Betrachtung von Spielen als reines kalkulierbares Produkt sind die “”Achse der Bösen”” 🙂

Gwydion
15. Oktober 2010 16:06

Für wie blöd halten die die Käufer eigentlich? Wer seine Games so früh verkauft, dass es sich noch lohnt, hat das auch von vorneherein einkalkuliert ( von einem versehentlichen Fehlkauf mal abgesehen ). Die Leute werden in Zukunft eben dann weniger Games kaufen, solange sie sich nicht einfach mehr Geld drucken können. Oder eben raubkopieren.

schnitzel
15. Oktober 2010 15:38

@Dr. MarioDas mit dem boykottieren ist gar nicht mal so einfach. Auf Hersteller wie Activision bin ich auch irgendwie stinkig, trotzdem kann ich der CoD-Reihe einfach nicht wiederstehen. Geschäftspolitik hin oder her. Ich als Endverbarucher will die Spiel

Dr. Mario
15. Oktober 2010 15:29

Da gibt es nur eines: Hersteller wie Spiele, die dieser Firmenpolitik verpflichtet sind, boykottieren. Nur so kann man etwas ändern.

schnitzel
15. Oktober 2010 15:30

Ein Drittel meiner Konsolen und Spiele habe ich auf dem Gebrauchtmarkt erworben. Für Sammler älterer Konsolen und Spiele ist der Gebrauchtmarkt daher auch ein absolutes muss. Zudem kann ich den Beitrag von Goldorak auch nur beipflichten.[urlcomment image[/img] [/url]

Goldorak
15. Oktober 2010 15:15

Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil keine Zukunft hat. Ich finden die Anti-Second-Hand-Mentalität einiger Hersteller jetzt schon unerträglich.Ich möchte mir in 10 Jahren immer noch PS3-Spiele Second Hand kaufen können. Wie soll das gehen wenn ich dazu Download-Codes oder watweissich brauche, die’s dann nicht mehr geben wird?